Montabaur 12/27/80
Für einen Teilbereich des Gemarkungsteils „Denzerheide"
Flur 16 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Cbs Plangebiet wird als Sondergebiet Camping ausgewiesen.
Es wird im groben wie folgt umgrenzt:
im Westen durch die jetzige B 261 einschl. Hofgut fheisen
im Norden durch den Erlenweg
im Osten durch den Feldweg Nr. 168 und in seiner Verlängerung von der Waldparzelle Nr. 20/9, Flur 16
im Süden von der Waldparzelle 20/9, Flur 16 bis B 261 und Hofgut Theisen.
Dem vorgelegten Planentwurf wird zugestimmt.
Die Offenlegung des Planes nebst Text und Begründung gern.
§ 2a, Abs. 6 BBauG wird beschlossen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2,Abs. 1 BBauG bekannt- gemacht.
Eitelborn, den 30.6.1980
Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 23. Juni 1980
Aufgrund des § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Eitelborn am 6. Febr. 1980 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz vom 10. Juni 1980 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Folgende Grundstücke gehören zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG:
Flur 9
Flurstücke 19/1, 19/2, 20, 21, 22, 23,/3, 24/3, 23/4, 23/1,
24/1, 218/1 Weg tlw.
Die Erschließung der Grundstücke wird durch den Abschluß eines Erschließungsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn einerseits und dem Grundstückseigentümer (Bauherrn) andererseits geregelt.
§ 2
Der beigefügte Lageplan, in dem die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt sind, ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft,
Eitelborn, den 23. Juni 1980 Siegel
Hümmerich, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
Gehört zum Bescheid vom 10.6.1980 Az. 355-28 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag Unterschrift
Zu der vorgenannten Satzung hat die Bezirksregierung Koblenz mit Bescheid vom 10.6.1980, Az. 355-28 folgende Genehmigung erteilt:
Hiermit wird gemäß § 34 Abs. 2 BBauG in der Fassung der Be kanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), die in der Gemeinderatssitzung d.Ortsgemeinde Eitelborn vom 6.2.1980 beschlossene Satzung über die Festlegung von Grenzen für einen im Zusam menhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Eitelborn geneh migt.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 BBauG. Eitelborn, den 24. Juni 1980 Hümmerich, Ortsbürgermeisterl
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach diej öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könl nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worl den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-PfalJ - GemO - vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.| S. 77o).
2 .
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257) ber.BGBI. I S. 3617, geändert durch Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBl. I S. 3281) beim Zustandekommen dieser! Satzung ist unbeachtlich, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres! seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber dem Ortsbürgermei-f ster von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gelten^ gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG).
Männergesangverein Mozart
Die letzte Gesangsprobe vor den Sommerferien ist am Freitag, dem 4,7.1980.
Wettspiele auf dem Minigolfplatz
Am kommenden Samstag und Sonntag, dem 5. und 6. Juli, fin-| den auf dem Eitelborner Minigolfplatz große Wettspiele statt. Hierbei gibt es wieder interessante Preise zu gewinnen. Die Wettkampfbedingungen sind am Kiosk zu erfahren.
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BUCHFINKENLAND ]|
GACKENBACH:
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.4.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1981 vorgeschlagen:
Josef Born, Im Boden 33, Gackenbach Josef Schlosser, Lindenhof, Gackenbach.
Auf die öffentl. Bekanntmachung bezüglich der Auslegung dies«| Vorschlagslisten unter der Rubrik „Verbandsgemeinde Monta-1 baur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewi«] sen.
Sprechstunde des Bürgermeisters
In der Zeit vom 7.7.1980 bis 12.7.80 ist der Ortsbürgermeister | abwesend.
Die Sprechstunde fällt somit am Freitag, dem .11.7.1980 aus.

