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Montabaur 2 / 40 / 80

ÖffentL Bekanntmachungen

Sitzung des Verbandsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am DIENSTAG, dem 7. Oktober 1980 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal II des Kreishauses, Peter-Altmeier-Platz, Monta­baur, statt.

TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Vergäbe von Aufträgen

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

5430 Montabaur, 30. Sept. 1980

Mangels, Bürgermeister

Öffenti. Bekanntmachung

BERUFUNG EINES NACHFOLGERS IN DEN VERBANDS­GEMEINDERAT

Herr Karl-Heinz Ebarz hat sein Mandat als Mitglied des Ver­bandsgemeinderates niedergelegt.

Gemäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1963 (GVBI. S. 470), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und'der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD-Fraktion Herr Axel Schmidt Rheinstraße 35, 5431 Heiligenroth in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5430 Montabaur, 30.9.80

Mantels, Bürgermeister

als Wahlleiter der Verbandsgemeinde

Montabaur

Taubensperre

Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Fel­der und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober 1980 Taubensperre angeordnet.

Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.

Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täg­lich ab 15.00 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sport­veranstaltung geschieht.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Die Betreiber von unterirdischen Lagerbehältern

zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten (Heizöl Dieselöl Benzin Benzol etc.) die vorübergehend bzw. end­gültig außer Betrieb genommen wurden, sind verpflichtet, diese der

Kreisverwaltung Montabaur, untere Wasserbehörde-

a) Ist der Behälter vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt und. wann?

b) Ist der Behälter vollkommen geleert und gereinigt?

Die Reinigung des Behälters ist durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebes oder durch-Vorlage anderer Unterlagen nachzuweisen.

c) Wurde der Behälter verfällt?

Wenn ja, mit welchem Material?

Wenn nein, soll der Behälter wieder einer Nutzung zugeführt werden?

Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Betreiber von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssig­keiten verpflichtet, der Behörde Auskünfte zu erteilen.

Bei Auskunftsverweigerung sieht das Gesetz empfindliche Geld­bußen vor.

Montabaur, den 18.9.1980

Kreisverwaltung Montabaur

Untere Wasserbehörde -

In Vertretung Dr. Lohr, Kreisoberverw.Rat

Offenlegung des Jahresabschlusses des Verbandsgemeindewer­kes (Wasserversorgung)

Der festgestellte Jahresabschluß des Verbandsgemeindewerkes Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1979 liegt gern. § 27 Abs.

4 der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom 18.9.1975 in der Zeit

vom 6. Oktober bis einschl. 10. Okt. 1980 in den Diensträumen der Verwaltung (Eichwiese) öffentlich aus.

5430 Montabaur, 30.9.1980

Verbandsgemeindewerk Montabaur j Wasserversorgung j

Manöver bzw. Übung der Bundeswehr

Die Bundeswehr beabsichtigt, die nachstehend näher beschriebe ne Manöver- bzw. Übungsveranstaltung durchzuführen:

1. Ort bzw. Raum:

Westerburg - Weilburg - Camberg - Bad Schwalbach - St. Goar:- hausen - Koblenz - Montabaur

Zeitpunkt bzw. Zeitraum:

30.9.1980 bis 9.10.1980

Truppenstärke: 100 Mann

Fahrzeugeinsatz: 50 Räderfahrzeuge, 1 Luftfahrzeug

Art der Übung: Kompanie-Versorgungsübung Übende Einheit: Instandsetzungsbataillon 310, Fritsch-Kaserne, Koblenz

Sonstiges: Außenlandungen sind vorgesehen

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten!

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bis zum 1.12.1980 schriftlich zu melden.

Hierbei ist anzugeben:

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