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Montabaur 2/42/80

werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderaus­gaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Ver­mietung und Verpachtung,

usw.

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

8. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte InformationsschriftLohn­steuer 81" hingewiesen.

Bitte, überprüfen Sie, ob auf Ihrer Lohnsteuerkarte 1981 ein Kind über 18 Jahre eingetragen ist.

Hier könnte uns wahrscheinlich in einzelnen Fällen ein Fehler unterlaufen sein.

Legen Sie bitte diese Karte zur Änderung bei der Verbandsge­meindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) vor.

Personen, die keine Steuerkarte mehr benötigen, werden gebe­ten, diese mit einem entsprechenden Vermerk an die Verbands­gemeindeverwaltung zurückzusenden.

Oktober 1980

Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt -

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozial­hilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1980/81

I.

ALLGEMEINES

Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch die Heizung. Zur Deckung des Heizungs­bedarfs während der Wintermonate wird eine Winterbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben den Empfän­gern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommens­schwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den laufen­den Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.

II.

ANSPRUCHSBERECHTIGER PERSONENKREIS Winterbeihilfe können erhalten:

a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab­schnitt 2 BSHG,

b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Tuberkulosehilfe (§§ 51 bis 55 BSHG),

c) einkommensschwache Personen, deren Einkommen den Regel­satz der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich der Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge nicht oder nur ge­ringfügig übersteigt.

Sofern verwertbares Vermögen vorhanden ist und dieses einen bestimmten Freibetrag übersteigt, muß der übersteigende Betrag zur Deckung des Heizungsbedarfs eingesetzt werden.

Anspruch auf Gewährung der Winterbeihilfe hat nur derjenige, der den Bedarf an Winterbrand selbst decken muß.

III.

HÖHE DER WINTERBEIHILFE Unter Berücksichtigung der stark differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:

Haushaltsgruppe: feste flüssige

Brennstoffe

1-2 Personen-Haushalt 415,--DM 605,-DM

Untermieter 3-4 Personen-Haushalt 5 und mehr Personen- Haushalt

290,- DM 520,- DM

625,- DM

425,- DM 760,- DM

910,- DM

Minderbemittelten, deren Einkommen den Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich den Kosten der Unterkunft und der Mehrbedarfszuschläge übersteigt, wird ein Teilbetrag des Bei­hilfesatzes gewährt.

IV.

VERFAHREN

1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und laufender wirtschaftlicher Tbc-Hilfe wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt.

2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Winter­beihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus, 1. Etage, Zimmer 7) gestellt werden.

Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürger­meistern bereitgehalten und können auch dort wieder einge­reicht werden. Bei der Antragstellung sind die Angaben über Einkommen, Vermögen, Aufwendungen für die Unterkunft sowie sonstige Aufwendungen, entsprechend zu belegen.

Bitte achten Sie darauf, daß die Anträge bis spätestens 31. Okto­ber 1980 gestellt werden.

Veräußerung kreisejgener Baugrundstücke in Montabaur, Him­melfeld

Bei der Baulandumlegung Montabaur Himmelfeld II sind dem Westerwaldkreis u.a. die folgenden Baugrundstücke zugefallen:

Flur 39 Nr. 188, Mondring 39, 866 m2

Flur 39 Nr. 189, Mondring 37, 1036 m2

Flur 39 Nr. 193, Mondring 33, 627 m2

Die Grundstücke können an Bauinteressenten abgegeben werden! Über die näheren Bedingungen gibt die Kreisverwaltung, Finanz [ abteilung, an die auch evtl. Bewerbungen zu richten wären, Aus-j kunft.

Hund als Fundsache

Am 26.9.1980 wurde in Montabaur, Elgendorfer Straße ein schwarzer Pudelmischling gefunden.

Der Eigentümer wird gebeten, sein Tier abzuholen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

Kochkurs beginnt am 3.11.1980

Der seit Wochen ausgebuchte Kochkurs der VHS Montabaur Die gutbürgerliche Küche" Kurs Nr. 76 beginnt am Montag, dem 3. Nov. 1980. Die angemeldeten Kurs ] teilnehmer treffen sich um 18.30 Uhr in der Lehrküche, der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur, Gelbachstraße.

Als Kursleiter hat sich der erfahrene Küchenchef Martin Kreid zur Verfügung gestellt.

Wie in den voraufgegangenen Kochkursen der VHS, werden« Zutaten gemeinsam beschafft und gesondert bezahlt.

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