Montabaur 2/39/80
Schloßkonzert !
WIEDERSEHEN MIT DEN JAPANISCHEN PIANISTINNEN TOYOKO YAMASHITA UND
MIO TAKAHASHI
Zu hören ist:
PROGRAMM
Franz Schubert Rondo A-dur op. 107 (4 h.)
Frederic Chopin Andante spianato und Grande Polonaise brillante Es-dur op. 22 (Yamashita)
Toyoko Yamashita Danses fantastiques (1980) (4 h.)
Felix Mendelssohn
PAUSE
Praeludium und Fuge e-moll op. 35 (Takahashi)
Johannes Brahms Ungarische Tänze (4 h.)
Das Konzert findet am FREITAG, dem 3. Oktober 1980,um 20.00 Uhr im Rittermal des Schlosses Montabaur statt.
Eintrittspreise: 10,00 DM
5,00 DM Ermäßigung für Jugendliche und Schüler
Kartenvorverkauf: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041
Abendkasse: ab 19.00 Uhr geöffnet.
Öfientl. Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung
1 .
Am Sonntag, 5. Oktober 1980, findet die Wahl zum 9. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00
a) Die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf bilden jeweils einen Wahlbezirk.
b) Die Stadt Montabaur ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 14. Sept. 1980 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlich« Personalausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigu soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zwei; stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer:
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung feerwendet, auch diese , bei anderen KreiswahIVorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
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2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese , und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Par- teibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
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