Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach Eitelborn Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hubingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel Niederelbert Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen Untershausen' Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 17. Oktober 1980
Nummer: 42
Offentl. bekanntmachungen
Das Amtsgericht
8 K 7 /79
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Friedrich, Rechtspfleger
5430 Montabaur, den 24. Juni 1980
TERMINSBESTIMMUNG
ImWege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von I
Oberelbert Band 20, Blatt 784 |
eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück
Vit Verwaltung informiert
an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße 47,
Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - versteigert werden Lfd. Nr. 1, Flur 4, Flurstück 211/144 = 1,96 ar
Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße 35,
Verkehrswert: 74.452,-- DM.
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.3.1979 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer waren damals die
Eheleute Horst Barthel und Cäcilie geb. Nussbaum, Hauptstr. 35, 5431 Oberelbert, zu je 1/2 Anteil, eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Mit Ausnahme des Standesamtes bleiben die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am Freitag, 17. Oktober
1980, geschlossen.
Lohnsteuerkarten 1981
1. Die Lohnsteuerkarten 1981 werden den Arbeitnehmern bis Ende Oktober 1980 übermittelt. Die Altersfreibeträge und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1981 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1981 zu Beginn des Kalenderjahres 1981 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1981 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1981 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauaml (Gelbochstroße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041], Bürgermeister Mangels 026C2/2044, Verbandsboigeordneter Reusch 0 2602'20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkosse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, PoitMhec*- °mt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

