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Montabaur 11 / 36 / 80

Limburg am Mittwoch, dem 10. Sept. 10.00 Uhr in die Stadt­halle in Limburg eingeladen.

Das Hauptreferat zum Thema

Di- Frau im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft" hält Dr. Marita Estor.

Anmeldungen bis Sonntag, 7.9.1980 in den Pfarrbüros und Sakristeien von Holler, Stahlhofen und Gackenbach. Bei genü­gend Anmeldungen wird ein Bus eingesetzt. Die Abfahrtzeiten des Busses werden im nächsten Pfarrblatt veröffentlicht. Die Fahrtkosten werden von den Teilnehmern getragen.

GACKENBACH:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Wilhelmi befindet sich in der Zeit vom 8.9. bis 23.9.1980 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I.Orts­beigeordnete Aloys Berg. Gelbachstraße 1 (Ortsteil Dies). Die Dienststunden finden zur gewohnten Zeit statt. In dringenden Fällen kann sich die Bevölkerung auch direkt an die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur wenden. Es wird um gefällige Kenntnisnahme gebeten.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

MGVConcordia" 1909 Girod

Am 13. und 1491980 hält der MGVConcordia" Girod ein Sommerfest auf dem Gelände der neuen Schule.

Namhafte Vereine aus der näheren Umgebung haben ihr Mitwir­ken zugesagt.

Aus diesem Grunde wird auf dem Schulgelände ein Festzelt auf gestellt.

Für den Transport bzw. den Auf- und Abgau des Zeltes werden freiwillige Helfer benötigt. Hierzu nähere Angaben :

Abholen des Zelfmaterials am Mittwoch, 10.9.80, 14.00 Uhr, bei der Fa. Weyl in Hahnstätten.

Aufbau des Zeltes am Donnerstag, 11.9.80, 13.00 Uhr.

Abbau des Zeltes am Montag, 15.9.80, 6.30 Uhr. bfihere Informationen erhalten alle Hilfswilligen und diejenigen, die sich bereits hierfür angeboten haben durch den I.Vorsitzen­den oder Schriftführer des Vereins.

GROSSHOLBACH-GIROD:

Alte Herren

Am Samstag, dem 6. Sept. um 16 Uhr spielen wir in Großhol­bach gegen unsere Sportkameraden aus Heiligenroth. Gespielt wird in den gelben Trikots.

Am Donnerstag, dem 11. Sept. 1980, starten wir unsere 4-Tages- tour nach Österreich (Innsbruck).Abfahrt ab Feuerwehrhaus Großholbach, 5.00 Uhr ab Gasthaus Schönberger, Girod 5.15 Uhr.

Personalausweise nicht vergessen.

daß im Bereich des Grundstückes Nr. 1281/2, Flur 13 die Baulinie in östlicher Richtung so verschoben wird, daß noch ein Mindestabstand von 3,00 m zur Kirchstraße an der engsten Stelle verbleibt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsüblichen Denststunden einge­sehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche.Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) , zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Görgeshausen, den 2.9.1980

Herz, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesIm Strichen" der Ortsgemeinde Görgeshausen

für das Grundstück Flur 13, Flurstück 1281/2 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung Vom 11.6.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungs­planesIm Strichen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Verlegung der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister ist am 9. Sept. 1980 verhindert, daher fin­det die Sprechstunde am Freitag, dem 12. Sept. 1980, zur gewohn­ten Zeit statt.

I.V. Girmann, II. Beigeordneter

SV Grün-Weiß, Görgeshausen

Der erste doppelte Punktgewinn konnte in Helferskirchen errun­gen werden. Durch ein spielerisch überlegenes Spiel konnte die Mannschaft von Grün-Weiß ein 7:1 auf sich verbuchen.