Montabaur 15/34/80
Heimspiel in dieser Saison bestreitet unsere I. Mannschaft am Sonntag um 15 oo Uhr gegen Engers.
|| MANNSCHAFT
Unsere II verlor gegen Flbert U:6 und spielt am Sonntag um 15 oo Uhr in Hundsanqen.
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ELBERTGEMEINDEN
Grillfest des CDU - Ortsverblödes
Der CDU— Ortsverband der Elbertgemeinden lädt alle Mitglieder mit Familie und Freunden zu seinem diesjährigen Grillfest am Samstag, dem 23.8.1980, 15oo Uhr, in die Niederelberter Grillhütte (nach Durchfahrt Weisenstraße ausgeschildert) herzlich ein
Eine besondere Attraktion ist die Verlosung von 3 Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen in einem guten Berliner Hotel.
Gleichzeitig wird auf folgende Termine aufmerksam gemacht: 25.8.
2o.oo Uhr Dr. Waffenschmidt, MdB, Niederelbert, Turnhalle
1.9.
2o.oo Uhr August Hanz, MdB, Welschneudorf, ''Westerwälder Hof'
7.9.
11.oo Uhr Dr. Helmut Kohl, Montabaur, Finanzamtsvorplatz
28.9.
1o.3o Uhr Heinz Reusch, Oberelbert, "Pilgenröther"
NIEDERELBERT Familienkreis Niederelbert
Sommerpause beendet ! - Neuanfang für Kontakte - Mitmachen bei unseren monatlichen Treffen - Sich Einlassen auf überraschende Vorhaben!
Wir treffen uns wieder am Samstag, dem 23.8.1980, um 2o.oo Uhr am Pfarrheim. Von dort wollen wir bei günstiger Wetterlage zu einer Nachtwanderung (etwa 1 Stunde) starten und anschließend im Pfarrheim unsere Ideen, Wünsche und Anregungen für das zukünftige Jahresprogramm bei "Weck, Worscht und Bier" sprühen lassen.
Eingeladen sind auch diejenigen Ehepaare, die schon immer einmal zu uns kommen wollten’.
Alte Herren - Blau - Weiß Niederelbert
Am kommenden Samstag, dem 23.8.1980, spielen wir in Eichenstruth /Großseifen, Abfahrt pünktlich ab Gemeindeplatz 16.15 Uhr.
OBERELBERT
Bericht über lie Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.8.1980
Der Orgsgemeinderat faßte im öffentlchen Teil der Sitzung folgende Beschlüsse:
Investitionsprogramm 1980/1984 fortgeschrieben
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1981 beriet' der Ortsgemeinde- rat über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1980 - 1984.
In den Katalog des Investitionsprogrammes wurden u.a. folgende Maßnahmen aufgenommen-.
1. Kriegergedächtnisstätte
2. Baugehiet "Festerling" - Baustraße -
3. Bürgersteigebau im Ortsbereich
4 Anschaffung von Geräten für gemeindliche Anlagen
Ausbau des Dachgeschosses am Umkleidegebäude beschlossen
Der Ortsgemeinderat befürwortet die Ausbaumaßnahme des Dachgeschosses am Umkleidegebäude. Die Gesamtkosten für den Ausbau belaufen sich auf ca. 28.ooo,oo DM Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Nachtragshaushaltsplan erfolgen.
Der Ausbau des Dachgeschosses soll so erfolgen, daß auch diese Räumlichkeiten für Gymnastikübungen benutzt werden können.
Abschlußmaßnahmen an der Freizeitanlage beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Anschaffung von 5 Absperrpfosten und 3 Fahnenbodenhülsen.
'Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Der Ortsgemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 62.989,97 DM und für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 1.ooo,oo DM. Gleichzeitig wurde die Deckung der Mehrausgaben beschlossen.
Weiterhin wurde der Ortsgemeinderat von der Leistung geringfügiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 3.908,6o DM in Kenntnis gesetzt
Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß einer Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude. Diese Benutzungsordnung wird in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Benutzungsordnung für das Umkleidegsbäude der Ortsgemeinde Oberelbert am Sportplatz
Aufgrund des § 14 Abs, 2 der Gemeindeordnung (GemO von Rheinland-Pfalz vom 24. Dez. 1973 ( GVBI. S 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21,1 Z1978 (GVBI, S 770), beschließt der Ortsgemeinderat folgende Benutzungsordnung für das gemeindeeigene Umkleidegebäude am Sportplatz:
I. Benutzung durch den Sportverein im Rahmen des laufenden Wettkampf- und Trainingsbetriebes
§ 1
(1) Das Umkleidegebäude steht im Eigentum der Ortsgemeinde Oberelbert. Es dient in erster Linie dem Sportbetrieb auf dem gemeindeeigenen Sportplatz, also dem Umkleiden und Duschen der Sportler, die im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes den Sportplatz benutzen.
(2) Die Benutzung des Gebäudes zu dem in Abs. 1 genannten Zweck durch den Sportverein Oberelbert und seine Gastmannschaften ist nicht genehmigungspflichtig. Wird das Umkleidegebäude für diesen Zweck genutzt, hat der Sportverein Oberelbert das Hausrecht in dem Gebäude. Der Sportverein hat eine Person zu bestimmen, die das Hausrecht während dieser Zeit ausübt und ihren Namen der Ortsgemeinde mitzuteilen.
(3) Den Anordnungen der vom Sportverein bestimmten Personen ist Folge zu leisten.
§ 2
(1) Die Gestattung des § 1 dieser Benutzungsordnung erstreckt sich auch auf den Aufenthalt der Sportler zum geselligen Beisammensein im Anschluß an den Sport- und Trainingsbetrieb in den Nebenräumen des Gebäudes

