Montabaur 16 / 27 / 80
Ortsvorstandes Montabaur/Ost sowie mit den Vertretern der Verbandsgeraeinderatsfraktion und den Vertretern der Ausschüsse statt.
GROSSHOLBACH:
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.4.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981- 1984 vorgeschlagen:
Hermann-Josef Herzmann, Mittelstr. 5, Großholbach Bernhard Wolf, Südstr. 5, Großholbach
Auf die öffentl.Bekanntmachung bezügl. der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
GORGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1980 vom 11.3.1980
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die naoh Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.3.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Dar Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 401.000,- DM
in der Ausgabe auf 401.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 924.000,- DM
in der Ausgabe auf 924.000,- DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 308.500,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A b) für die Grundstücke
220 v.H.
Grundsteuer B
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die meindegebietes gehalten werden:
innerhalb des Ge
für den ersten Hund
36,00 DM
für den zweiten Hund
54,00 DM
für jeden weiteren Hund
72,00 DM.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 6.3.1980
Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises (L.S) I.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7.7.1980 bis 18.7.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Görgeshausen, den 11.3.1980 Ortsgemeindeverwaltung
Görgeshausen
(L.S.) Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts-erletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von v.Görgeshausen oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.5.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1984 vorgeschlagen:
Richard Girmann, Brunnenstr. Görgeshausen Erwin Lammel, Auf der Bitz, Görgeshausen Auf die öffentl. Bekanntmachung bezügl. der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Das Freundschaftsspiel bei TuS Irmtraut am vergangenen Freitag konnte mit 5:0 gewonnen werden.
Schon jetzt sei darauf hingewiesen, daß am Sonntag, 13.7.80, 16.00 Uhr, in Görgeshausen ein Freundschaftsspiel gegen die Eisbachtaler Sportfreunde stattfindet.
HEILBERSCHEID:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Montag, dem 7. Juli 1980, 20 Uhr, in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979.
2. Kenntnisnahme unerheblicher überplanmäßiger- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979.
3. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß an die Kirmesgesellschaft.
4. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Benutzungsordnung für die Grillhütte.
5. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes.
5431 Heilberscheid, 30.6.80 Reichwein, Ortsbürgermeister
Bilder von der Einweihung der Grillhütte
Wer an Bildern von der Einweihung der Grillhütte interessiert ist, kann sich diese in der Gaststätte Feist ansehen und bis Sonntag, den 6. Juli 1980 dort bestellen.

