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Montabaur 4/39/80

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs 1 und 3 des Strafgesetz­buches)

5430 Montabaur, 26. Sept. 1980

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Siegel Mangels, Bürgermeister

Wegweiser für die Briefwahl siehe Seite 5!

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1979 an das Finanzamt

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebe­nen Lohnsteuerbelege 1979 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen),soweit sie nicht an den Arbeitneh­mer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.10.

1980 dem Betriebstättenfinanzamt einzureichen. Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitneh­mer am 31.12.1979 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanz­amt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1980 aus­gestellt worden ist. Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanz­amt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuer­karte 1979 ausgestellt worden ist. Bei Beachtung des vorbe- zeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Aus­fertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aus­händigung der Lohnsteuerkarte 1979 an den Arbeitnehmer er­spart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.

Die ARBEITNEHMER, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1979 sind, z.B. weil sie am 31.12.1979 nicht in einem Dienstverhält­nis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.10.1980 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12.79 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohn­steuer-Jahresausgleich 1979 beifügen. Sie haben dabei ihre Woh­nung am 31.12.1979 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn­steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 5.10.1979 S. 2378 A- 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 1979 (S. 372 ff., vgl. auch Bundessteuerblatt 1979 I S. 604).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1979 die vollstän­dige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Koblenz, im September 1980 Oberfinanzdirektion Koblenz

Vit Verwaltung informiert

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DIE VERWALTUNG INFORMIERT:

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Bericht üLier die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom Donnerstag, dem 18.9.1980 Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Zu Beginn der Sitzung des Verbandsgemeinderates wurden die

Ratsmitglieder über eine Eilentscheidung der Beigeordneten vom 11 7.1980 über die Aufnahme eines Kredites zur Finanzie­rung der Ausgaben des Verbandsgemeindewerkes in Höhe von 500.000,- DM informiert. Der Rat stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu.

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

Jeweils durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Verbands­gemeinderat drei Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 1980. Es handelt sich im einzelnen um folgendes:

a) Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4,600,--DM für den Kanalbau in der Bornwiesenstraße, Ortsgemeinde Girod.

Es handelt sich um die Kosten für die Wiederherstellung der Straßenoberfläche, die bei der Kanalverlegung beschädigt wurde. Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Haus­haltsstelle 690.953 (Erneuerung der Bachverrohrung in Holler] Diese Maßnahme wird nach dem Stand des Bewilligungsver­fahrens im Jahr 1980 nicht mehr kassenwirksam.

b) Überplanmäßige Ausgabe für den Kanalbau in der Neustraße,

Ortsgemeinde Heiligenroth, in Höhe von 35.000,- DM. Der Haushaltsansatz beträgt 100.000,-- DM. Das Ausschreibungs­ergebnis zeigte, daß diese Mittel nicht ausreichen. Die Deckung erfolgt ebenfalls durch die Einsparungen für die Er­neuerung der Bachverrohrung in Holler. I

c) Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für den Kanal! bau im Friedhofweg in der Ortsgemeinde Neuhäusel in Höhe von 40.000,-- DM. Die Maßnahme, die im Haushaltsplan 1980 nicht veranschlagt war, muß mit ihrem I. Bauabschnitt in die­sem Jahr durchgeführt werden, um den Bau der Friedhofshai le durch die Ortsgemeinde zu ermöglichen und dieser Mehr­kosten durch eine evtl. Verschiebung des Bauvorhabens zu ersparen. Der Kanal im Streimerichweg in Eitelborn wird

in diesem Jahr voraussichtlich nicht gebaut werden können, weil die beantragten Landesmittel wahrscheinlich nicht be­reitgestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Aus­gabe erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde für Hausanschluß- und Oberflächenentwässerung (ca.

5.000,- DM) und durch Kosteneinsparungen beim Kanalbau im Streimerichweg (Verschiebung der Maßnahme).

Ergebnis der Prüfung des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Montabaur und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1979

Diesem Punkt lag der Prüfungsbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) Koblenz, zugrunde. Unter Vorsitz von Frau Anne Mertin (CDU), die als ältestes Ratsmitglied den Bürgermeister und die Beigeordneten vertreten mußte, weil diese befangen waren, beschloß der Ver­bandsgemeinderat einstimmig, dem Bürgermeister und den Bei-1 geordneten Entlastung für das Jahr 1979 zu erteilen. Entschie- I den wurde auch, daß der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe I von 14.762,04 DM zur Stärkung der Finanzkraft des Eigenbe- I triebes der offenen Rücklage zugeführt wird. Die Sprecher I aller drei Fraktionen (Clemens Noll, CDU, Reiner Schlemmer, I SPD, Helmut Hepfer FDP), sprachen sich dafür aus, Entlastung I zu erteilen. Ratsmitglied Noll bezeichnete die wirtschaftlichen I Verhältnisse des Eigenbetriebes alsordentlich", verwies auf I den im Jahr 1979 erwirtschafteten Jahresgewinn und verknüpft«! damit die Hoffnung, daß auch im kommenden Jahr das Wasser-1 geld nicht erhöht werden muß. I

Für die SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Schlemmer, seine I Fraktion sehe ihre Einschätzungen hinsichtlich der Wirtschaft- 1 liehen Entwicklung des Eigenbetriebes durch den Prüfungsbe- I rieht bestätigt. Näher ging der SPD-Sprecher auf die Regulie- I rung von Verbindlichkeiten gegenüber Ortsgemeinden ein, die I er für das kommende Jahr empfahl. !

Ratsmitglied Hepfer konstatierte, die Geschäfte seien ausweis- { lieh des Prüfungsberichtes ordnungsgemäß und mit der gebot*' j Wirtschaftlichkeit geführt worden. Fortsetzung Seite 6!