In tab aur 7/29/80
Eden Sitzungen des Ortsgemeinderates am 26. und 30.6. pO Neuhäusel
Erteilung eines Bebauungsplanes „Am Sauwald"
ILortsgemeinderat beschloß, im Bereich der Fluren 2 und 3 E e n Bebauungsplan aufzustellen. Die Verbandsgemeindeverwal- [g Montabaur wurde beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf [erarbeiten.
[fstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Spiel- Ei Sportzentrums
Eh dem Beschluß des Ortsgemeinderates wird für das Gelände [sehen dem zukünftigen Baugebiet „Auf der Haid" und dem [uilzentrum „Augst" bzw. westlich des Schulgeländes ein [bauungsplan aufgestellt Das Plangebiet soll als Sondergebiet (Spiel- und Sportzentrum" ausgewiesen werden.
[bauungsplan „Auf der Haid"
|erOrtsgemeinderat behandelte die im Rahmen des Anhörver- [rens der Träger öffentlicher Belange und der Bürgeranhörung [m Bebauungsplan „Auf der Haid" vorgebrachten Bedenken Kid Anregungen und faßte Beschluß über die einzelnen Stellunglahmen. Der in der Bürgeranhörung vorgetragenen Anregung, lehrere Parzellen noch in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen und einer Wohnbebauung zuzuführen,
Lrde entsprochen. Der Rat stimmte dem vorgelegten zeichneri- [hen Deckblatt zu. Weiter entsprach der Ortsgemeinderat [Anregung, in der Planstraße B mehr Verkehrsberuhigung zu Ihaffen. Er beschloß das hierzu gefertigte zeichnerische Deck- Blatt.
Inschließend gab der Ortsgemeinderat dem Bebauungsplanent- lurf in der vorgelegten Form seine Zustimmung. Gleichzeitig «schloß er sodann seine Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
Inordnung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet „Auf der
Haid"
ler Rat ordnete gemäß § 46 Abs. 1 BBauG die Durchführung [er Umlegung für das Baugebiet „Auf der Haid" an und be- Lftragte den Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel fit der Durchführung der Umlegung.
Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand lür den Ausbau der Römer-, Garten- und Neustraße
[lach Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen in der Römer- sowie h der Garten - und Neustraße hatte sich der Rat mit der Fest- etzung des Anteils der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand [u befassen. Er beschloß, den Anteil der Ortsgemeinde Neuhäusel jm beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau in den vorgenann- en Straßen jeweils auf 30 v.H. festzusetzen.
pber- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr [979
Per Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und stimmte reinem weiteren Beschluß der Leistung der einzeln aufgeführ en erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für ps Haushaltsjahr 1979 zu.
ftuftragsvergaben
m nichtöffentlichen Teil der Sitzung faßte der Ortsgemeinde- at Beschluß über die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des Mmpertsweges und eines Teilstücks des Mittelweges.
Kadenbach:
hinge Union Augst
Pie Junge Union Augst nimmt am 20. Juli 1980 an einem JU- c ußballtumier in Oberhattert teil.
w freuen uns, wenn wir zum Turnierbeginn um 10 Uhr mögest viele Fans begrüßen können. 1
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Am Mittwoch, dem 23. Juli 1980 findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Westerwälder hof", Eitelborn, eine Mitgliederversammlung der Jungen Union Augst statt.
Sportfreunde Germania, Kadenbach 1910
Es ist wieder soweit mit dem alljährlichen Straßenfußballturnier,
Termin: Sonntag, 10.8.1980
Beginn wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Straßeneinteilungen bleiben wie in den vergangenen Jahren, Die jeweiligen Betreuer werden gebeten, rechtzeitig die Mann schäften zu nominieren und an der Auslosung teilzunehmen.
Die Auslosung der Turnierspiele (wie bisher jeder gegen jeden) findet am 8.8.1980 im Vereinslokal statt. Etwaige Rückfragen bei K H Fries/Franz Lappas.
Straßen- und Reinigungspflicht
Aus gegebener Veranlassung wird erneut darauf hingewiesen,daß die allgemeine Straßen und Reinigungspflicht beachtet werden muß.
Außerdem wird nochmals erinnert, daß das Parken und Halten auf Bürgersteigen nicht gestattet ist.
Verloren - Gefunden:
Es wurde ein Fotoapparat gefunden. Der Verlierer kann densel ben bei entsprechendem Eigentumsrachweis während der Dienststunden (dienstags und donnerstags 18,30 20.00 Uhr) auf dem hiesigen Bürgermeisteramt abholen)
BUCHFINKENLAND
HÜBINGEN:
Bebauungsplanänderung „Ober dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 7.7.1980 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18,8. 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investi tionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6,7.1979 (BGBl. I S.949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18,4.1974 (GVBI, S. 181), die Genehmigung erteilt, Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Deckblatt zum Bebauungsplan
b) geänderter Text
c) Begründung
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. , 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs.6 Gemeindeordnung hingewiesen.

