Montabaur 14/27/80
Ortsgemeinderat Horbach einen gleichlautenden Beschluß. Die Kosten für die Einrichtung der Küche und der Schankanlage die aufgrund der vorgenannten Beschlüsse je zur Hälfte von den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach getragen werden, belaufen sich auf ca. 30.000,-- DM.
Verlängerung des Bürgersteiges von der Einmündung „Auf der Haid" bis zum Linsinger Weg beschlossen
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates dafür aus, den Bürgersteig in einer Länge von ca. 80 m von der Einmündung „Auf der Haid" bis zum Linsinger Weg ausbauen zu lassen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 12.000,- DM.
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.6.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1984 vorgeschlagen:
Bruno Schmidt, Auf der Heide 4, Horbach Marianne Kober, Hauptstr. 40, Horbach
Auf die öffentl. Bekanntmachung bezüglich der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
Spvgg. Horbach
GRÜNDUNG EINER TISCHTENNISABTEILUNG Die Spvgg. Horbach lädt alle Freunde des Tischtennissports am Montag, dem 7. Juli 1980, 19.30 Uhr, in die Schulturnhalle Buchfinkenzentrum ein.
Ziel dieses Treffens ist die Gründung einer Tischte'nnisabteilung in der Spvgg. Horbach.
HÜBINGEN:
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Mai 1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981- 1984 vorgeschlagen:
Ludwig Dennebaupi, Schulstr. 19, Hübingen Ludwig Noll, Mehlstr. 16, Hübingen
Auf die öffentl.Bekanntmachung bezügl. der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
KADENBACH:
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 7.5.1980 die nach folgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1984 vorgeschlagen:
Karl-Hermann Stein, Westerwaldstr. 18, Kadenbach Eleonore Stotz, Westerwaldstr. 36, Kadenbach Dietrich Born, Hauptstr. 17, Kadenbach,
Margarete Plewa, Römerstr. 27, Kadenbach.
Auf die öffentl. Bekanntmachung bezügl. der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
Freiw. Feuerwehr Kadenbach
Am Samstag, dem 12.7.1980 ab 15 Uhr lädt die Freiw» Feuerwehr Kadenbach zu ihrem 1. Hüttenfest ein.
Für Speis und Trank ist reichlich gesorgt. Alle sind herzlich willkommen.
AUGST
NEUHÄUSEL:
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22 5.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1984 vorgeschlagen:
Eduard Sabel, Simmerner Str. 31, Neuhäusel Alex Ibach, Simmerner Str. 34, Neuhäusel,
Wolfgang Jaeger, Simmerner Str. 40, Neuhäusel Renate Perk, Lampertsweg, Neuhäusel Alois Beisei, Im Windegut 2, Neuhäusel Auf die öffentl» Bekanntmachung bezügl» der Auslegung dieser Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Montabaur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewiesen.
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof von Simmern
Eine Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf dem Friedhof in Simmern hat ergeben, daß eine Vielzahl von Grabsteinen locker sind. Es besteht somit die Gefahr, daß Grabsteine Umstürzen und Friedhofsbesucher verletzen.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 26 Abs. 2 der Friedhofs Satzung der Ortsgemeinde Simmern die Grabstätteninhaber für! alle Schäden haften, die zum Beispiel durch einen umstürzenden Grabstein verursacht werden. I
Zur Vermeidung von Schäden und zur
Abwendung von möglichen Haftungsansprüchen fordern wir all Unterhaltungsverpflichteten der unten genannten Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.
Soweit den Unterhaltungsverpflichteten der Steinmetzbetrieb bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenkmal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verpflichtet, da in den meisten Fällen eine ungenügende Verdübelung des Grabmals Ursache der Standunsicherheit ist.
Besondere Gefährdung , die ein sofortiges Umlegen des Grabdenkmals erfordern, bestehen bei den Grabstätten
Georg Schneider und Anna M. geb. Müller I
Reinhold Hartelt I
Arthur Sehe rag I
Margarete Hils geb. Reckenthäler I
Karl Portugall I
Sieglinde Baumann I
Peter Pius Metzler I
Anna Maria Portugall geb. Schmitz I
Amalie Reichert I
Wilhelm Herbst I
Johann L. Metzler I
Johann Jos. Schneider I
Der Sockelaufsatz oder die Verbindung vom Grabsockel oder I Grabdenkmal, haben sich bei folgenden Grabstätten gelöst: I
KINDERGRABSTÄTTEN: I
Konrad (13.2.55+ 13.3.55) I
Martina Schughart I
Rosemarie Schneider I

