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Montabaur 10/29/80

3. Beratung über Planungen zum weiteren Ausbau der Dorfge­meinschaftshalle.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbei­ten an der Dorfgemeinschaftshalle (Eigenleistungen usw.)

5. Verschiedenes.

§ 5

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1 Grundstücksangelegenheit

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Vorschlag des Um­legungsausschusses zur Bereinigung eines Widerspruches in dem BaulandumlegungsverfahrenIm Strichen II".

3. Grundstücksangelegenheiten.

4. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 14.7.1980 Herz, Ortsbürgermeister

Standfestigkeit von Grabdenkmalen überprüft

ln verschiedenen Ortsgemeinden wurde durch die Friedhofsver­waltung der Verbandsgemeinde die Standfestigkeit von Grabma­len überprüft. Wo Standunsicherheit festgestellt wurde, hat die Friedhofsverwaltung die Namen der Grabstätteninhaber im Wochenblatt veröffentlicht

Die für die Unterhaltung dar Grabstätten Verantwortlichen werden gebeten, selbst festzustellen, ob auf den von ihnen betreuten Grabstätten der Grabstein oder der Grabsockel stand­unsicher geworden sind. Die Schäden sollten zur Vermeidung von Unfällen so f ort beseitigt werden.

Verbandsgemeindeverw. Montabaur Friedhofsverwaltung

HEILBERSCHEID:

Hütten- und Benutzungsordnung

Der Ortsgemeinderat erläßt aufgrund der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Feld- und Forststrafgesetzes Rhld. Pf. vom 15.12.1969, zuletzt geändert durch Art. 2 des Landes­gesetzes zur Anpassung des Landesforstgesetzes Rhld.Pf. an das Bundeswaldgesetz vom 23.12.1976 die nachstehende Hütten- und Benutzungsverordnung für die gemeindeeigene Grillhütte in der Flur 16, Gemarkung Heilberscheid (ca. 100 m von der neuen Schule entfernt)

§ 1

Die Grillhütte einschl. der Feuerstellen darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ortsgemeindeverwaltung benutzt wer­den. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Orts­bürgermeister.

§ 2

Feuer darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen (gepflasterte Mulde) angezündet werden. Ferner sind die Benut­zer der Grillhütte gehalten ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Beendigung der Zusammenkünfte in der Hütte. In keinem Falle sind Übernachtungen in der Hütte gestattet !

§ 3

Für die Benutzung der Hütte und des Grillplatzes ist eine Gebühr von 50, DM zu entrichten. Die vorgenannte Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten, wovon 20,- DM zurückgezahlt wer­den, wenn die Hütte in einem ordnungsgemäßen Zustand ver­lassen wird.

§4

Nach der Benutzung ist die Hütte einschl. Vorplatz und Feuer­stellen zu reinigen und in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Die angefallenen Rückstände sind von den Benutzern wieder mitzunehmen. Etwaige Beschädigungen an der Hütte, Mobiliar usw. sind sofort unaufgefordert dem Ortsbürgermeister zu mel­den.Geschieht dies nicht, so hat die Ortsgemeindeverwaltung das uneingeschränkte Recht die Instandsetzungs- bzw. Reini« gungsarbeiten auf Kosten der letzten Benutzer durchführen zu lassen.

Über die kostenlose Benutzung der Hütte entscheidet der 0r bürgermeister bzw. der Ortsgemeinderat.

§ 6

Der befestigte Vorplatz darf mit Kraftfahrzeugen nicht befal ren werden,

§ 7

Damit diese Hütten- und Benutzungsordnung beachtet wird, steht dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Heilberscheid bz> einem von ihm Beauftragten jederzeit Kontroll- und Weisum befugnis zu.

§ 8

Die eingenommenen Gebühren werden zur Unterhaltung ode Verbesserung der Hütte bzw. des Vorplatzes verwendet.

Diese Hütten- und Benutzungsordnung wurde am 7. Juli 13jji durch den Ortsgemeinderat beschlossen und tritt am 8. Juli 1980 in Kraft.

5431 Heilberscheid, 7. Juli 1980 Reichwein, Ortsbürgermf

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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 7.Juli 1<

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden von dem Ortsgemei rat u.a. folgende Entscheidungen getroffen:

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Zu Beginn der Sitzung genehmigte der Ortsgemeinderat über; linden

mäßige und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr

1979 in Höhe von insgesamt 8.070,64 DM. Gleichzeitig wurc lecken

die Deckung dieser Mehrausgaben beschlossen.

Von der Leistung geringfügiger über und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 5.192,75 DM wurde der Rat anschließend in Kenntnis gesetz

Zuschußgewährung an die Kirmesgesellschaft 1980 beschloss »ngalec Der Ortsyemeinderat sprach sich einstimmig für eine Zuschul iieSicI gewährung an die diesjährige Kirmesgesellschaft aus. Die Höl des Zuschusses wurde auf 200,- DM festgesetzt.

Hütten- und Benutzungsordnung beschlossen

Um den Bestand der vor kurzem fertiggestellten Grillhütte eil ihre Ar

der dazugehörigen Anlagen zu sichern, beschloß der Ortsgem derat den Erlaß einer Hütten- und Benutzungsordnung. Diese Hütten- und Benutzungsordnung wird in der gleichen Ausgab des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

NENTERSHAUSEN:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsgemeinderates am9 Juli 1980 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Sanierung des Sportplatzes (Hartplatz) beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Auftragsvergabe für die Ei neuerung der Decke des Sportplatzes (Hartplatz) Gleichzeitig wurde die Überarbeitung des Geländers sowie die Erneuerung des Ballfangzaunes beschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 63.000,-- DM.

Die Verbandsgemeinde sowie der Sportverein sollen an den« stehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis beteiligt werden.

Anschaffung von Fahrradständern für die Kinderspielplätze beschlossen

Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates wurdet ]j e

Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, für den Kinc Spielplatz 10 und den Abenteuerspielplatz 20 Fahrradstände zu bestellen. Die Montage der Ständer soll zu gegebener Zeit durch den Gemeindearbeiter erfolgen. Die Anschaffungskost! belaufen sich auf insgesamt 1.200,-- DM.

Vergabe der Kirmesveranstaltung in der Turnhalle an den di« N ach

jährigen Kirmestagen beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß des Ortsgemeinderates erfolgt

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