Montabaur 6/36/80
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Polizei
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Tel. Nr. 110
6./7.9.80 Montabaur:
Dr Noll, Bahnhofstr.
/^irztl. Notdienst
Tel. 02602/3232
feuere ehr
112
der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien schutzpolizeiinsp. Montabaur Tel.02602/5011-13
StöriAnqzdicnote
Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes (Montabaur (Wasserwerk) nach Dienstschluß.
In der Zeit v.5.9 bis 12.9.80 hat die Bereitschaft Herr Antonius Schnee, Oberelbert,Tel. 02608/669
Sozlaldiefltte
Schw. Agnes, Welschneudorf, Tel. 02608/432 Schw. Hannetraude, Steinefrenz, Tel.06435/8263
^kranken n/agen
Wf DR «-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 DRK-Rettungswache HerschbachTel.02626-5166 DR «Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010
Bebauungsplan „Auf dem oberen Wassergraben III"
Unter diesem Punkt befaßte sich der Stadtrat zunächst mit Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf.
Die Anregung der Kevag, die Leitungsführungen und die Versorgungsflächen für die Errichtung einer garagenähnlichen Trafostation im Plan auszuweisen, wurde vom Stadtrat akzeptiert.
Das Straßenbauamt Diez hatte Bedenken geäußert, wegen einer Abweichung der im Bebauungsplan vorgesehenen Straßenführung der Rhönstraße vom Verkehrsgutachten von Professor Dr. Leibbrand. Der Stadtrat war übereinstimmend der Auffassung, daß an den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgehalten werden soll. Die Planvorstellungen von Professor Leibbrand sollen in dieser Hinsicht nicht verwirklicht werden.
Lediglich um die Ausräumung eines Mißverständnisses ging es bei der Stellungnahme zu den Bedenken des Katasteramtes. Anschließend beschloß der Stadtrat, dem Bebauungsplan in der vorgelegten Form zuzustimmen und ihn nach den Vorschriften des Bebauungsplanentwurfes offenzulegen.
Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV"
Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV" ist u a. die Anlegung eines Parkstreifens entlang der Elgendorfer Straße in Fortführung des vorhandenen Parkstreifens. Dagegen hatten zwei Anlieger Bedenken erhoben, u.a. weil sie Beeinträchtigungen der Anlieger durch die dort parkenden Pkws und Verkehrsgefährdungen durch das zu schnelle Befahren der Elgendorfer Straße befürchten.
Der Stadtrat war jedoch übereinstimmend der Auffassung, daß die Anheger des Parkstreifens in Fortführung des bereits vorhandenen notwendig ist. Man will die Parkmöglichkeiten der Anlieger verbessern.
Augst:
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel Tel. 02620/338
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen-
Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/209
Stahlhofen - Welschneudorf
Dr. Staudt, sen Stahlhofen, Tel. 02602/3441
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
-nur nach vorheriger Vereinbarung- Kurzfristig notwendig werdende Änderungen wollen Sie bitte der Tagespresse entnehmen
ZA. Pohlmann, Koblenzer Straße 2,
Hachenburg, Tel 02662/1046
Dr Salzmann, Freiherr v.Stein-Straße 11, Montabaur, Tel. 02602/3119
HNO-Notarztdienstplan 5. - 8.9.1980
Dr med Jacke, Montabaur, Tel. 02602/1921
6.9 bis 13.9.1980:
Marien Apotheke, Montabaur, Kirchstr 19, Tel. 02602/4290
AUGST:
Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23 Tel. 02620/531
Bebauungsplan „Elisabethenstraße"
Gegenstand des Bebauungsplanes „Elisabethenstraße" ist die Schaffung von Parkraum durch Abriß einer Scheune im Bereich der Elisabethenstraße. Gegen diese Planung hat ein Anlieger der Elisabethenstraße Einwendungen erhoben. Er verwies auf die beengten Verhältnisse innerhalb der Straße, den Charakter der Elisabethenstraße als reine Anliegerstraße, den zu erwartenden Lärm und die Abgase durch die Pkws stellte wirtschaftliche Erwägungen an und machte auf den vorhandenen Parkraum im Stadtzentrum aufmerksam. Der Stadtrat war mit überwiegender Mehrheit der Auffassung, daß es notwendig sei, gerade im Bereich der Elisabethenstraße Parkflächen auszuweisen, weil die dort vorhandenen beengten Verkehrsverhältnisse und das Parken von Pkws auf der Fahrbahn ursächlich für die Mißstände dort sind und im Interesse der umliegenden Geschäfte, aber auch der Anlieger, ausreichender Parkraum in unmittelbarer Nähe geschaffen werden muß.
Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese"
Einstimmig beschloß der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese" gern § 10 BBauG als Satzung. Gegenstand des Änderungsverfahrens ist die Änderung der Zuwegung zur Sauertalstraße (Anlegung eines Treppenaufgangs). Während der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen gegen die Planung vorgetragen, so daß die Änderungssatzung nunmehr der Genehmigungsbehörde zugeleitet und anschließef öffentlich bekanntgemacht werden kann.

