Montabaur 11 / 36 / 80
Limburg am Mittwoch, dem 10. Sept. 10.00 Uhr in die Stadthalle in Limburg eingeladen.
Das Hauptreferat zum Thema
„Di- Frau im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft" hält Dr. Marita Estor.
Anmeldungen bis Sonntag, 7.9.1980 in den Pfarrbüros und Sakristeien von Holler, Stahlhofen und Gackenbach. Bei genügend Anmeldungen wird ein Bus eingesetzt. Die Abfahrtzeiten des Busses werden im nächsten Pfarrblatt veröffentlicht. Die Fahrtkosten werden von den Teilnehmern getragen.
GACKENBACH:
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Wilhelmi befindet sich in der Zeit vom 8.9. bis 23.9.1980 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I.Ortsbeigeordnete Aloys Berg. Gelbachstraße 1 (Ortsteil Dies). Die Dienststunden finden zur gewohnten Zeit statt. In dringenden Fällen kann sich die Bevölkerung auch direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wenden. Es wird um gefällige Kenntnisnahme gebeten.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
MGV „Concordia" 1909 Girod
Am 13. und 14„9„1980 hält der MGV „Concordia" Girod ein Sommerfest auf dem Gelände der neuen Schule.
Namhafte Vereine aus der näheren Umgebung haben ihr Mitwirken zugesagt.
Aus diesem Grunde wird auf dem Schulgelände ein Festzelt auf gestellt.
Für den Transport bzw. den Auf- und Abgau des Zeltes werden freiwillige Helfer benötigt. Hierzu nähere Angaben :
Abholen des Zelfmaterials am Mittwoch, 10.9.80, 14.00 Uhr, bei der Fa. Weyl in Hahnstätten.
Aufbau des Zeltes am Donnerstag, 11.9.80, 13.00 Uhr.
Abbau des Zeltes am Montag, 15.9.80, 6.30 Uhr. bfihere Informationen erhalten alle Hilfswilligen und diejenigen, die sich bereits hierfür angeboten haben durch den I.Vorsitzenden oder Schriftführer des Vereins.
GROSSHOLBACH-GIROD:
Alte Herren
Am Samstag, dem 6. Sept. um 16 Uhr spielen wir in Großholbach gegen unsere Sportkameraden aus Heiligenroth. Gespielt wird in den gelben Trikots.
Am Donnerstag, dem 11. Sept. 1980, starten wir unsere 4-Tages- tour nach Österreich (Innsbruck).Abfahrt ab Feuerwehrhaus Großholbach, 5.00 Uhr ab Gasthaus Schönberger, Girod 5.15 Uhr.
Personalausweise nicht vergessen.
daß im Bereich des Grundstückes Nr. 1281/2, Flur 13 die Baulinie in östlicher Richtung so verschoben wird, daß noch ein Mindestabstand von 3,00 m zur Kirchstraße an der engsten Stelle verbleibt.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsüblichen Denststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche.Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) , zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Görgeshausen, den 2.9.1980
Herz, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" der Ortsgemeinde Görgeshausen
für das Grundstück Flur 13, Flurstück 1281/2 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung Vom 11.6.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Verlegung der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister ist am 9. Sept. 1980 verhindert, daher findet die Sprechstunde am Freitag, dem 12. Sept. 1980, zur gewohnten Zeit statt.
I.V. Girmann, II. Beigeordneter
SV Grün-Weiß, Görgeshausen
Der erste doppelte Punktgewinn konnte in Helferskirchen errungen werden. Durch ein spielerisch überlegenes Spiel konnte die Mannschaft von Grün-Weiß ein 7:1 auf sich verbuchen.

