Montabaur 10/37/80
§ 3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.
Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige gefangengehaltene,sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachtes sicher einzusperren, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes die Tötung angeordnet ist. Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen, daß Menschen und Tierei nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
§4
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I s, 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 380 ff) und § 16 Ziff. 7 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
§ 5
Diese Tisrseuchenpolizeiliche Varfügung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, den 4. Sept. 1980 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Im Aufträge:
Eisenmenger, Amtsrat
Gasversorgung für den Stadtteil Montabaur - Eigendorf
Noch in diesem Jahr soll im Stadtteil Montabaur-Elgendorf mit den Arbeiten begonnen werden, um den Ort an das Gasversorgung netz anschließen zu können. Gemeinsam mit der KEVAG und Post werden nachfolgend aufgeführte Straßenzüge verlegt:
Weststraße von Röderweg bis Köppelstraße Nordstraße teilweise
Röderweg von Weststraße bis Bornwiesenstraße Bornwiesenstraße Schubertstraße Alte Straße teilweise Dernbacher Straße teilweise
Margarethe-Schreiner-Straße teilweise Köppelstraße teilweise Südstraße teilweise
Ausbau Elgendorf ‘1980
Durch den gemeinsamen Ausbau mit der KEVAG und der Post wird eine Erweiterung des Fernmelde-
Ferner werden berohrt:
Weststraße von Baumbacher Straße bis Röderweg
Mozartstraße teilweise
Brunnenstraße
Baumbacher Straße vop Fa. Flux bis Bornwiesenstraße Mühlenweg teilweise
netzes und eine bessere Stromversorgung erreicht.
Versorgt werden soll der Stadtteil von der Fa. Flux aus. Es ist| geplant, das Gebiet zwischen Baumbacher Straße / Bornwiesenstraße / Röderweg noch in diesem Jahr in Betrieb zu nelv I 3 men 1
Montabaur-Wirzenborn
STROMABSCHALTUNG
Wegen notwendiger Arbeiten wird am Donnerstag, dem 18.9.80 in der Zeit von 13.00 bis 15.30 Uhr in Montabaur, Stadtteil Wirzenborn der Strom abgeschaltet.
Montabaur - Marau
STROMABSCHALTUNG
Wegen notwendiger Arbeiten wird am Donnerstag, dem 18.9^ in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr in Montabaur-Marau < Strom abgeschaltet.

