Montabaur 7/44/80
3.2 nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorzunehmen.
Hier geht es also um die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen. Die Frage, ob eine bauliche Anlage genehmigungsbedürftig ist oder nicht, ergibt sich aus der Landesbauordnung. Bauliche Anlagen zu errichten oder zu verändern, ist nur verboten, wenn sich daraus eine Wertsteigerung ergibt.
Beispiele sind: Anlegung eines Schwimmbeckens im Garten, Einfriedigungsmauern oder Gartenlauben.
3.3 genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.
4. NICHT VERBOTEN SIND DURCH DIE VERÄNDERUNGSSPERRE
4.1 Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Veränderungssperre genehmigt worden sind.
4.2 Unterhaltungsarbeiten, also solche die der Erhaltung oder Reparatur bestehender baulicher Anlagen dienen.
Keine Unterhaltungsarbeiten sind hingegen Maßnahmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für erforderlich gehalten werden oder der Modernisierung des Gebäudes dienen. Dafür kann u.U. eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
5. AUSNAHMEN
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind Bauanträge, unter Hinweis auf diese abzulehnen.
Wenn die geplanten Maßnahmen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und ihre Verwirklichung nicht behindern, kann die Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen.
6. GELTUNGSDAUER
6.1 Die Satzung über die Veränderungssperre erlischt automatisch, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.
6.2 Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Veränderungssperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch, sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.
6.3 Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vorliegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr verlängern. Die Höchstdauer der Veränderungssperre beträgt also 4 Jahre.
7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von ge - planten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Gelbachstraße 9, Zimmer 7)
gerne Auskunft.
Mendelssohn probt für 1981
Nach dem Motto "rasten bedeutet rosten"haben die Sänger des MGV Mendelssohn Bartholdy unmittelbar nach Abschluß der Feierlichkeiten aus Anlaß des 125jährigen Vereinsjubiläums mit den Proben an einem Werk begonnen, das im Jahre 1981 zur Aufführung gelangen soll.
Unter der Leitung von Musikdirektor Hans Lingerhand werden die Sänger unter Mitwirkung der Rheinischen Philharmonie Koblenz und unter der Nassauischen Kulturstiftung als Veranstalter in der kath. Pfarrkirche Montabaur und in der Abtei Marienstatt das Requiem von Cherubini aufführen.
Nachdem der Chor im Jjibiläumsjahr einige neue Sänger aufnehmen konnte, würde der Vorstand es begrüßen, wenn sich weitere sangesfreudige Mitbürger, besonders Tenor- und
Basstimmen, zur Mitwirkung im MGV Mendelssohn Bartholdy entschließen könnten.
Die Proben finden wöchentlich am Dienstag, jab 2o.3o Uhr im Saale des katholischen Pfarrzentrums in Montabaur statt.
TuS 1846 /1912 e.V. Montabaur, Abt. Basketball
Am letzten Sonntag mußte sich die junge Truppe der TuS - Bas- ketballer den deutschen Senioren III (Vize-Meister 1979/80) mit dem ehemaligen Nationalspieler Dr. Weinand geschlagen geben.
Das nächste Wochenende ist für die Seniorenmannschaften spielfrei.
Die Jugendmannschaften haben am kommenden Wochenende volles Programm.
Es bleibt zu hoffen, daß die B- bzw. C-Jugend nach der 14-tägigen Zwangspause wieder voll auf Punktejagd gehen.
Die C-Jugend spielt am Samstag um 14.3o Uhr in Rübenach und die B-J.ügend um 18.oo Uhr in Bendorf.
J-JG Montabaur - Stahlhofen
SAMSTAG, 1.11.1980 - 15.oo Uhr
B-Jugend Niederahr - Otzingen - Montabaur-Stahlhofen
SONNTAG, 2.11.1980, 11.oo Uhr A-Jugend Langenhahn - Montabaur - Stahlhofen
(Weitere Mitteilungen sind im Aushang zu ersehen).
TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball
Die I. sowohl auch die II. Mannschaft sind am kommenden Wochenende spielfrei, da in ihren jeweiligen Spielklassen nur Nachholspiele auf dem Programm stehen.
SV Horressen 1919 e.V.
ABTEILUNG : ALTE HERREN
Am Samstag, dem 8.11.1980, tragenwir unser letztes Saisonspiel in Langenselbold aus.
Der Bus fährt um 13.oo Uhr vom Vereinslokal Pohlmann ab.
Das Spiel beginnt um 16.oo Uhr. Anschließend treffen wir uns mit unseren Gastgebern zu einem gemütlichen Beisammensein.
Die Rückfahrt erfolgt gegen 24.oo Uhr.
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit Ehepartnern (oder Fteundin) sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach
SONNTAG, 2.11.
11.oo Uhr A-Jugend , Horressen/E/E gegen Maischeid /Th. in Horressen
Alle anderen Mannschaften sind am Wochenende spielfrei!
In den nächsten Wochen wird für die Jugendlichen , deren Beitrag nicht eingezogen wird, der Beitrag für die Saison 1980/81 kassiert!
Beitrag für 14jährige 12,oo DM pro Jahr.
Beitrag für über 14jährige 18,oo DM pro Jahr.
TSV Eigendorf
FRAUENGRUPPE I
Ab Montag, dem 3.11.1980. beginnt die Gymnastik bereits um19.3oUhr.
Ab 15.11. gelten dann wieder die normalen Anfangszeiten.
Kirmesgesellschaft Eigendorf Jahrgang 1961/62
Am 31.1o.1980 findet die erste Sitzung der Kirmesgesellschaft 1961/62 statt.
Alle Interessenten werden gebeten, sich um 19.3o Uhr in der Forellenstube in Eigendorf einzufinden.

