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Montabaur 5/36/80

Winterraps: Quinta, Elvira und Primor

Wintergerste: Gerbel, Mammut (neu) Birgit (nicht knickfest),

Dura (nur mittlerer Ertrag, aber höherer Anteil an Marktware) Nähere Auskünfte über die einzelnen Sorteneigenschaften erfah­ren Sie bei Ihrer Staatl. Beratungsstelle.

Studienerinnerungsfest 1980

In der Zeit vom 12. - 14.9.1980 f indet im Mons-Tabor-Gym- nasium in Montabaur ein Studienerinnerungsfest der ehemali­gen Schüler statt. Der Programmablauf ist wie folgt vorgesehen:

FREITAG, 12. Sept. 1980 15.00- 18.00 Uhr

Schulfest der Mittelstufe der Schule

Ab 19.00 Uhr im Hotel Montabaur geselliges Beisammensein

SAMSTAG, 13. Sept. 1980 9.30 Uhr Festgottesdienst

in der Martin-Luther-Kirche, ökumenischer Gottesdienst

11.00 Uhr Wiedersehensfeier in der Aula des Gymnasiums, anschließend Frühschoppen

20.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums geselliges Beisammensein mit Tanz.

SONNTAG, 14. Sept. 1980

11.00 Uhr Generalversammlung im Hotel Montabaur, Himmel­feld.

Alle ehemaligen Schüler des Mons-Tabor-Gymnasiums sind herz­lich eingeladen.

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Gras, Kräuter und fruchtbare Bäume

gedeihen in Montabaur nicht nur in Gärten oder in der weiten

Flur

Längst haben sie sich auch angesiedelt auf Bürgersteigen, in Straßenrinnen, an Mauern und auf Weg und Steg im Innern der Stadt. Dort aber ist derartiger Bewuchs kein erfreuliches Bild, weil er fehl am Platze ist.

Alle Grundstückseigentümer, denen nach den Vorschriften derSatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur" die Kehrpflicht obliegt, sind auch verpflichtet, unerwünschte Grünflächen - insbesondere Unkraut- zu entfernen.

Leider nimmt die Verschmutzung des Stadtbildes ständig zu. Montabaur ist längst nicht mehr die saubere Stadt, die sie einmal war. Wegwerfgesellschaft, rücksichtslose Hundehalter, mangel­hafte Baustellenaufsicht und kehrunlustige Bürger schaffen den ungünstigen Gesamteindruok.

Daß der weitaus größte Teil der Bürgerschaft nicht zu den Säu­migen und Rücksichtslosen zählt, ist selbstverständlich und anerkennenswert. Die Spuren der Verschmutzung verschwinden dadurch aber nicht.

m Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in diesem Jahr das schönste Dorf in Rheinland-Pfalz prämiert. Von einer solchen Auszeichnung ist die Stadt Montabaur als Verwaltungs­zentrum und Kreisstadt meilenweit entfernt. Ob es wohl doch

nur mit Kontrollen und Anzeigen zu schaffen ist? Nur dann nicht, wenn der Grundsatz wieder gilt:

Ein jeder kehre vor seiner Tür".

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Montabaur

als Ortspolizeibehörde

Aus der Sitzung des Stadtrates

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 27. August 1980

Erlaß einer Veränderungssperre für das BaugebietAltstadt III" ur.d Erweiterungsgebiet zum SanierungsgebietAltstadt" I.

Der Stadtrat beschloß in seiner Sitzung am 27. August 1980 zunächst zwei Veränderungssperren.

Die erste betrifft das BaugebietAltstadt III", Es handelt sich um das Gebiet zwischen Kirchstraße, Kolpingstraße, Hospital­straße, und Klostergasse, für das der Stadtrat am 30.8,79 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat.

Die zweite Veränderungssperre betrifft das Erweiterungsgsbiet zum SanierungsgebietAltstadt I". Der Geltungsbereich diesesr Veränderungssperre wird wie folgt begrenzt:

Im Westen durch den Gäulsbachweg, im Süden durch den Park­platzKalbswiese" und im Osten im nördlichen Teil durch die Hospitalstr. und weiter in südlicher Richtung durch die hintere Baugrenze der Scheunen an der Hospitalstr. Im Norden verläuft die Plangrenze in einer Spitze zusammen. Die Biergasse liegt also auch im Geltungsbereich der Veränderungssperre» Es wurde aber von Bürgermeister Mangels betont, daß die Biergasse im zukünfti­gen Sanierungsverfahren Bestandsschutz genießt, zumal sie un­ter Denkmalschutz steht.

Inhalt der beiden Veränderungssperren ist es, daß in ihrem jewei­ligen Geltungsbereich

a) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden dürfen,

b) nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen,

c) genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden dürfen.

Geregelt ist auch, daß Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten vor der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausge­übten Nutzung von der Veränderungssperre nicht berührt wer­den.

Die Satzung über die Veränderungssperre wird in Kürze an die­ser Stelle öffentlich bekanntgemacht, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt. Aus dieser öffentl. Bekanntma­chung sind dann die einzelnen Flurstücke ersichtlich, die von der Veränderungssperre betroffen werden. Nach dem Bundesbauge­setz ist es auch möglich, Ausnahmen von der Veränderungssperre zuzulassen, wenn keine öffentl. Belange entgegenstehen.

Die Satzungen über die Veränderungssperren treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft» Sie gelten für eine Dauer von zwei Jahren, Es besteht aber die Möglichkeit, die Veränderungssperre bei Bedarf nochmals um 2 Jahre zu verlän­gern»

Ziel der beiden Satzungen über die Veränderungssperren ist es, die entsprechende Bauleitplanung der Stadt zu sichern. Es soll verhindert werden, daß nach der Aufstellung des Bebauungs­planes durch Baumaßnahmen oder andere wesentlich wertstei­gernde Maßnahmen in ihrem Bereich später die Planungsabsich­ten der Stadt undurchführbar werden oder die Investitionen, die getroffen wurden und den Planungszielen widersprechen, von der Stadt entschädigt werden müssen.