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Montabaur 6/36/80

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Polizei

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Tel. Nr. 110

6./7.9.80 Montabaur:

Dr Noll, Bahnhofstr.

/^irztl. Notdienst

Tel. 02602/3232

feuere ehr

112

der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien schutzpolizeiinsp. Montabaur Tel.02602/5011-13

StöriAnqzdicnote

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes (Montabaur (Wasserwerk) nach Dienstschluß.

In der Zeit v.5.9 bis 12.9.80 hat die Bereitschaft Herr Antonius Schnee, Oberelbert,Tel. 02608/669

Sozlaldiefltte

Schw. Agnes, Welschneudorf, Tel. 02608/432 Schw. Hannetraude, Steinefrenz, Tel.06435/8263

^kranken n/agen

Wf DR «-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 DRK-Rettungswache HerschbachTel.02626-5166 DR «Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

BebauungsplanAuf dem oberen Wassergraben III"

Unter diesem Punkt befaßte sich der Stadtrat zunächst mit Be­denken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf.

Die Anregung der Kevag, die Leitungsführungen und die Versor­gungsflächen für die Errichtung einer garagenähnlichen Trafo­station im Plan auszuweisen, wurde vom Stadtrat akzeptiert.

Das Straßenbauamt Diez hatte Bedenken geäußert, wegen einer Abweichung der im Bebauungsplan vorgesehenen Straßenfüh­rung der Rhönstraße vom Verkehrsgutachten von Professor Dr. Leibbrand. Der Stadtrat war übereinstimmend der Auffas­sung, daß an den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgehal­ten werden soll. Die Planvorstellungen von Professor Leibbrand sollen in dieser Hinsicht nicht verwirklicht werden.

Lediglich um die Ausräumung eines Mißverständnisses ging es bei der Stellungnahme zu den Bedenken des Katasteramtes. An­schließend beschloß der Stadtrat, dem Bebauungsplan in der vorgelegten Form zuzustimmen und ihn nach den Vorschriften des Bebauungsplanentwurfes offenzulegen.

Änderung des BebauungsplanesGroße Alberthöhe IV"

Gegenstand der Änderung des BebauungsplanesGroße Al­berthöhe IV" ist u a. die Anlegung eines Parkstreifens entlang der Elgendorfer Straße in Fortführung des vorhandenen Park­streifens. Dagegen hatten zwei Anlieger Bedenken erhoben, u.a. weil sie Beeinträchtigungen der Anlieger durch die dort par­kenden Pkws und Verkehrsgefährdungen durch das zu schnelle Befahren der Elgendorfer Straße befürchten.

Der Stadtrat war jedoch übereinstimmend der Auffassung, daß die Anheger des Parkstreifens in Fortführung des bereits vorhan­denen notwendig ist. Man will die Parkmöglichkeiten der Anlie­ger verbessern.

Augst:

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel Tel. 02620/338

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen-

Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, sen Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

-nur nach vorheriger Vereinbarung- Kurzfristig notwendig werdende Änderungen wollen Sie bitte der Tagespresse entnehmen

ZA. Pohlmann, Koblenzer Straße 2,

Hachenburg, Tel 02662/1046

Dr Salzmann, Freiherr v.Stein-Straße 11, Montabaur, Tel. 02602/3119

HNO-Notarztdienstplan 5. - 8.9.1980

Dr med Jacke, Montabaur, Tel. 02602/1921

6.9 bis 13.9.1980:

Marien Apotheke, Montabaur, Kirchstr 19, Tel. 02602/4290

AUGST:

Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23 Tel. 02620/531

BebauungsplanElisabethenstraße"

Gegenstand des BebauungsplanesElisabethenstraße" ist die Schaffung von Parkraum durch Abriß einer Scheune im Be­reich der Elisabethenstraße. Gegen diese Planung hat ein An­lieger der Elisabethenstraße Einwendungen erhoben. Er ver­wies auf die beengten Verhältnisse innerhalb der Straße, den Charakter der Elisabethenstraße als reine Anliegerstraße, den zu erwartenden Lärm und die Abgase durch die Pkws stellte wirtschaftliche Erwägungen an und machte auf den vorhande­nen Parkraum im Stadtzentrum aufmerksam. Der Stadtrat war mit überwiegender Mehrheit der Auffassung, daß es not­wendig sei, gerade im Bereich der Elisabethenstraße Parkflä­chen auszuweisen, weil die dort vorhandenen beengten Ver­kehrsverhältnisse und das Parken von Pkws auf der Fahrbahn ursächlich für die Mißstände dort sind und im Interesse der umliegenden Geschäfte, aber auch der Anlieger, ausreichender Parkraum in unmittelbarer Nähe geschaffen werden muß.

Änderung des BebauungsplanesEichwiese"

Einstimmig beschloß der Stadtrat die Änderung des Bebau­ungsplanesEichwiese" gern § 10 BBauG als Satzung. Gegen­stand des Änderungsverfahrens ist die Änderung der Zuwegung zur Sauertalstraße (Anlegung eines Treppenaufgangs). Wäh­rend der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen gegen die Planung vorgetragen, so daß die Änderungssatzung nunmehr der Genehmigungsbehörde zugeleitet und anschließef öffentlich bekanntgemacht werden kann.