Montabaur 17/27/80
Verloren - Gefunden:
Beim Ortsbürgermeister wurde ein schwarzes Etui mit 3 Schlüsseln abgegeben. Dasselbe kann während der Sprechstunden abgeholt werden.
Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am Mittwoch, dem 9. Juli 1980, 20 Uhr in der Turnhalle statt.
TAGESORDNUNG |,ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung einer neuen Deckschicht auf dem Fußballhartplatz sowie über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Fahrradständern und Hinweisschilder für die Kinderspielplätze sowie über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kirmesveranstaltung in der Turnhalle an den diesjährigen Kirmestagen.
4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Abbruch der ehemaligen Toilettenanlage an der alten Schule.
5. Genehmigung überplanmäßiger- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979.
6. Kenntnisnahme von unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979.
7. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Rückauflassung eines Baugrundstückes.
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
5431 Nentershausen, 30.6.80
Perne, Ortsbürgermeister
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.5.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1984 vorgeschlagen.
Ernst Weidenfeller, Bergstr. 12, Nentershausen Reiner Frink, In der Eck 11, Nentershausen Wolfgang Eberth, Im Wiesenmorgen 1, Nentershausen Robert Kneip, Koblenzer Str. 13a, Nentershausen Irma Reusch, Rosenstr. 4 Nentershausen Alfred Opper, Neustr. 24, Nentershausen Auf die öffentl. Bekanntmachung bezügl.der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
Freiw. Feuerwehr
Die für Freitag, den 4.7.1980 angesetzte Übung fällt aus. Wir treffen uns zur nächsten Übung am Sonntag, dem 6.7.1980 bereits um 9.00 Uhr am Feuerwehrhaus.
Hüttenclub
Beim letzten Hüttenfest wurde ein Schlüsselbund mit Universalschlüssel gefunden. Die Schlüssel können gegen Empfangsbescheinigung bei unserem Mitglied Wolfgang Noll abgeholt werden. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß die Schutzhütte an einigen Tagen in den Monaten Juli/August 1980 noch gemietet werden kann.
Spielmannszug Nentershausen
Am Freitag, dem 4. Juli 1980, um 19.30 Uhr trifft sich der Spielmannszug im Vereinslokal Ohly zu einem Ständchen.
NIEDERERBACH:
Viehseuchen polizeiliche Anordnung
Nachdem bei einer Katze im Bereich d.Gemeinde Niedererbach Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Niedererbach einschl.ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
§ 3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen
der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich, zu töten.
Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
§4
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund I des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
§ 5
Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, den 25. Juni 1980 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises in Montabaur
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 27.6.1980 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979 genehmigt
Einstimmig genehmigte der Ortsgemeinderat über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.183,62 DM für das Haushaltsjahr 1979. Diesen Mehrausgaben stehen zur Deckung Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und Erschließungsund Ausbaubeiträgen gegenüber.

