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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach Eitelborn Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hubingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel Niederelbert Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen Untershausen' Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 8

FREITAG, den 17. Oktober 1980

Nummer: 42

Offentl. bekanntmachungen

Das Amtsgericht

8 K 7 /79

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube­hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Friedrich, Rechtspfleger

5430 Montabaur, den 24. Juni 1980

TERMINSBESTIMMUNG

ImWege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von I

Oberelbert Band 20, Blatt 784 |

eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück

Vit Verwaltung informiert

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße 47,

Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - versteigert werden Lfd. Nr. 1, Flur 4, Flurstück 211/144 = 1,96 ar

Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße 35,

Verkehrswert: 74.452,-- DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.3.1979 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals die

Eheleute Horst Barthel und Cäcilie geb. Nussbaum, Hauptstr. 35, 5431 Oberelbert, zu je 1/2 Anteil, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Mit Ausnahme des Standesamtes bleiben die Büros der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur am Freitag, 17. Oktober

1980, geschlossen.

Lohnsteuerkarten 1981

1. Die Lohnsteuerkarten 1981 werden den Arbeitnehmern bis Ende Oktober 1980 übermittelt. Die Altersfreibeträge und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn­steuerkarte 1981 überprüfen und unzutreffende Eintragun­gen berichtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1981 zu Beginn des Kalenderjahres 1981 ihren Arbeitge­bern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1981 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuer­karte 1981 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauaml (Gelbochstroße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041], Bürgermeister Mangels 026C2/2044, Ver­bandsboigeordneter Reusch 0 2602'20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkosse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, PoitMhec*- °mt Frankfurt/Main Nr. 10800603.