Montabaur 10/29/80
3. Beratung über Planungen zum weiteren Ausbau der Dorfgemeinschaftshalle.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten an der Dorfgemeinschaftshalle (Eigenleistungen usw.)
5. Verschiedenes.
§ 5
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1 Grundstücksangelegenheit
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Vorschlag des Umlegungsausschusses zur Bereinigung eines Widerspruches in dem Baulandumlegungsverfahren „Im Strichen II".
3. Grundstücksangelegenheiten.
4. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 14.7.1980 Herz, Ortsbürgermeister
Standfestigkeit von Grabdenkmalen überprüft
ln verschiedenen Ortsgemeinden wurde durch die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde die Standfestigkeit von Grabmalen überprüft. Wo Standunsicherheit festgestellt wurde, hat die Friedhofsverwaltung die Namen der Grabstätteninhaber im Wochenblatt veröffentlicht
Die für die Unterhaltung dar Grabstätten Verantwortlichen werden gebeten, selbst festzustellen, ob auf den von ihnen betreuten Grabstätten der Grabstein oder der Grabsockel standunsicher geworden sind. Die Schäden sollten zur Vermeidung von Unfällen so f ort beseitigt werden.
Verbandsgemeindeverw. Montabaur Friedhofsverwaltung
HEILBERSCHEID:
Hütten- und Benutzungsordnung
Der Ortsgemeinderat erläßt aufgrund der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Feld- und Forststrafgesetzes Rhld. Pf. vom 15.12.1969, zuletzt geändert durch Art. 2 des Landesgesetzes zur Anpassung des Landesforstgesetzes Rhld.Pf. an das Bundeswaldgesetz vom 23.12.1976 die nachstehende Hütten- und Benutzungsverordnung für die gemeindeeigene Grillhütte in der Flur 16, Gemarkung Heilberscheid (ca. 100 m von der neuen Schule entfernt)
§ 1
Die Grillhütte einschl. der Feuerstellen darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Ortsgemeindeverwaltung benutzt werden. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Ortsbürgermeister.
§ 2
Feuer darf nur innerhalb der dafür angelegten Feuerstellen (gepflasterte Mulde) angezündet werden. Ferner sind die Benutzer der Grillhütte gehalten ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Beendigung der Zusammenkünfte in der Hütte. In keinem Falle sind Übernachtungen in der Hütte gestattet !
§ 3
Für die Benutzung der Hütte und des Grillplatzes ist eine Gebühr von 50, DM zu entrichten. Die vorgenannte Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten, wovon 20,- DM zurückgezahlt werden, wenn die Hütte in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird.
§4
Nach der Benutzung ist die Hütte einschl. Vorplatz und Feuerstellen zu reinigen und in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Die angefallenen Rückstände sind von den Benutzern wieder mitzunehmen. Etwaige Beschädigungen an der Hütte, Mobiliar usw. sind sofort unaufgefordert dem Ortsbürgermeister zu melden.Geschieht dies nicht, so hat die Ortsgemeindeverwaltung das uneingeschränkte Recht die Instandsetzungs- bzw. Reini« gungsarbeiten auf Kosten der letzten Benutzer durchführen zu lassen.
Über die kostenlose Benutzung der Hütte entscheidet der 0r bürgermeister bzw. der Ortsgemeinderat.
§ 6
Der befestigte Vorplatz darf mit Kraftfahrzeugen nicht befal ren werden,
§ 7
Damit diese Hütten- und Benutzungsordnung beachtet wird, steht dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Heilberscheid bz> einem von ihm Beauftragten jederzeit Kontroll- und Weisum befugnis zu.
§ 8
Die eingenommenen Gebühren werden zur Unterhaltung ode Verbesserung der Hütte bzw. des Vorplatzes verwendet.
Diese Hütten- und Benutzungsordnung wurde am 7. Juli 13jji durch den Ortsgemeinderat beschlossen und tritt am 8. Juli 1980 in Kraft.
5431 Heilberscheid, 7. Juli 1980 Reichwein, Ortsbürgermf
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 7.Juli 1<
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden von dem Ortsgemei rat u.a. folgende Entscheidungen getroffen:
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Zu Beginn der Sitzung genehmigte der Ortsgemeinderat über; linden
mäßige und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr
1979 in Höhe von insgesamt 8.070,64 DM. Gleichzeitig wurc lecken
die Deckung dieser Mehrausgaben beschlossen.
Von der Leistung geringfügiger über und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von insgesamt 5.192,75 DM wurde der Rat anschließend in Kenntnis gesetz
Zuschußgewährung an die Kirmesgesellschaft 1980 beschloss »ngalec Der Ortsyemeinderat sprach sich einstimmig für eine Zuschul iieSicI gewährung an die diesjährige Kirmesgesellschaft aus. Die Höl des Zuschusses wurde auf 200,- DM festgesetzt.
Hütten- und Benutzungsordnung beschlossen
Um den Bestand der vor kurzem fertiggestellten Grillhütte eil ihre Ar
der dazugehörigen Anlagen zu sichern, beschloß der Ortsgem derat den Erlaß einer Hütten- und Benutzungsordnung. Diese Hütten- und Benutzungsordnung wird in der gleichen Ausgab des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
NENTERSHAUSEN:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsgemeinderates am9 Juli 1980 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Sanierung des Sportplatzes (Hartplatz) beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Auftragsvergabe für die Ei neuerung der Decke des Sportplatzes (Hartplatz) Gleichzeitig wurde die Überarbeitung des Geländers sowie die Erneuerung des Ballfangzaunes beschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 63.000,-- DM.
Die Verbandsgemeinde sowie der Sportverein sollen an den« stehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis beteiligt werden.
Anschaffung von Fahrradständern für die Kinderspielplätze beschlossen
Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates wurdet ]j e
Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, für den Kinc Spielplatz 10 und den Abenteuerspielplatz 20 Fahrradstände zu bestellen. Die Montage der Ständer soll zu gegebener Zeit durch den Gemeindearbeiter erfolgen. Die Anschaffungskost! belaufen sich auf insgesamt 1.200,-- DM.
Vergabe der Kirmesveranstaltung in der Turnhalle an den di« N ach
jährigen Kirmestagen beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß des Ortsgemeinderates erfolgt
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