Montabaur 8/28/80
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit
des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (5 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) Hübingen, den 7. Juli 1980 Hoffmann,Ortsbürgermeister
Kirmesgesellschaft Hübingen
Bitte an die Hausfrauen !
Auch in diesem Jahre wollen wir wieder einen zünftigen Kirmesbaum herrichten. Deshalb bitten wir die Hausfrauen, in der nächsten Zeit ausgeblasene Eier für unseren Kirmesbaum bereitzuhalten. Wir werden diese in den kommenden Wochen abholen.
HORBACH:
MGV „Cäcilia" Horbach
Die Sänger werden daran erinnert, daß am Freitag, dem 11.7.80 die Chorprobe bereits um 19.00 Uhr beginnt.
Am Samstag, dem 19.7. und Sonntag, dem 20.7,80 veranstaltet der MGV „Cäcilia" Horbach auf dem Sportplatz ein Sommerfest. Geplant ist ein offenes Volksliedersingen, zu dem alle aus nah und fern eingeladen sind.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Hinweis zur Kirmes 1980 im Ortsteil Kleinholbach
Viele Kleinholbacher haben festgestellt, und bedauert, daß in diesem Jahr kein Schausteller bei der Kirmes zur Verfügung stand und dementsprechend für die Kinder kein Angebot auf dem Kir-
mnsplatz vorhanden war Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß dies kein Verschulden der Ortsgemeinde war.
Die Ortsgemeinde hatte sich frühzeitig um einen Schausteller! bemüht und einen Vertrag mit einem Schausteller aus Neuwied geschlossen. Trotz Vereinbarung einer Vertragsstrafe mußten [ wir am Freitag feststellen, daß immer noch kein Schausteller angereist war. Trotz intensiver Bemühungen, den Schausteller! zu veranlassen, nach Kleinholbach zu kommen oder einen Ersl mann zu beschaffen, was versprochen wurde, blieb der KirmJ platz leer. Die Ortsgemeinde bedauert dies sehr und hat den Vertrag mit dem Schausteller für die kommenden Jahre gekünl digt. Man wird sich frühzeitig bemühen, ein anderes zuverlässig ges Schaustellerunternehmen für die Kirmes in Kleinholbach ij nächsten Jahr zu gewinnen.
Leber, Ortsbürgermeister
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Programm der Kirmestage:
Von Samstag bis Montag, 12. - 14. Juli 1980 feiert unsere GeJ meinde ihre diesjährige Kirmes.
FESTPROGRAMM:
SAMSTAG, 12 7 80
14.00 Uhr Einholung und Aufstellung des Kirmesbaumes 20,00 Uhr Einzug der Kirmesgesellschaft im Saale Meurer, Inh. Schönberger, anschließend Tanz
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SONNTAG, 13.7.80 9.30 Uhr Festliches Hochamt mit anschl. Totenehrung am I Ehrenmal
14.30 Uhr Umzug der Kirmesgesellschaft durch das Dorf mit| anschl, Verlosung unter dem Kirmesbaum 20.00 Uhr Tanz
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MONTAG, 14.7.80 «Unse r
10.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen BVerans
An allen Festtagen spielt für Sie eine bekannte Tanzkapelle.
Zu allen Veranstaltungen lädt die Kirmesgesellschaft unserer l^aue
Dorfjugend alle herzlich ein. Btomms
Mutwillige Sachbeschädigung
Während der Kirmestage wurden im Ortsteil Kleinholbach mti willig Gegenstände der Ortsgemeinde beschädigt und zerstört,! Es handelt sich um das Kleinkinderkarussell auf dem Spielplaf und das Straßenschild „Mittelstraße". Es ist falsch verstanden Heldentum, wenn man in blinder Zerstörungswut Dinge zerstört, die mit dem Geld der Gemeinde gebaut wurden. Die Or gemeinde hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Sachdienlic| Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimn der Ortsbürgermeister oder die Verbandsgemeindeverwaltungj (Ortspolizeibehörde) entgegen.
Leber, Ortsbürgermeister
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GR0SSH0LBACH:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Im öffentl. Teil der Sitzung des Ortsgemeinderates am 30.6,81 wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge im Neubaugei festgesetzt I
Der Ortsgemeinderat beschloß, für die baureifen Grundstückel im Erschließungsgebiet „Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen" f einen Vorausleistungsbetrag von 3.500,- DM auf die zu zahlerj den Erschließungsbeiträge zu erheben.
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Geringfügige Änderung des Bebauungsplanes „Langengarten" beschlossen [
Der Ortsgemeinderat beschloß eine geringfügige Änderungdej Bebauungsplanes „Langengarten". Diese Änderung sieht vor,I daß im Bereich des Flurstückes 187 die geplante Erschließung •Straße um 1 m.verschoben wird. Die parallel hierzu verlaufe™
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