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Montabaur 10/33/80

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 808.000,- DM um 303.000,- DM vermindert und damit auf 505.000,-- DM neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.000 000,- DM um 1.860.000,- DM erhöht und damit auf 3.860.000,- DM neu festgesetzt

§4

Der Berechnungsmodus für die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.

II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Die nach den §§ 6 und 7 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2, 95 Abs. 3 Nrn. 1 und 2, 97 Abs. 1, 102, Abs. 4 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) erforderliche Genehmighng zur Nachtragshaushaltssat­zung des ZweckverbandesAbwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1980 in der Fassung des Beschlusses der Verbands­versammlung vom 2.7.1980 wird hiermit erteilt für

I. dis in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung vorgenommene Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigun­gen, soweit hierfür im Haushaltsjahr 1981 nunmehr Kredite in Höhe von i. 160.000,- DM aufgenommen werden sollen, sowie

II. die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung vorgenommene Verminderung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts erforderlichen Kredite von bisher 808.000,- DM um 303.000,- DM auf nunmehr 505.000,- DM.

5400 Koblenz, den 14.7.1980 Bezirksregierung Koblenz 103-20 I.A.FIeischer

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18. August 1980 bis einschließlich 26. August 1980 öf­fentlich aus

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 27

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 21 5427 Bad Ems, den 1. August 1980

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems Diel,

Bürgermeister

HINWEIS:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntge macht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 Gemeindeordnung)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

EITELBORN:

Kirmes 1980

Die Kirmesgesellschaft gibt Ihnen hiermit eine Übersicht über alle Veranstaltungen der diesjährigen Kirmes:

FREITAG, 15.8.80

18.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes

SAMSTAG, 16 8.80 14.00 Uhr Aufhängen der Kirmeskrone 18.00 Uhr Abendmesse, Treffpunkt 17.45 Uhr vor der Kirche 20.00 Uhr Tanz im Saal der GaststätteZur Sporkenburg" Veranstalter: Vereinsring Eitelborn

SONNTAG, 17.8 80

9.45 Uhr Hochamt mit anschl. Totenehrung 14.00 Uhr Verlesung des Kirmesspruches vor dem Kirmesplatz MONTAG, 18.8.80

14.30 Uhr Kinderbelustigung, Treffpunkt Kirmesplatz DIENSTAG, 19.8.80

13.00 Uhr Verlosung im GasthausZur Sporkenburg"

18.00 Uhr Wegbringen des Kirmesekels, Treffpunkt: Kirmes­platz

20.00 Uhr Disco im GasthausZur Sporkenburg" Es spielt eine gute Gruppe

Aus der Arbeit des Vereinsrings Eitelborn

Auf Einladung des Vorsitzenden, Ortsbürgermeisters Hümmericl trafen sich die Mitglieder des Vereinsrings Eitelborn am 1 Aug, 1980 zu einer erneuten Sitzung in der GaststätteWesterwälder Hof".

Die Tagesordnung war sehr umfangreich, wie überhaupt die Einrichtung" des Vereinsrings in Eitelborn immer mehr Anteil am örtl. Geschehen - nicht nur im vereinsinternen Bereich nimmt.

Vereinsringfußballturnier war voller Erfolg

Wie der Vorsitzende des Sportclubs erläuterte, hat sich die Durchführung des Vereinsring-Fußballturniers nicht nur in ge­sellschaftlicher Hinsicht gelohnt.

Immerhin hat diese Veranstaltung neben dem Anteil für den Vei anstalterverein dem Vereinsring noch einen Reingewinn von 400,- DM gebracht, der selbstverständlich dem Konto des Ringt gutgeschrieben werden konnte.

FolkloreveranstaltungSpeicher" nur positive Aspekte

Ähnliches konnte der Vertreter der Folklore-GruppeDie Spei­cher" Eitelborn vermelden.

□e ausschließlich als positiv zu bewertende Veranstaltung an Pfingstsonn- u. montag war auch in finanzieller Hinsicht ein voller Erfolg.

Mit Freude konnten die Vereinsringmitglieder vernehmen,daß ein Überschuß von rd. 2.000,- DM erwirtschaftet wurde, der ab­sprachegemäß ausschließlich sozialen Einrichtungen (Vietnam- hilfe und Mission) zur Verfügung gestellt wurde.

Hierzu war geboten, der Freiw. Feuerwehr für die Bereitstellunj der Anlage unter dem Nörrberg zu danken.

Das gute Echo auf diese Veranstaltung regt die Gruppe dazu an, Ähnliches im kommenden Jahr durchzuführen. Die Vereins­vertreter begrüßen das sehr !

Bei dieser Gelegenheit berichtet der Wehrführer unserer Freiw. Feuerwehr, daß gern. Vorankündigung der Reinerlös aus dem le ten Waldfest in vollem Umfange dem Heinrich-Haus (Orthopä­dische Klinik) in Engers zur Verfügung gestellt wird.

Nicht nur die Patienten freuen und bedanken sich ob dieser Spende in Höhe von ca. 3,000,- DM, für die musikalisches Gerät beschafft wird.