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Montabaur 7/44/80

3.2 nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder wertsteigernde Än­derungen solcher Anlagen vorzunehmen.

Hier geht es also um die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen. Die Frage, ob eine bauliche Anlage genehmigungsbe­dürftig ist oder nicht, ergibt sich aus der Landesbauordnung. Bauliche Anlagen zu errichten oder zu verändern, ist nur verbo­ten, wenn sich daraus eine Wertsteigerung ergibt.

Beispiele sind: Anlegung eines Schwimmbeckens im Garten, Einfriedigungsmauern oder Gartenlauben.

3.3 genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.

4. NICHT VERBOTEN SIND DURCH DIE VERÄNDERUNGS­SPERRE

4.1 Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Veränderungs­sperre genehmigt worden sind.

4.2 Unterhaltungsarbeiten, also solche die der Erhaltung oder Reparatur bestehender baulicher Anlagen dienen.

Keine Unterhaltungsarbeiten sind hingegen Maßnahmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für erforderlich gehalten werden oder der Modernisierung des Gebäu­des dienen. Dafür kann u.U. eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

5. AUSNAHMEN

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind Bauanträge, unter Hinweis auf diese abzulehnen.

Wenn die geplanten Maßnahmen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und ihre Verwirkli­chung nicht behindern, kann die Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen.

6. GELTUNGSDAUER

6.1 Die Satzung über die Veränderungssperre erlischt auto­matisch, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig gewor­den ist.

6.2 Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Verände­rungssperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch, sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.

6.3 Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vor­liegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr ver­längern. Die Höchstdauer der Veränderungssperre be­trägt also 4 Jahre.

7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von ge - planten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Gelbachstraße 9, Zimmer 7)

gerne Auskunft.

Mendelssohn probt für 1981

Nach dem Motto "rasten bedeutet rosten"haben die Sänger des MGV Mendelssohn Bartholdy unmittelbar nach Abschluß der Feierlichkeiten aus Anlaß des 125jährigen Vereinsjubiläums mit den Proben an einem Werk begonnen, das im Jahre 1981 zur Aufführung gelangen soll.

Unter der Leitung von Musikdirektor Hans Lingerhand wer­den die Sänger unter Mitwirkung der Rheinischen Philharmonie Koblenz und unter der Nassauischen Kulturstiftung als Veran­stalter in der kath. Pfarrkirche Montabaur und in der Abtei Marienstatt das Requiem von Cherubini aufführen.

Nachdem der Chor im Jjibiläumsjahr einige neue Sänger aufneh­men konnte, würde der Vorstand es begrüßen, wenn sich wei­tere sangesfreudige Mitbürger, besonders Tenor- und

Basstimmen, zur Mitwirkung im MGV Mendelssohn Bartholdy entschließen könnten.

Die Proben finden wöchentlich am Dienstag, jab 2o.3o Uhr im Saale des katholischen Pfarrzentrums in Montabaur statt.

TuS 1846 /1912 e.V. Montabaur, Abt. Basketball

Am letzten Sonntag mußte sich die junge Truppe der TuS - Bas- ketballer den deutschen Senioren III (Vize-Meister 1979/80) mit dem ehemaligen Nationalspieler Dr. Weinand geschlagen geben.

Das nächste Wochenende ist für die Seniorenmannschaften spielfrei.

Die Jugendmannschaften haben am kommenden Wochenende volles Programm.

Es bleibt zu hoffen, daß die B- bzw. C-Jugend nach der 14-tägigen Zwangspause wieder voll auf Punktejagd gehen.

Die C-Jugend spielt am Samstag um 14.3o Uhr in Rübenach und die B-J.ügend um 18.oo Uhr in Bendorf.

J-JG Montabaur - Stahlhofen

SAMSTAG, 1.11.1980 - 15.oo Uhr

B-Jugend Niederahr - Otzingen - Montabaur-Stahlhofen

SONNTAG, 2.11.1980, 11.oo Uhr A-Jugend Langenhahn - Montabaur - Stahlhofen

(Weitere Mitteilungen sind im Aushang zu ersehen).

TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball

Die I. sowohl auch die II. Mannschaft sind am kommenden Wochenende spielfrei, da in ihren jeweiligen Spielklassen nur Nachholspiele auf dem Programm stehen.

SV Horressen 1919 e.V.

ABTEILUNG : ALTE HERREN

Am Samstag, dem 8.11.1980, tragenwir unser letztes Saisonspiel in Langenselbold aus.

Der Bus fährt um 13.oo Uhr vom Vereinslokal Pohlmann ab.

Das Spiel beginnt um 16.oo Uhr. Anschließend treffen wir uns mit unseren Gastgebern zu einem gemütlichen Beisammensein.

Die Rückfahrt erfolgt gegen 24.oo Uhr.

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit Ehepartnern (oder Fteundin) sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach

SONNTAG, 2.11.

11.oo Uhr A-Jugend , Horressen/E/E gegen Maischeid /Th. in Horressen

Alle anderen Mannschaften sind am Wochenende spielfrei!

In den nächsten Wochen wird für die Jugendlichen , deren Bei­trag nicht eingezogen wird, der Beitrag für die Saison 1980/81 kassiert!

Beitrag für 14jährige 12,oo DM pro Jahr.

Beitrag für über 14jährige 18,oo DM pro Jahr.

TSV Eigendorf

FRAUENGRUPPE I

Ab Montag, dem 3.11.1980. beginnt die Gymnastik bereits um19.3oUhr.

Ab 15.11. gelten dann wieder die normalen Anfangszeiten.

Kirmesgesellschaft Eigendorf Jahrgang 1961/62

Am 31.1o.1980 findet die erste Sitzung der Kirmesgesellschaft 1961/62 statt.

Alle Interessenten werden gebeten, sich um 19.3o Uhr in der Forellenstube in Eigendorf einzufinden.