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Montabaur 11/42/80
Ortsgemeinderat mit dem vorgelegten zweiten Entwurf für die Gestaltung des Schutthaldengeländes, die der Landschaftsarchitekt Brüll erstellt hat. In der nächsten Sitzung wiM man zusammen mit dem Planer an Ort und Stelle über Details der Planung beraten und diese zur Genehmigung vorlegen Gleichzeitig wurde beschlossen, daß vorweg zu prüfen ist, ob sich das Gelände der Schutthalde auch für die Errichtung einer Mehrzweckhalle eignet und ob es bei der Aufstellung von Gebäuden in diesem Bereich zu Gründungsschwierigkeiten kommen würde. Geprüft werden soll auch, welcher Abstand im Falle der Errichtung von Gebäuden von der vorbeiführenden Hochspannungsleitung des RWE- Gebäudes einzuhalten wäre.
Disco- in Simmern
Die Rover veranstalten eine Disco am 25 10 80 ab 18 00 Uhr im Mehrzweckraum. Eingeladen sind alle ab 14 Jahren
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BUCHFINKENLAND
VHS in Horbach
Veranstaltung Nr. 54 des Arbeitsplanes 80/81.
Der Reisefilmvortrag von Bodo Knifka über die schönsten National (Naturparks) der Vereinigten Staaten von Nordamerika, findet am MONTAG, dem 20. Oktober 1980 um 19.30 Uhr im Gesellschaftszimmer des Altenheimes in Horbach statt.
Herr Knifka berichtet aus diesem Teil seiner Reisen mit dem VW-Bus durch die Welt.
Alle Interessenten sind zu diesem, von einmaligen Naturaufnahmen geprägten, Filmabend eingeladen.
Hinweis:
Der nächste Termin für einen weiteren Reisefilmvortrag liegt fest: Donnerstag, 18.12.1980,19.30 Uhr, Altenheim, Horbach.
Spvgg. Horbach
Am Wochenende gewann unsere II. Mannschaft in Friedrichssegen mit 3:1.
Die AH verlor gegen Heilberscheid mit 1:2 Tor H. Jung.
Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen:
Sonntag, den 19. Okt. 1980
SG Horbach/Winden I - SV Braubach I um 15 Uhr in Winden SG Horbach/Winden 11 - SV Becheln 11 um 13.15 Uhr in Winden.
Die AH hat spielfrei.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuß
In seiner Sitzung am 7. Okt. 1980 wählte der Ortsgemeinderat Girod Herrn Vermessungs-Direktor Simon zum neuen Vorsitzenden des Umlegungsausschusses. Gleichzeitig wurde der bisher! ge Vorsitzende, Herr Vermessungs-Direktor Rohrbacher, zum zusätzlichen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses gewählt.
Die Neuwahl wurde durch den Wechsel des Leiters des Katasteramtes Montabaur erforderlich. Vermessungs-Direktor Rohrbacher wurde zum Katasteramt Koblenz versetzt und Vermessungs-Dir.
Simon als sein Nachfolger beim Katasteramt Montabaur bestimmt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Leiter des örtlich zuständigen Katasteramtes sein.
Vermessungs-Direktor Rohrbacher wurde als zusätzlicher stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses gewählt, um zu ermöglichen, daß er auch in Zukunft an bereits laufenden Umlegungsverfahren bei Bedarf teilnehmen kann.
Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach"
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Änderung des Be bauungsplanes „Kleinholbach" Gleichzeitig gab der Rat der zeichnerischen Darstellung im vorliegenden Deckblatt seine Zustimmung und beschloßdie Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Kreisverwaltung erhielt den Auftrag, die endgültige Fassung des Deckblattes und die Begründung zu fertigen.
Umlegungsverfahren für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes „Bornstück und Kappesfeld"
Der Rat beschloß aufgrund des § 47 des Bundesbaugesetzes in Ergänzung des Umlegungsbeschlusses vom 21.9 1971 für ein weiteres Teilgebiet des Bebauungsplanes „Bornstück und Kappesfeld" die Umlegung einzuleiten. Das Umlegungsverfahren soll die gleiche Bezeichnung erhalten. Das Umlegungsgebiet wird im Norden durch die Neustraße, im Osten durch die Borngasse, im Süden durch die Bundesstraße 49 und im Westen durch die L 314 (Hauptstraße) begrenzt.
Gleichzeitig wurde angeordnet, daß die Ortsgemeinde einen Flächenbeitrag gern. § 58 Abs. 1 BBauG abzieht, wenn der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht.
Der Beschluß vom 11. Okt. 1978 in gleicher Sache wurde aufgehoben.
Satzung über den Schutz des Ortsbildes
Der Ortsgemeinderat beschloß den Entwurf einer Satzung über den Schutz des Ortsbildes in der vorgelegten Form. Der Satzungsentwurf beinhaltet die Verpflichtung, zum Schutz des Ortsbildes die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten. Die o.g. Flächen müssen so instandgehalten werden, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten Sie sind dazu insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten Weiterhin ist geregelt, daß Grünflächen regelmäßig abzumähen und Hecken, Büsche und Bäume so zu beschneiden sind, daß keine Beeinträchtigungen auf Bürgersteigen oder sonstigen öffentl. Verkehrsflächen erfolgen. Ein Verstoß gegen die Satzung kann mit einem Ordnungsgeld bis 1.000 DM geahndet werden. Gleichzeitig ist die Möglichkeit offengelassen, daß die Ortsgemeinde Anordnungen aufgrund dieser Satzung nach den Vorschriften des Verwaltungs. achtsvoll- streckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz zwangsweise durchsetzen kann.
Der Erlaß dieser Satzung wurde notwendig, weil sich in letzter Zeit Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereich häufen, die ihre Grundstücke nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Vor allem die Nachbarn fühlen sich durch Samenflug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträchtigt. Auch das Ortsbild wird dadurch stark beeinträchtigt
Auftragsvergabe für die Dachdeckerarbeiten am Lehrerwohnhaus
Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag für die notwendigen Dachdeckerarbeiten an den Lehrerwohnungen. Der Ortsgemeinde entstehen dadurch Kosten in Höhe von rd 3 400,-- DM.

