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Montabaur 12/27/80

Für einen Teilbereich des GemarkungsteilsDenzerheide"

Flur 16 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Cbs Plangebiet wird als Sondergebiet Camping ausgewiesen.

Es wird im groben wie folgt umgrenzt:

im Westen durch die jetzige B 261 einschl. Hofgut fheisen

im Norden durch den Erlenweg

im Osten durch den Feldweg Nr. 168 und in seiner Verlängerung von der Waldparzelle Nr. 20/9, Flur 16

im Süden von der Waldparzelle 20/9, Flur 16 bis B 261 und Hof­gut Theisen.

Dem vorgelegten Planentwurf wird zugestimmt.

Die Offenlegung des Planes nebst Text und Begründung gern.

§ 2a, Abs. 6 BBauG wird beschlossen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2,Abs. 1 BBauG bekannt- gemacht.

Eitelborn, den 30.6.1980

Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 23. Juni 1980

Aufgrund des § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Eitelborn am 6. Febr. 1980 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Bezirksregierung Koblenz vom 10. Juni 1980 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Folgende Grundstücke gehören zu dem im Zusammenhang be­bauten Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG:

Flur 9

Flurstücke 19/1, 19/2, 20, 21, 22, 23,/3, 24/3, 23/4, 23/1,

24/1, 218/1 Weg tlw.

Die Erschließung der Grundstücke wird durch den Abschluß eines Erschließungsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn einerseits und dem Grundstückseigentümer (Bauherrn) andererseits geregelt.

§ 2

Der beigefügte Lageplan, in dem die Grenzen des im Zusammen­hang bebauten Ortsteils festgelegt sind, ist Bestandteil dieser Satzung.

§3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft,

Eitelborn, den 23. Juni 1980 Siegel

Hümmerich, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

Gehört zum Bescheid vom 10.6.1980 Az. 355-28 Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag Unterschrift

Zu der vorgenannten Satzung hat die Bezirksregierung Koblenz mit Bescheid vom 10.6.1980, Az. 355-28 folgende Genehmigung erteilt:

Hiermit wird gemäß § 34 Abs. 2 BBauG in der Fassung der Be kanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), die in der Gemeinderats­sitzung d.Ortsgemeinde Eitelborn vom 6.2.1980 beschlossene Satzung über die Festlegung von Grenzen für einen im Zusam menhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Eitelborn geneh migt.

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 BBauG. Eitelborn, den 24. Juni 1980 Hümmerich, Ortsbürgermeisterl

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach diej öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könl nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worl den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-PfalJ - GemO - vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.| S. 77o).

2 .

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257) ber.BGBI. I S. 3617, geändert durch Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBl. I S. 3281) beim Zustandekommen dieser! Satzung ist unbeachtlich, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres! seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber dem Ortsbürgermei-f ster von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gelten^ gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG).

Männergesangverein Mozart

Die letzte Gesangsprobe vor den Sommerferien ist am Freitag, dem 4,7.1980.

Wettspiele auf dem Minigolfplatz

Am kommenden Samstag und Sonntag, dem 5. und 6. Juli, fin-| den auf dem Eitelborner Minigolfplatz große Wettspiele statt. Hierbei gibt es wieder interessante Preise zu gewinnen. Die Wettkampfbedingungen sind am Kiosk zu erfahren.

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BUCHFINKENLAND ]|

GACKENBACH:

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.4.1980 die nachfolgend aufgeführten Personen zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1981-1981 vorgeschlagen:

Josef Born, Im Boden 33, Gackenbach Josef Schlosser, Lindenhof, Gackenbach.

Auf die öffentl. Bekanntmachung bezüglich der Auslegung dies«| Vorschlagslisten unter der RubrikVerbandsgemeinde Monta-1 baur" in der gleichen Ausgabe des Wochenblattes wird hingewi«] sen.

Sprechstunde des Bürgermeisters

In der Zeit vom 7.7.1980 bis 12.7.80 ist der Ortsbürgermeister | abwesend.

Die Sprechstunde fällt somit am Freitag, dem .11.7.1980 aus.