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Montabaur 6 / 31 / 80

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Äiderungs- unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- bachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststun­den eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 ,

Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhälb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor­den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) Montabaur, 27.7.1980 Mangels, Bürgermeister

Sport am Wochenende in Horressen I

Samstag, 2.8., 16.00 Uhr I

3. Rheinland-Pokalrunde gegen I

Nachdem die SG am vergangenen Samstag den Landesligisten I SV Melsbach sensationell mit 7:1 besiegte, freut man sich be-1 sonders auf den nächsten Gegner aus Daaden. I

Kann Trainer Horst Uerz die Elf wieder so hervorragend einstel len, daß sie auch gegen die Mannschaft aus Daaden ein gutes I Ergebnis erzielt. I

Die Zuschauer werden sicher wieder eine technisch sauber sovyl kämpferisch eingestellte Mannschaft sehen können. I

Sonntag, 3.8., 16.00 Uhr Abschiedsspiel für Walter Eberth I SG gegen eine Westerwaldauswahl I

Nach 17jähriger aktiver Spielzeit in der SG möchte der Verein! mit diesem Spiel ein Dankeschön an den Spieler Walter Eberth! sagen. I

Auf besonderen Wunsch des o.g. Spielers stehen in der Aus- | wahlmannschaft so bekannte Spieler wie Hommrich, Heuser, | Ferdinand, Weber, Dommermuth, Görg, Molsberger, Quirm I bach, Etges, Normann, Betz, Lettermann, Gerlach, Schneider, J

Einen besonderen Leckerbissen dürfte der Schiedsrichter dieser Begegnung sein, denn es ist kein geringerer als der Bundes­ligaschiedsrichter Günter Linn aus Altendiez. In Horressen freuJ man sich sicherlich auf diese Begegnung, da die Alt-Stars be- ] stimmt einige Kabinettstückchen zeigen werden.

Allein der Schiedsrichter dürfte schon ein Anziehungspunkt für die Zuschauer sein. !

Die Auswahlmannschaft wird durch Ex-Trainer Rudi Bauch betreut.

Schießen für Nichtschützenvereine Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur

Die Schützengesellschaft St. Seb.Montabaur, veranstaltet am diesjährigen Schützenfest (Sa. 6. Sept. und So. 7. Sept) wieder das Mannschafts-Pokalschießen für Vereine, Verbände und Club in der Verbandsgemeinde Montabaur.

Sportschützen können nicht teilnehmen.

Schießprogramm:

10 Schuß: KK-Gewehr 50 m; angestrichen auf 10er Ringscheibe Eine Mannschaft besteht aus 5 Personen von denen die besten 3 Schützen gewertet werden. Trainingsmöglichkeiten sind gege­ben und werden den Interessenten mitgeteilt.

Anmeldeschluß ist der 9. August. Weitere Auskünfte erteilt der Schützenverein Montabaur, Tel. 3455 und 4458.

Gefunden

Während der Kirmestage in Montabaur-Eschelbach wurden 1 Silberring und 1 Damenarmbanduhr gefunden.

Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentums­nachweis beim Fundamt der Verbandsgemeinde Montabaur abgeholt werden.

Mütterberatung

Am Dienstag, 5.8.80,findet um 14 Uhr im Gesundheitsamt Montabaur die nächste Mütterberatung statt.

Alte Herren TuS Montabaur

Kirmes in Montabaur. Aus diesem Anlaß treffen wir uns zur 3. Halbzeit am Samstag, dem 2.8.1980, 20 Uhr in der Gaststätte Schusterjunge".

TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 2. August 80, legen die Alten Herren einen Wandertag ein, er führt uns zu unserem früheren Vereinswirt Ger hard nach Bladernheim. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit Frauen sind zu dieser Wanderung eingeladen. Abmarsch 14 Uhr ab Backes.

NACHRUF

Am 26. Juli 1980 verstarb der ehemalige Vorarbeiter der Stadt Montabaur

Herr Adolf HANNAPPEL

Herr Hannappel trat am 2. Mai 1938 als Arbeiter in den Dienst dar Stadt Montabaur. Im Jahre 1947 wurden ihm die Aufgaben des städtischen Vorarbeiters übertragen.

Bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1965 wegen Errei - chung der Altersgrenze hat Herr Hannappel mit Engage­ment und Umsicht die ihm zugewiesenen Arbeiten ausgeführt und war Vorbild für seine Arbeitskollegen.

Rat und Verwaltung der Stadt danken dem Verstorbe­nen für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste.

Montabaur, 28. Juli lt)80

Mangels, Bürgermeister