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Montabaur 16/34/80

(2) Getränke und Speisen dürfen nur an die Spieler des Sportver­eins Oberelbert verabreicht werden. Der gewerbsmäßige Verkauf von Speisen und Getränken ist in diesem Rahmen nicht ge­stattet.

§3

(1) Der Sportverein Oberelbert ist für die laufende Unterhaltung und Reinigung des Umkleidegebäudes im Rahmen der o.a. Be­nutzung zuständig.

(2) Schäden am Gebäude und seiner Einrichtungen sind unver­züglich nach ihrer Wahrnehmung dem Ortsbürgermeister anzu­zeigen.

§ 4

Die Ortsgemeinde kann-aus wichtigem Grund (z.B. zur Abwen­dung drohender Schäden) die Gestattung zur Benutzung der Halle zurücknehmen oder einschränken, ohne daß daraus Ent­schädigungsansprüche abgeleitet werden können.

II. Benutzung des Umkleidegebäudes zu sonstigen Veran­staltungen

§ 5

(1) Die Benutzung des Gebäudes zu Veranstaltungen außerhalb der Zweckbestimmung des Abschnittes I bedarf der Zustim­mung der Ortsgemeinde.

(2) Veranstaltungen nach Abs. 1 werden nur zugelassen, wenn dadurch die Benutzung zum laufenden Wettkampf- und Trai­ningsbetrieb durch den Sportverein nicht ausgeschlossen wird oder der Sportverein zustimmt.

(3) Anträge auf die Überlassung des Gebäudes nach Abs. 1 sind spätestens 14 Tage vorher beim Ortsbürgermeister zu stellen.

III. Benutzungsregein

(1) Benutzer des Gebäudes müssen das Gebäude und sein Inventar pfleglich verwalten. Auf die schonende Behandlung, ins­besondere des Bodens und der Wände sowie aller Einrichtungs­gegenstände ist besonders zu achten. Die Benutzer müssen durch ihr Verhalten dazu beitragen, daß die Kosten für Unter­haltung und Betrieb des Gebäudes so gering wie möglich gehal­ten werden.

(2) Beschädigungen des Gebäudes oder seiner Einrichtungs­gegenstände und der Verlust von beweglichem Inventar sind un­verzüglich dem Ortsbürgermeister zu melden.

§ 7

Bei Verkauf von alkoholischen Getränken ist das Jugendschutz­gesetz und das Gaststättengesetz zu beachten. Notwendige Genehmigungen hat der Veranstalter zu beantragen. Der Ver­anstalter ist auch für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA in Koblenz verantwortlich.

§ 8

Die Frage der Erhebung eines Nutzungsentgeltes wird vom Ortsgemeinderat im Einzelfall entschieden.

§ 9

(1) Die Haftung der Ortsgemeinde beschränkt sich auf die Haf­tung für den sicheren Zustand des Gebäudes (§ 836 BGB).

(2) Die Ortsgemeinde überläßt dem Benutzer das Umkleidege­bäude sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaf­fenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten

zu überprüfen. Durch den verantwortlichen Leiter ist sicherzu­stellen, daß schadhaftes Inventar oder schadhafte Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken pp.) übernimmt die Orts­gemeinde nicht.

(3) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haft- pflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauf­tragten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.

(4) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflicht­ansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffan- Sprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.

(5) Der Benutzer hat nachzuweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Frei­stellungsansprüche gedeckt werden.

(6) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangs­wegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.

5431 Oberelbert, 15. August 1980 Ortsgemeinde Oberelbert (S) Weyand, Ortsbürgermeister

Ausfall der Sprechstunde

Wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters fällt die Sprech­stunde am Freitag, dem 22. August 1980, aus.

Weyand, Ortsbürgermeister

SG Elbert - Welschneudorf

Am Sonntag, dem 24.8.1980 bestreitet unsere 1. Mannschaft ihr erstes Meisterschaftsspiel gegen Hundsangen. Das Spiel findet um 15.oo Uhr auf dem Sportplatz in Oberelbert statt.

Die zweite Mannschaft spielt am selben Tag um 13.oo Uhr in Welschneudorf gegen Niederahr.

SVOberelbert 1928 e.V., Abteilung Alte Herren

Am Samstag, dem 23.8.1980, findet unser Freundschaftsspiel um 16.3o Uhr in Holler statt. Die Spieler treffen sich um 16,oo Uhr im Vereinslokal Borchardt.

Ebenfalls am Samstag, dem 23.8.1980, treffen sich die Alten Herren um 2o.oo Uhr im Vereinslokal Borchardt zu einer wich­tigen Besprechung

Möhnenausflug

Am 2o.9.1980 findet unser diesjähriger Ausflug statt. Anmeldung bis zum 1o.9.1980 bei Luzia Spitzhorn und Wal­traud Schönberg.

Abfahrt 14.oo Uhr von der Kirche.

WELSCHNEUDORF

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinierates am 12.8.1980

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Zusammenfassung der Bebauungspläne "Oberes Dielkopffeld" und "Im Krautfeld" als Satzung beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Zusammenfassung der Be­bauungspläne "Oberes Dielkopffeld" und "Im Krautfeld" als Satzung. Bei diesem Beschluß handelte es sich um eine Wieder­holung. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 1 o.6.1980 bereits einen gleichlautenden Beschluß gefaßt, war jedoch aufgrund der Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlußunfähig.

Zustimmung zur Verlegung eines Fernmeldekabels im Bereich des Friedhofes erteilt

Der Ortsgemeinderat beschloß, seine Zustimmung zur Verlegung