II.
fjEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
.nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland—Pfalz pl4.l2.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rup- endei fi-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt: We jem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 196.950,- DM ; 0 Montabaur, den 25.6.1980
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Im Aufträge: Meckel
Westerwaldkreises 1 Az 029/901 -10 (LS.)
III.
Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.7.1980 bis 7,1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Jontabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. ppach-Goldhausen, 2.7.1980 Ortsgemeindeverwaltung
Ruppach Goldhausen
S,| Ferdinand, Ortsbürgermeister
IWEIS:
... (Verletzung der Bestimmungen über enst ^ Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
anbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung Tatsachen, die eine solche Rechts-erletzung begründen kön- i,gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldh.oder d. bandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor- ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz nO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung !der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
mähen von Unkraut ist Pflicht gegenüber der Nachbarschaft
Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13,6.1980 24/80 hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die Bewerten häufen, weil einige Eigentümer auf ihren Grundstücken Ortsbereich das Unkraut nicht abmähen, iinigen Fällen hat der Hinweis gefruchtet, bei manchen ist er Essen auf taube Ohren gestoßen.
möchte nochmals darauf aufmerksam machen, daß vor allem Nachbarschaft von diesen Nachlässigkeiten betroffen ist.Der lenflug des Unkrauts vom Nachbargrundstück wird nicht ade mit Freuden registriert. Um Verstimmungen vorzubeugen, Verbesserung des Ortsbildes beizutragen, aber auch im eige- Interesse (der Vollzugsbeamte der Verbandsgemeinde führt teziigl. Kontrollen durch) empfehle ich dringend , der Reini- 19 s und Abmähpflicht nachzukommen, dinand, Ortsbürgermeister
AUGST
ELB0RN:
iub des Ortsbürgermeisters
Bürgermeister W, Hümmerich befindet sich in der Zeit vom Ws 3.8.1980 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Beigeordnete Helmut Stein. Die Sprechstunden finden zur ahnten Zeit statt. In dringenden Fällen wird gebeten, sich ^ an die Verbandsgemeindeverwaltung zu wenden.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Cirmesgesellschaft 1980 Eitelborn
Die Kirmesgesellschaft 1980 trifft sich am Freitag, dem 18,7.80 um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Westerwälder Hof" zu einer sehr wichtigen Versammlung Für eine Zwischenabrechnung der Kirmeslose sind alle verkauften und unverkauften Lose bzw. das Geld mitzubringen.
NEUHÄUSEL:
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister R. Hümmerich befindet sich in der Zeit vom 20. Juli bis 11. August 1980 in Urlaub. Die Vertretung übernehmen in dieser Zeit die Herren Ortsbeigeordneten Eckart Weigle, Neuhäusel, Unter dem Dorf 24, und Herbert Merzbach, Neuhäusel, Hauptstraße 68,
Die Sprechstunden finden zur gewohnten Zeit statt. In dringenden Angelegenheiten wird gebeten, sich unmittelbar an die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur zu wenden.
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung ist ein Damenschirm als Fundsache abgegeben worden Die Verliererin kann die Fundsache bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.
SIMMERN:
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am MONTAG, dem 14. Juli 1980, 17 00 Uhr, statt.
Treffpunkt: Schutthalde.
TAGESORDNUNG NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Schutthaldengeländes
2. Abnahme der Ausbaumaßnahme „Siebenbornstraße/ Görgenstraße"
3. Verschiedenes.
Simmern, 7. Juli 1980 Schneider, Ortsbürgermeister
BUCHFINKENLAND
HÜBINGEN:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes„Unter dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen für das Grundstück Flur 7, Flurstück 107 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 29.5.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1) daß im Bereich des Flurstückes Nr. 107, Flur 7 die Baulinie in eine Baugrenze umgewandelt wird,
2) daß die Baugrenze im Abstand von 0,80 m entlang der Wegeparzelle Nr, 130 geführt wird und eine Bautiefe von 21,00 m ausgewiesen wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hübingen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

