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Montabaur 15/34/80

Heimspiel in dieser Saison bestreitet unsere I. Mannschaft am Sonntag um 15 oo Uhr gegen Engers.

|| MANNSCHAFT

Unsere II verlor gegen Flbert U:6 und spielt am Sonntag um 15 oo Uhr in Hundsanqen.

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ELBERTGEMEINDEN

Grillfest des CDU - Ortsverblödes

Der CDU Ortsverband der Elbertgemeinden lädt alle Mit­glieder mit Familie und Freunden zu seinem diesjährigen Grillfest am Samstag, dem 23.8.1980, 15oo Uhr, in die Niederelberter Grillhütte (nach Durchfahrt Weisenstraße ausge­schildert) herzlich ein

Eine besondere Attraktion ist die Verlosung von 3 Übernach­tungen mit Frühstück für 2 Personen in einem guten Berliner Hotel.

Gleichzeitig wird auf folgende Termine aufmerksam gemacht: 25.8.

2o.oo Uhr Dr. Waffenschmidt, MdB, Niederelbert, Turnhalle

1.9.

2o.oo Uhr August Hanz, MdB, Welschneudorf, ''Westerwälder Hof'

7.9.

11.oo Uhr Dr. Helmut Kohl, Montabaur, Finanzamtsvorplatz

28.9.

1o.3o Uhr Heinz Reusch, Oberelbert, "Pilgenröther"

NIEDERELBERT Familienkreis Niederelbert

Sommerpause beendet ! - Neuanfang für Kontakte - Mitma­chen bei unseren monatlichen Treffen - Sich Einlassen auf überraschende Vorhaben!

Wir treffen uns wieder am Samstag, dem 23.8.1980, um 2o.oo Uhr am Pfarrheim. Von dort wollen wir bei günstiger Wetterlage zu einer Nachtwanderung (etwa 1 Stunde) starten und anschließend im Pfarrheim unsere Ideen, Wünsche und Anregungen für das zukünftige Jahresprogramm bei "Weck, Worscht und Bier" sprühen lassen.

Eingeladen sind auch diejenigen Ehepaare, die schon immer einmal zu uns kommen wollten.

Alte Herren - Blau - Weiß Niederelbert

Am kommenden Samstag, dem 23.8.1980, spielen wir in Eichenstruth /Großseifen, Abfahrt pünktlich ab Gemeinde­platz 16.15 Uhr.

OBERELBERT

Bericht über lie Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.8.1980

Der Orgsgemeinderat faßte im öffentlchen Teil der Sitzung folgende Beschlüsse:

Investitionsprogramm 1980/1984 fortgeschrieben

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1981 beriet' der Ortsgemeinde- rat über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1980 - 1984.

In den Katalog des Investitionsprogrammes wurden u.a. folgen­de Maßnahmen aufgenommen-.

1. Kriegergedächtnisstätte

2. Baugehiet "Festerling" - Baustraße -

3. Bürgersteigebau im Ortsbereich

4 Anschaffung von Geräten für gemeindliche Anlagen

Ausbau des Dachgeschosses am Umkleidegebäude beschlossen

Der Ortsgemeinderat befürwortet die Ausbaumaßnahme des Dachgeschosses am Umkleidegebäude. Die Gesamtkosten für den Ausbau belaufen sich auf ca. 28.ooo,oo DM Die Bereit­stellung der erforderlichen Mittel soll im Nachtragshaushaltsplan erfolgen.

Der Ausbau des Dachgeschosses soll so erfolgen, daß auch die­se Räumlichkeiten für Gymnastikübungen benutzt werden können.

Abschlußmaßnahmen an der Freizeitanlage beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, die Anschaffung von 5 Ab­sperrpfosten und 3 Fahnenbodenhülsen.

'Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis ge­nommen

Der Ortsgemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 62.989,97 DM und für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 1.ooo,oo DM. Gleichzeitig wurde die Deckung der Mehrausga­ben beschlossen.

Weiterhin wurde der Ortsgemeinderat von der Leistung gering­fügiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 3.908,6o DM in Kennt­nis gesetzt

Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß einer Benutzungsord­nung für das Umkleidegebäude. Diese Benutzungsordnung wird in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Benutzungsordnung für das Umkleidegsbäude der Ortsgemeinde Oberelbert am Sportplatz

Aufgrund des § 14 Abs, 2 der Gemeindeordnung (GemO von Rheinland-Pfalz vom 24. Dez. 1973 ( GVBI. S 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemein­deordnung und der Landkreisordnung vom 21,1 Z1978 (GVBI, S 770), beschließt der Ortsgemeinderat folgende Benutzungsordnung für das gemeindeeigene Umkleidegebäude am Sportplatz:

I. Benutzung durch den Sportverein im Rahmen des laufenden Wettkampf- und Trainingsbetriebes

§ 1

(1) Das Umkleidegebäude steht im Eigentum der Ortsge­meinde Oberelbert. Es dient in erster Linie dem Sport­betrieb auf dem gemeindeeigenen Sportplatz, also dem Umkleiden und Duschen der Sportler, die im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes den Sportplatz be­nutzen.

(2) Die Benutzung des Gebäudes zu dem in Abs. 1 genannten Zweck durch den Sportverein Oberelbert und seine Gast­mannschaften ist nicht genehmigungspflichtig. Wird das Umkleidegebäude für diesen Zweck genutzt, hat der Sport­verein Oberelbert das Hausrecht in dem Gebäude. Der Sportverein hat eine Person zu bestimmen, die das Haus­recht während dieser Zeit ausübt und ihren Namen der Ortsgemeinde mitzuteilen.

(3) Den Anordnungen der vom Sportverein bestimmten Per­sonen ist Folge zu leisten.

§ 2

(1) Die Gestattung des § 1 dieser Benutzungsordnung erstreckt sich auch auf den Aufenthalt der Sportler zum geselligen Beisammensein im Anschluß an den Sport- und Trainings­betrieb in den Nebenräumen des Gebäudes