II. Planungsentscheidungen waren notwendig und wurden getroffen
Um der erwähnten Verödung des Stadtkerns und dem Verlust der Mitte unserer Stadt entgegenzuwirken, beschloß der Stadtrat am 23. 12. 1968 einstimmig (CDU/SPD/FDP) die Sanierung/Erneuerung der Altstadt. Dieses sollte geschehen auf der Basis eines qualifizierten Planes (Bebauungsplan/Sanierungsplan) für den Ortskern. Hilfestellung und eine fachliche Beratung für den Bürger, die Verwaltung und den Rat wurden von einem Sanierungsträger erwartet.
III. Was hat sich bisher getan ?
Der Stadtrat beauftragte das auf Stadterneuerung spezialisierte Planungsbüro Dipl.-Ing. Dr. Imlau, Bingen, mit der Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Es wurde erreicht, daß die Sanierungsplanung vom Bund und vom Land als förderungswürdig anerkannt wurde mit der Folge, daß Bund und Land zusammen zwei Drittel der Kosten übernehmen.
Der Bebauungsplan für das Altstadtgebiet (Altstadt I) wurde am 8. 6. 1972 vom Stadtrat einstimmig (CDU/SPD/FDP) beschlossen. Bis zum heutigen Tage ist dieser Bebauungsplan Altstadt I in zahlreichen Einzellösungen bereits vollzogen worden. In 31 Sitzungen des Stadtrates und in ebenso zahlreichen Fachausschußsitzungen wurde über die Ausführung und über Teillösungen dieses Bebauungsplanes , über seine Änderungen - allerdings ohne die wesentlichen Züge des Planes zu berühren - beraten und in der überwiegenden Zahl einstimmig beschlossen.
An öffentlichen Geldern sind bisher folgende Beträge für die Verwirklichung der Planungsziele gezahlt bzw. bewilligt worden :
Bundesmittel - 1.900.000,--DM
Landesmittel 1.900.000,--DM
Finanzierungsmittel der Stadt Montabaur - 1.900.000,-DM
Im Vertrauen auf diesen Bebauungsplan (Satzung = Ortsgesetz) haben neue Grundstückseigentümer im Altstadtgebiet gebaut und investiert, sind vom Sanierungsträger Grundstücke Dritter gekauft worden und werden für die weitere Ausführung des Bebauungsplanes vorgehalten.
IV. Durch SPD- und FWG-Stadtratsfraktion angestrebte Änderungen des Bebauungsplanes Altstadt I
Die Stadtratsfraktionen von SPD und FWG veranlaßten in der Ratssitzung am 25. 9. 1980 eine Abstimmung über den Inhalt und die Änderung des Bebauungsplanes. Danach sollte die im westlichen Teil des Plangebietes vorgesehene Randbebauung des Konrad-Adenauer-Platzes mit mehrgeschossigen Häusern (gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß, Wohnungsnutzung in den Obergeschossen) entfallen. Anlaß hierfür war die Vorstellung, das im Eigentum des Sanierungsträgers stehende ehemalige Haus Kunoth in der bisherigen Bausubstanz zu erhalten und im übrigen anstelle einer geschlossenen Bauweise dort künftig Freiflächen vorzusehen. Der Antrag, der eine wesentliche Änderung des Bebauungsplanes bedeutet hätte, wurde mit 14 Stimmen (12 CDU, 1 FDP, 1 Bürgermeister), gegen 10 Stimmen (5 SPD, 5 FWG) bei 1 Enthaltung (SPD) abgelehnt.
V. Bürgerinitiative "Rettet das ehemalige Gefängnis"
Die Bürgerinitiative, die sich erst nach der Abstimmung im Stadtrat bildete, will die Erhaltung des Gebäudes und demzufolge eine wesentliche Änderung des Bebauungsplanes Altstadt I mit allen Rechtskonsequenzen und finanziellen Risiken der Rückforderung von Sanierungszuschüssen Dritter. Sie will den Erwerb des Gebäudesdurch die Stadt vom Sanierungsträger, die Renovierung und Nutzung des Gebäudes als Stadtbücherei, Stadtarchiv und Ausstellungsräume sowie die Gestaltung der übrigen bisher für eine Bebauung vorgesehenen Grundstücksfiächen als öffentliche Freifläche. Zur Finanzierung des Gebäudes sollen nach Meinung der Bürgerinitiative "im Haushalt der Stadt Montabaur für 1981 bei der Haushaltsstelle 'Heimatpflege' die notwendigen Mittel zur Renovierung bereitgestellt werden". Die geschätzten Abrißkosten entsprechen nach Auffassung der Bürgerinitiative den Kosten für die äußere Renovierung. Diese Auffassung geht aber schon deshalb fehl, weil die Abbruchkosten nach einem der Verwaltung vorliegenden Angebot nur ca. 15.000,- DM betragen werden.
Den naiven Kostenvorstellungen der Bürgerinitiative stehen folgende an der heutigen Wirklichkeit orientierte Schätzkosten gegenüber :
Erwerb des Gebäudes
Renovierung des Gebäudes
ca.
220.000,- DM
a)
äußere Instandsetzung (Fassade,
Dach, Fenster)
ca.
100.000,- DM
b)
innere Renovierung je nach dem möglichen späteren Verwendungszweck
ca.
200.000,- DM
bis
ca.
300.000,- DM
c)
äußere Erschließung =
ca.
35.000,- DM
VI. Meinung der CDU zur Absicht der Stadtratsfraktion von SPD und FWG und zum Wollen der Bürgerinitiative
D ie CD U ist - im Gegensatz zu den Stadtratsfraktionen von SPD und FWG - nicht bereit, wesentliche Teile des Bebauungsplanes Altstadt I zu ändern. Sie sieht hierin auch eine gradlinige und auf die Weiterentwicklung der Stadt ausgerichtete Politik für den Bürger.
Die CDU respektiert die Auffassung der Bürgerinitiative; sie kann sie jedoch im vorliegenden Falle nicht anerkennen, da es hier am allgemeinen Wohl orientierte wichtigere Ziele gibt als die Erhaltung des ehemaligen Hauses Kunoth.
Nach Meinung der CDU
- ändert man nicht ohne Not eine langfristige städtebauliche Konzeption die vorsieht, den Stadtkern mit "Leben" zu erfüllen (gewerbliche Nutzung, alternatives Kaufangebot zum Ausbau der Stadt als Einkaufsstadt) Freifläche und öffentliches Gebäude mit Bücherei bilden nach unserer Auffassung keine Alternative
- verzichtet man nicht ohne Not auf das Angebot von weiteren stadtnah gelegenen Wohnungen im Kernbereich der Altstadt. Der bisherige Bebauungsplan zielt gegen eine Verödung des Stadtkerns als dem Herzen der Stadt - einer Kreisstadt. Auch dazu sehen wir eine Freifläche und ein öffentliches Gebäude mit Archiv nicht als Alternative.
- ändert man nicht ohne Not und zwingenden Grund einen rechtskräftigen Bebauungsplan in einem wesentlichen Teil einer städtebaulichen Gesamtkonzeption. Die vorgesehene Randbebauung im Bereich der ehemaligen Grundstücke Kunoth, Hammerstein und Lager Böckling sollte den "Platz" zum Baugebiet "Alberthöhe" hin abschließen und nicht durch eine öffentliche Freifläche öffnen.
- muß Städteplanung Kontinuität zum Inhalt haben; sie darf nicht durch emotional aufgeladene Augenblicksentscheidungen beeinflußbar sein I
- stellt man auch nicht die im Vertrauen auf einen rechtskräftigen und in der Ausführung befindlichen Sanierungs- und Bebauungsplan gezahlten öffentlichen Zuschüsse von Bund und Land riskant aufs Spiel. Die von den Fraktionen SPD und FWG geforderte Änderung des Bebauungsplanes ist städtebaulich wesentlich und könnte die Rückforderung der Zuschüsse des Bundes und des Landes nach sich ziehen.
- riskiert man schließlich nicht ohne zwingende Gründe Entschädigungsansprüche Dritter, die im Vertrauen auf den Bestand des Bebauungsplanes bereits gebaut haben.
Die Bürgerinitiative sieht in dem ehemaligen Haus Kunoth ein Stück Alt- Montabaur, ein klassizistisches Bauwerk von kunsthistorischer Bedeutung und lokalgeschichtlichem Wert.
Sicher ist dieses Haus ein altes Haus (Mitte des 19. Jahrhunderts). Fraglich ist aber schon, ob es sich um ein klassizistisches Haus handelt, und keinesfalls hat das Haus kunsthistorische Bedeutung. Aus diesem Grunde hat das Amt für Denkmalspflege mit Schreiben vom 10.9.1980 mitgeteilt, daß dem ehemaligen Haus Kunoth kaum der Status eines Kulturdenkmals zuerkannt werden kann.
Bestimmt hat das Haus keinen lokalgeschichtlichen Wert, denn in den Analen und dem sehr umfangreichen Archiv der Stadt ist keine Fundstelle gesichtet worden, die einen Hinweis auf seine frühere Nutzung als Gefängnis geben könnte.
Richtig ist, daß die Denkmalspflegebehörde dem Abriß des Gebäudes zugestimmt hat, denn sie hat dem Bebauungsplan in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Hierbei war die Beseitigung des Gebäudes in einem Teilplan besonders kenntlich gemacht.
Bei Ausführung des Bebauungsplanes Altstadt I nach der bisherigen Planungskonzeption sollen nach dem Willen der CDU die gesamten Grundstücksflächen im Westen des Konrad-Adenauer-Platzes einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Sollten diese Flächen jedoch nicht im Sinne der Planung veräußert werden, so würde der Stadt ein Verlust an Grunderwerbskosten für nicht verkaufte Grundstücksfiächen in Höhe von 1.200.000,- DM entstehen. Wir wollen unsere Stadt als Wohn- , Schul- und Einkaufsstadt weiterentwickeln. Daher stehen wir auch zur Erfüll ung der vernünftig en Planun gs ziele des Bebauun gs planes Altstadt I.
Bis zum nächsten Mal Ihr
CDU - Ortsverband Montabaur
Verantwortlich für den Inhalt : CDU-Ortsverband Montabaur, F. Walter Eberz, Mons-Tabor-Straße 39, 5430 Montabaur

