Montabaur 16/40/80
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Obstverkauf von gemeindeeigenen Bäumen
Am Samstag, dem 4. Okt. 1980, wird das Obst von den gemeindeeigenen Bäumen gegen Höchstgebot versteigert.
Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an der Linde. Der Kaufpreis wird sofort erhoben. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH:
Spvgg. Horbach
Am vergangenen Wochenende spielten unsere Mannschaften wie folgt:
Katzenelnbogen I - SG Horbach/ Winden I 0:0 Nastätten/Holzhausen II - SG Horbach/Winden II = 3:4 Tore: 2 x A. Ferdinand und C. Eschenauer AH Arenberg - AH Horbach/Winden = 1:2 Tore 2 x H.P. Noll.
Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen :
4.10.80 AH Horbach/Winden - AH Oberelbert um 16.00 Uhr in Horbach
5.10.80 II. Mannschaft Horbach/Winden - II. Mannschaft Dachsenhausen um 13.15 Uhr in Winden
I. Mannschaft Horbach/Winden - Nievern um 15.00 Uhr in Winden.
MGV „ Frohsinn" Hübingen
Wir weisen nochmals auf die am Samstag, dem 4.10.80,statt- findende Chorprobe hin und bitten alle Sär ger^ pünktlich um 19.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle anwesend zu sein.
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EISBACHGEMEINDEN
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GIR00:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am
Dienstag, 7* Oktober 1980,um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 1.9.1980 (öffentlicher Teil)
2. Wahl eines Vorsitzenden und eines .stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuß
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach"
4. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes „Bornstück" und „Kappesfeld"
5. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zum Schutz des Ortsbildes
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 1.9.1980 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abriß des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses
3. Verschiedenes
Girod, 30.9.1980 Leber,Ortsbürgermeister
Schützenverein Punkt 12
Mitglieder können sich noch bis Sonntag, den 5. Okt. 1980, zur Fahrt zum Fußballspiel Eintracht Frankfurt - 1.FC Kaiserslautern anmelden.
GR0SSH0LBACH
Herbstkonzert des MGV „Cacilia" Großholbach
Am Samstag, dem 4. Okt. 1980,um 20 Uhr veranstaltet der MGV „Cacilia" sein Herbstkonzert.
Dieses findet in einem beheizten Zelt auf dem neuen Dorfplatz statt.
Folgende Gastvereine wirken dabei mit:
Kinderchor Wallmerod, Sängervereinigung Bannberscheid, Chor- gem.Hoffnung-Cäcilia Heiligenroth, MGV „Concordia",Girod, MGV „Eintracht" Hillscheid, MGV „Eintracht" Leuterod,
MGV „Arion" Nomborn, MGV „Frohsinn" Steinefrenz,"
MGV „Liederkranz" Obererbach und MGV „Cacilia" Ruppach- Goldhausen.
Andrea Gläßer, Klarinette und Hubertus Weimer, Klavier, bringen die „Kleine Sonate in B-Dur von W.A. Mozart zum Vortrag. Nach den gesanglichen Darbietungen ist Tanz mit der Musikkapelle Heiligenroth.
Die Dorfbevölkerung sowie alle Freunde und Gönner unseres Vereins laden wir dazu recht herzlich ein.
GöRGESHAUSEN:
Hauungs- und Kulturplan 1981 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Ortsgemeinderat den Hauungs- und Kulturplan 1981 für den Gemeindewald. Zuvor hatte der zuständige Revierbeamte, Forstamtmann Keller, den Plan erläutert, der für das Jahr 1981 einen Holzeinschlag von 360 fm vorsieht. Im einzelnen sollen folgende Holzarten eingeschlagen werden:
Eiche 30 fm
Buche 212 fm
Fichte 118fm
Die Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzungen etc. werden geschätzt auf 48.595,- DM.
Ausgaben sind in Höhe von 48.840,- DM
veranschlagt. Mithin ist mit einem Fehlbetrag in Höhe von 245,- DM
im Forstwirtschaftsjahr 1981 zu rechnen.
Friedhofssatzung geändert
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Satzung über das Friedhofswesen - und Bestattungswesen zu ändern. Bereits in seiner Sitzung am 23.7.1980 hatte der Ortsgemeinderat entschieden,daß die Friedhofssatzung geändert werden soll. Aus formalen Grün- j den mußte dieser Beschluß jedoch in Satzungsform gekleidet j werden. ]
Inhalt der Satzungsänderung ist, daß nach § 13 Abs. 2 c nun beif Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten die äußere I Umrandung bei einer Grabstätte in der Länge 90 und in der Br& te 70 cm beträgt.
bisher: Länge = 1,- m, Breite = 0,60 m).
Neu ist die Festsetzung, daß bei zwei Grabstätten (Wahlgrabstätten) die Länge 1,20 m und die Breite 1,- m beträgt. Diese Festsetzung war bisher in der Satzung nicht enthalten Die Änderungssatzung wird in Kürze an dieser Stelle in vollem Wortlaut öffentlich bekanntgemacht.
Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Ebenfalls durch einstimmigen Beschluß änderte der Ortsgemei™ rat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Bei Feuerbestattungen werden füt die Nutzung von Urnengrabstätten für die in der Friedhofssatzung bestimmte Ruhefrist, bei Reihengrabstätten 100,- DM als einmalige Gebühr berechnet. Bisher betrug dieser Satz 70 ,—DM- Auch die Gebührensatzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

