Montabaur 5/36/80
Winterraps: Quinta, Elvira und Primor
Wintergerste: Gerbel, Mammut (neu) Birgit (nicht knickfest),
Dura (nur mittlerer Ertrag, aber höherer Anteil an Marktware) Nähere Auskünfte über die einzelnen Sorteneigenschaften erfahren Sie bei Ihrer Staatl. Beratungsstelle.
Studienerinnerungsfest 1980
In der Zeit vom 12. - 14.9.1980 f indet im Mons-Tabor-Gym- nasium in Montabaur ein Studienerinnerungsfest der ehemaligen Schüler statt. Der Programmablauf ist wie folgt vorgesehen:
FREITAG, 12. Sept. 1980 15.00- 18.00 Uhr
Schulfest der Mittelstufe der Schule
Ab 19.00 Uhr im Hotel Montabaur geselliges Beisammensein
SAMSTAG, 13. Sept. 1980 9.30 Uhr Festgottesdienst
in der Martin-Luther-Kirche, ökumenischer Gottesdienst
11.00 Uhr Wiedersehensfeier in der Aula des Gymnasiums, anschließend Frühschoppen
20.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums geselliges Beisammensein mit Tanz.
SONNTAG, 14. Sept. 1980
11.00 Uhr Generalversammlung im Hotel Montabaur, Himmelfeld.
Alle ehemaligen Schüler des Mons-Tabor-Gymnasiums sind herzlich eingeladen.
MONTABAUR
Aus den Gemeinden
Gras, Kräuter und fruchtbare Bäume
gedeihen in Montabaur nicht nur in Gärten oder in der weiten
Flur
Längst haben sie sich auch angesiedelt auf Bürgersteigen, in Straßenrinnen, an Mauern und auf Weg und Steg im Innern der Stadt. Dort aber ist derartiger Bewuchs kein erfreuliches Bild, weil er fehl am Platze ist.
Alle Grundstückseigentümer, denen nach den Vorschriften der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur" die Kehrpflicht obliegt, sind auch verpflichtet, unerwünschte Grünflächen - insbesondere Unkraut- zu entfernen.
Leider nimmt die Verschmutzung des Stadtbildes ständig zu. Montabaur ist längst nicht mehr die saubere Stadt, die sie einmal war. Wegwerfgesellschaft, rücksichtslose Hundehalter, mangelhafte Baustellenaufsicht und kehrunlustige Bürger schaffen den ungünstigen Gesamteindruok.
Daß der weitaus größte Teil der Bürgerschaft nicht zu den Säumigen und Rücksichtslosen zählt, ist selbstverständlich und anerkennenswert. Die Spuren der Verschmutzung verschwinden dadurch aber nicht.
•m Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in diesem Jahr das schönste Dorf in Rheinland-Pfalz prämiert. Von einer solchen Auszeichnung ist die Stadt Montabaur als Verwaltungszentrum und Kreisstadt meilenweit entfernt. Ob es wohl doch
nur mit Kontrollen und Anzeigen zu schaffen ist? Nur dann nicht, wenn der Grundsatz wieder gilt:
„Ein jeder kehre vor seiner Tür".
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Montabaur
als Ortspolizeibehörde
Aus der Sitzung des Stadtrates
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 27. August 1980
Erlaß einer Veränderungssperre für das Baugebiet „Altstadt III" ur.d Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet „Altstadt" I.
Der Stadtrat beschloß in seiner Sitzung am 27. August 1980 zunächst zwei Veränderungssperren.
Die erste betrifft das Baugebiet „Altstadt III", Es handelt sich um das Gebiet zwischen Kirchstraße, Kolpingstraße, Hospitalstraße, und Klostergasse, für das der Stadtrat am 30.8,79 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat.
Die zweite Veränderungssperre betrifft das Erweiterungsgsbiet zum Sanierungsgebiet „Altstadt I". Der Geltungsbereich diesesr Veränderungssperre wird wie folgt begrenzt:
Im Westen durch den Gäulsbachweg, im Süden durch den Parkplatz „Kalbswiese" und im Osten im nördlichen Teil durch die Hospitalstr. und weiter in südlicher Richtung durch die hintere Baugrenze der Scheunen an der Hospitalstr. Im Norden verläuft die Plangrenze in einer Spitze zusammen. Die Biergasse liegt also auch im Geltungsbereich der Veränderungssperre» Es wurde aber von Bürgermeister Mangels betont, daß die Biergasse im zukünftigen Sanierungsverfahren Bestandsschutz genießt, zumal sie unter Denkmalschutz steht.
Inhalt der beiden Veränderungssperren ist es, daß in ihrem jeweiligen Geltungsbereich
a) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden dürfen,
b) nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen,
c) genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden dürfen.
Geregelt ist auch, daß Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten vor der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung von der Veränderungssperre nicht berührt werden.
Die Satzung über die Veränderungssperre wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt. Aus dieser öffentl. Bekanntmachung sind dann die einzelnen Flurstücke ersichtlich, die von der Veränderungssperre betroffen werden. Nach dem Bundesbaugesetz ist es auch möglich, Ausnahmen von der Veränderungssperre zuzulassen, wenn keine öffentl. Belange entgegenstehen.
Die Satzungen über die Veränderungssperren treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft» Sie gelten für eine Dauer von zwei Jahren, Es besteht aber die Möglichkeit, die Veränderungssperre bei Bedarf nochmals um 2 Jahre zu verlängern»
Ziel der beiden Satzungen über die Veränderungssperren ist es, die entsprechende Bauleitplanung der Stadt zu sichern. Es soll verhindert werden, daß nach der Aufstellung des Bebauungsplanes durch Baumaßnahmen oder andere wesentlich wertsteigernde Maßnahmen in ihrem Bereich später die Planungsabsichten der Stadt undurchführbar werden oder die Investitionen, die getroffen wurden und den Planungszielen widersprechen, von der Stadt entschädigt werden müssen.

