Montabaur 2 / 40 / 80
ÖffentL Bekanntmachungen
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am DIENSTAG, dem 7. Oktober 1980 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal II des Kreishauses, Peter-Altmeier-Platz, Montabaur, statt.
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Vergäbe von Aufträgen
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5430 Montabaur, 30. Sept. 1980
Mangels, Bürgermeister
Öffenti. Bekanntmachung
BERUFUNG EINES NACHFOLGERS IN DEN VERBANDSGEMEINDERAT
Herr Karl-Heinz Ebarz hat sein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1963 (GVBI. S. 470), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und'der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD-Fraktion Herr Axel Schmidt Rheinstraße 35, 5431 Heiligenroth in den Verbandsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.
5430 Montabaur, 30.9.80
Mantels, Bürgermeister
als Wahlleiter der Verbandsgemeinde
Montabaur
Taubensperre
Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober 1980 Taubensperre angeordnet.
Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.
Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15.00 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung geschieht.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Die Betreiber von unterirdischen Lagerbehältern
zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten (Heizöl Dieselöl Benzin Benzol etc.) die vorübergehend bzw. endgültig außer Betrieb genommen wurden, sind verpflichtet, diese der
Kreisverwaltung Montabaur, untere Wasserbehörde-
a) Ist der Behälter vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt und. wann?
b) Ist der Behälter vollkommen geleert und gereinigt?
Die Reinigung des Behälters ist durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebes oder durch-Vorlage anderer Unterlagen nachzuweisen.
c) Wurde der Behälter verfällt?
Wenn ja, mit welchem Material?
Wenn nein, soll der Behälter wieder einer Nutzung zugeführt werden?
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Betreiber von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten verpflichtet, der Behörde Auskünfte zu erteilen.
Bei Auskunftsverweigerung sieht das Gesetz empfindliche Geldbußen vor.
Montabaur, den 18.9.1980
Kreisverwaltung Montabaur
Untere Wasserbehörde -
In Vertretung Dr. Lohr, Kreisoberverw.Rat
Offenlegung des Jahresabschlusses des Verbandsgemeindewerkes (Wasserversorgung)
Der festgestellte Jahresabschluß des Verbandsgemeindewerkes Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1979 liegt gern. § 27 Abs.
4 der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom 18.9.1975 in der Zeit
vom 6. Oktober bis einschl. 10. Okt. 1980 in den Diensträumen der Verwaltung (Eichwiese) öffentlich aus.
5430 Montabaur, 30.9.1980
Verbandsgemeindewerk Montabaur j Wasserversorgung j
Manöver bzw. Übung der Bundeswehr
Die Bundeswehr beabsichtigt, die nachstehend näher beschriebe ne Manöver- bzw. Übungsveranstaltung durchzuführen:
1. Ort bzw. Raum:
Westerburg - Weilburg - Camberg - Bad Schwalbach - St. Goar:- hausen - Koblenz - Montabaur
Zeitpunkt bzw. Zeitraum:
30.9.1980 bis 9.10.1980
Truppenstärke: 100 Mann
Fahrzeugeinsatz: 50 Räderfahrzeuge, 1 Luftfahrzeug
Art der Übung: Kompanie-Versorgungsübung Übende Einheit: Instandsetzungsbataillon 310, Fritsch-Kaserne, Koblenz
Sonstiges: Außenlandungen sind vorgesehen
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten!
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bis zum 1.12.1980 schriftlich zu melden.
Hierbei ist anzugeben:
VERLAG
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