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Montabaur 11/42/80

Ortsgemeinderat mit dem vorgelegten zweiten Entwurf für die Gestaltung des Schutthaldengeländes, die der Landschaftsarchitekt Brüll erstellt hat. In der nächsten Sitzung wiM man zusammen mit dem Planer an Ort und Stelle über Details der Planung beraten und diese zur Genehmigung vorlegen Gleichzeitig wurde beschlos­sen, daß vorweg zu prüfen ist, ob sich das Gelände der Schutthalde auch für die Errichtung einer Mehrzweckhalle eignet und ob es bei der Aufstellung von Gebäuden in diesem Bereich zu Grün­dungsschwierigkeiten kommen würde. Geprüft werden soll auch, welcher Abstand im Falle der Errichtung von Gebäuden von der vorbeiführenden Hochspannungsleitung des RWE- Gebäudes ein­zuhalten wäre.

Disco- in Simmern

Die Rover veranstalten eine Disco am 25 10 80 ab 18 00 Uhr im Mehrzweckraum. Eingeladen sind alle ab 14 Jahren

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BUCHFINKENLAND

VHS in Horbach

Veranstaltung Nr. 54 des Arbeitsplanes 80/81.

Der Reisefilmvortrag von Bodo Knifka über die schönsten National (Naturparks) der Vereinigten Staaten von Nordamerika, findet am MONTAG, dem 20. Oktober 1980 um 19.30 Uhr im Gesell­schaftszimmer des Altenheimes in Horbach statt.

Herr Knifka berichtet aus diesem Teil seiner Reisen mit dem VW-Bus durch die Welt.

Alle Interessenten sind zu diesem, von einmaligen Naturaufnah­men geprägten, Filmabend eingeladen.

Hinweis:

Der nächste Termin für einen weiteren Reisefilmvortrag liegt fest: Donnerstag, 18.12.1980,19.30 Uhr, Altenheim, Horbach.

Spvgg. Horbach

Am Wochenende gewann unsere II. Mannschaft in Friedrichs­segen mit 3:1.

Die AH verlor gegen Heilberscheid mit 1:2 Tor H. Jung.

Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Begeg­nungen:

Sonntag, den 19. Okt. 1980

SG Horbach/Winden I - SV Braubach I um 15 Uhr in Winden SG Horbach/Winden 11 - SV Becheln 11 um 13.15 Uhr in Win­den.

Die AH hat spielfrei.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzen­den für den Umlegungsausschuß

In seiner Sitzung am 7. Okt. 1980 wählte der Ortsgemeinderat Girod Herrn Vermessungs-Direktor Simon zum neuen Vorsitzen­den des Umlegungsausschusses. Gleichzeitig wurde der bisher! ge Vorsitzende, Herr Vermessungs-Direktor Rohrbacher, zum zusätzlichen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsaus­schusses gewählt.

Die Neuwahl wurde durch den Wechsel des Leiters des Kataster­amtes Montabaur erforderlich. Vermessungs-Direktor Rohrbacher wurde zum Katasteramt Koblenz versetzt und Vermessungs-Dir.

Simon als sein Nachfolger beim Katasteramt Montabaur be­stimmt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Leiter des örtlich zuständigen Ka­tasteramtes sein.

Vermessungs-Direktor Rohrbacher wurde als zusätzlicher stellver­tretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses gewählt, um zu ermöglichen, daß er auch in Zukunft an bereits laufenden Umlegungsverfahren bei Bedarf teilnehmen kann.

Änderung des BebauungsplanesKleinholbach"

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Änderung des Be bauungsplanesKleinholbach" Gleichzeitig gab der Rat der zeichnerischen Darstellung im vorliegenden Deckblatt seine Zu­stimmung und beschloßdie Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Kreisverwaltung erhielt den Auftrag, die endgültige Fassung des Deckblattes und die Begründung zu fertigen.

Umlegungsverfahren für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Bornstück und Kappesfeld"

Der Rat beschloß aufgrund des § 47 des Bundesbaugesetzes in Ergänzung des Umlegungsbeschlusses vom 21.9 1971 für ein weiteres Teilgebiet des BebauungsplanesBornstück und Kappes­feld" die Umlegung einzuleiten. Das Umlegungsverfahren soll die gleiche Bezeichnung erhalten. Das Umlegungsgebiet wird im Norden durch die Neustraße, im Osten durch die Borngasse, im Süden durch die Bundesstraße 49 und im Westen durch die L 314 (Hauptstraße) begrenzt.

Gleichzeitig wurde angeordnet, daß die Ortsgemeinde einen Flä­chenbeitrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG abzieht, wenn der Umle­gungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grund­stückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht.

Der Beschluß vom 11. Okt. 1978 in gleicher Sache wurde aufge­hoben.

Satzung über den Schutz des Ortsbildes

Der Ortsgemeinderat beschloß den Entwurf einer Satzung über den Schutz des Ortsbildes in der vorgelegten Form. Der Sat­zungsentwurf beinhaltet die Verpflichtung, zum Schutz des Ortsbildes die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unter­halten. Die o.g. Flächen müssen so instandgehalten werden, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten Sie sind dazu insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten Weiterhin ist geregelt, daß Grünflächen regelmäßig abzumähen und Hecken, Büsche und Bäume so zu beschneiden sind, daß keine Beeinträchtigungen auf Bürgerstei­gen oder sonstigen öffentl. Verkehrsflächen erfolgen. Ein Ver­stoß gegen die Satzung kann mit einem Ordnungsgeld bis 1.000 DM geahndet werden. Gleichzeitig ist die Möglichkeit offen­gelassen, daß die Ortsgemeinde Anordnungen aufgrund dieser Satzung nach den Vorschriften des Verwaltungs. achtsvoll- streckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz zwangsweise durchsetzen kann.

Der Erlaß dieser Satzung wurde notwendig, weil sich in letzter Zeit Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereich häufen, die ihre Grundstücke nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Vor allem die Nach­barn fühlen sich durch Samenflug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträchtigt. Auch das Ortsbild wird dadurch stark beeinträchtigt

Auftragsvergabe für die Dachdeckerarbeiten am Lehrerwohnhaus

Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag für die notwendigen Dachdeckerarbeiten an den Lehrerwohnungen. Der Ortsgemein­de entstehen dadurch Kosten in Höhe von rd 3 400,-- DM.