Montabaur 16/34/80
(2) Getränke und Speisen dürfen nur an die Spieler des Sportvereins Oberelbert verabreicht werden. Der gewerbsmäßige Verkauf von Speisen und Getränken ist in diesem Rahmen nicht gestattet.
§3
(1) Der Sportverein Oberelbert ist für die laufende Unterhaltung und Reinigung des Umkleidegebäudes im Rahmen der o.a. Benutzung zuständig.
(2) Schäden am Gebäude und seiner Einrichtungen sind unverzüglich nach ihrer Wahrnehmung dem Ortsbürgermeister anzuzeigen.
§ 4
Die Ortsgemeinde kann-aus wichtigem Grund (z.B. zur Abwendung drohender Schäden) die Gestattung zur Benutzung der Halle zurücknehmen oder einschränken, ohne daß daraus Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können.
II. Benutzung des Umkleidegebäudes zu sonstigen Veranstaltungen
§ 5
(1) Die Benutzung des Gebäudes zu Veranstaltungen außerhalb der Zweckbestimmung des Abschnittes I bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinde.
(2) Veranstaltungen nach Abs. 1 werden nur zugelassen, wenn dadurch die Benutzung zum laufenden Wettkampf- und Trainingsbetrieb durch den Sportverein nicht ausgeschlossen wird oder der Sportverein zustimmt.
(3) Anträge auf die Überlassung des Gebäudes nach Abs. 1 sind spätestens 14 Tage vorher beim Ortsbürgermeister zu stellen.
III. Benutzungsregein
(1) Benutzer des Gebäudes müssen das Gebäude und sein Inventar pfleglich verwalten. Auf die schonende Behandlung, insbesondere des Bodens und der Wände sowie aller Einrichtungsgegenstände ist besonders zu achten. Die Benutzer müssen durch ihr Verhalten dazu beitragen, daß die Kosten für Unterhaltung und Betrieb des Gebäudes so gering wie möglich gehalten werden.
(2) Beschädigungen des Gebäudes oder seiner Einrichtungsgegenstände und der Verlust von beweglichem Inventar sind unverzüglich dem Ortsbürgermeister zu melden.
§ 7
Bei Verkauf von alkoholischen Getränken ist das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz zu beachten. Notwendige Genehmigungen hat der Veranstalter zu beantragen. Der Veranstalter ist auch für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA in Koblenz verantwortlich.
§ 8
Die Frage der Erhebung eines Nutzungsentgeltes wird vom Ortsgemeinderat im Einzelfall entschieden.
§ 9
(1) Die Haftung der Ortsgemeinde beschränkt sich auf die Haftung für den sicheren Zustand des Gebäudes (§ 836 BGB).
(2) Die Ortsgemeinde überläßt dem Benutzer das Umkleidegebäude sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten
zu überprüfen. Durch den verantwortlichen Leiter ist sicherzustellen, daß schadhaftes Inventar oder schadhafte Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken pp.) übernimmt die Ortsgemeinde nicht.
(3) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haft- pflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
(4) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffan- Sprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.
(5) Der Benutzer hat nachzuweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
(6) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.
5431 Oberelbert, 15. August 1980 Ortsgemeinde Oberelbert (S) Weyand, Ortsbürgermeister
Ausfall der Sprechstunde
Wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters fällt die Sprechstunde am Freitag, dem 22. August 1980, aus.
Weyand, Ortsbürgermeister
SG Elbert - Welschneudorf
Am Sonntag, dem 24.8.1980 bestreitet unsere 1. Mannschaft ihr erstes Meisterschaftsspiel gegen Hundsangen. Das Spiel findet um 15.oo Uhr auf dem Sportplatz in Oberelbert statt.
Die zweite Mannschaft spielt am selben Tag um 13.oo Uhr in Welschneudorf gegen Niederahr.
SVOberelbert 1928 e.V., Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 23.8.1980, findet unser Freundschaftsspiel um 16.3o Uhr in Holler statt. Die Spieler treffen sich um 16,oo Uhr im Vereinslokal Borchardt.
Ebenfalls am Samstag, dem 23.8.1980, treffen sich die Alten Herren um 2o.oo Uhr im Vereinslokal Borchardt zu einer wichtigen Besprechung
Möhnenausflug
Am 2o.9.1980 findet unser diesjähriger Ausflug statt. Anmeldung bis zum 1o.9.1980 bei Luzia Spitzhorn und Waltraud Schönberg.
Abfahrt 14.oo Uhr von der Kirche.
WELSCHNEUDORF
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinierates am 12.8.1980
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Zusammenfassung der Bebauungspläne "Oberes Dielkopffeld" und "Im Krautfeld" als Satzung beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Zusammenfassung der Bebauungspläne "Oberes Dielkopffeld" und "Im Krautfeld" als Satzung. Bei diesem Beschluß handelte es sich um eine Wiederholung. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 1 o.6.1980 bereits einen gleichlautenden Beschluß gefaßt, war jedoch aufgrund der Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlußunfähig.
Zustimmung zur Verlegung eines Fernmeldekabels im Bereich des Friedhofes erteilt
Der Ortsgemeinderat beschloß, seine Zustimmung zur Verlegung

