Montabaur 8/27/80
1. BESTATTUNGSGERÜHREN FÜR VERSTORBENE NACH VOLLENDUNG DES 5. LEBENSJAHRES:
Gebührj__
a) Auf dem Friedhof an der
Friedensstraße 600,-- DM
Zusammensetzung:
Personal kosten 420,- DM
Sachkosten
(Maschineneinsatz) 80,-- DM
Pauschale für Grabräumung nach Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer __
= 600,- DM
b) für die Friedhöfe in den Stadtteilen Zusammensetzung:
Personal kosten 270,- DM
Sachkosten 30,-- DM
Abräumung 100,-DIV^
= 400,- DM
2. Die Bestattungskosten bei WAHLGRABSTÄTTEN sind höher, weil hier durch den Bau eines Erdlagers ein erhöhter Aufwand entsteht. Die Gebühr beträgt
a) auf dem Friedhof in der Friedensstraße 650,-- DM, weil die Personalkosten um 40,- DM
und die Sachkosten um 10,- DM höher sind als bei den Reihengrabstätten
b) Auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
beträgt die Gebühr 440,-- DM,
weil die Personalkosten um 30,- DM und die Sachkosten um 10,- DM höher sind als bei einem Reihengrab.
3. Angehoben wurden auch die NUTZUNGSGEBÜHREN FÜR RECHTE AN GRABSTÄTTEN.
a) Sie betragen für den Friedhof an der
Friedensstraße 500,- DM
Diesen Betrag hat die Verwaltung wie folgt ermittelt:
1. Zunächst wurden die Herstellungskosten für den Friedhofserweiterungsteil (167.000,-- DM) in Relation gesetzt zu der Zahl der darauf angelegten Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten und auf die Fläche eines solchen Grabes umgelegt. Dabei ergab sich für die Rsihengrabstät- ten ein Betrag von 250,- DM.
2. Hinzu kommen die Unterhaltungskosten für die Unterhaltung der Anlagen, Grabzwischenwege usw., die mit einem jährlichen Pauschalsatz von 5,- DM je Grabstätte veranlagt wurde, der auf die Nutzungsdauer (30jährige Ruhefrist) hochzurechnen war. So kam man auf einen Betrag von 150,- DM.
3. Die Bewirtschaftungskosten wurden für das Wassergeld (15,- DM für 30 Jahre) und die Abfallbeseitigung (3,00 DM je Grab und Jahr, also für 30 Jahre = 90,- DM) mit Erfahrenssätzen in Ansatz gebracht, die auf langjährigen Ermittlungen vieler Friedhofsverwaltungen beruhen und aus Fachzeitschriften zu entnehmen waren.
Daraus ergibt sich ein Betrag für die Herstellungskosten (250,- DM), die Unterhaltungskosten (150,- DM) und die Bewirtschaftungskosten (105,- DM) von 505,- DM, der
auf 500,- DM abgerundet wurde. Eine ähnliche Kalkulation! wurde für die Wahlgrabstätten zugrunde gelegt, so daß eine! Gebühr von 1.000,--DM I
zu zahlen ist. I
b) Für die Friedhof in den Stadtteilen konnte keine genau! Ermittlung der Herstellungskosten erfolgen. Es wurde dl her von Pauschalsätzen von 75,- DM für Reihengrabstättl und 150,- DM für Wahlgrabstätten ausgegangen. Die UnJ haltungs- und Bewirtschaftungskosten wurden mit dem| gleichen Betrag in Ansatz gebracht wie in der Innenstadt! Es sind daher folgende Gebühren zu zahlen: 1
1. Reihengrabstätten 300,--DM I
2. Wahlgrabstätten 600,-- DM I
Die o.a, Beispiele sollten zeigen, daß sich Rat und Verwaltul bei der Festsetzung der Gebühren von exakten Kostenermitl lungen und dem Kostendeckungsprinzip leiten ließen. Die I Friedhofsgebührensatzung wird nach Vorlage der Aufsichtsl behörde in Kürze an dieser Stelle in vollem Wortlaut öffentl bekanntgemacht. Sie tritt einen Tag nach der öffentlichen! Bekanntmachung in Kraft. |
Im Stadtrat ergab sich gegen die Friedhofsgebührensatzung | und die Gebührensätze kein Widerspruch. Man war sich über| die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung einig. Zuvor hattl auch der Haupt- und Finanzausschuß und der Wald- und I Friedhofsausschuß dem Stadtrat die Empfehlung ausgesprol chen, die Satzung in der vorgelegten und oben beschriebene! Form zu verabschieden. I
Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragte, in den Beschluß! über die Friedhofsgebührensatzung einen Auftrag an die Verj waltung aufzunehmen, daß nach zwei Jahren eine Überprüf! der jetzt beschlossenen Gebührensätze auf ihre Kostendecku| erfolgen soll und erforderlichenfalls eine Anpassung der Geb| ren an die Kosten durch den Stadtrat initiiert wird. |
Bürgermeister Mangels erklärte zu diesem Vorschlag, er habel gegen einen solchen Beschluß keine Einwendungen, sondern! sei eher froh darüber. Die Tatsache, daß in der Vergangen!« keine Anpassung vorgenommen worden sei, habe ja den Bür] ger nicht belastet, auch wenn jetzt die Steigerungsrate gegen] über den alten Gebühren erheblich sei. |
Resolution an die Deutsche Bundesbahn
Unter Punkt „Verschiedenes" befaßte sich der Stadtrat mit einer Resolution an die Deutsche Bundesbahn gegen die PlärJ den Personenverkehr zwischen Montabaur und Westerburg von der Schiene auf die Straße zu verlagern. Ratsmitglied Drj Hütte (CDU) hatte in der letzten Sitzung entsprechendes and regt.
In seiner Resolution an die Deutsche Bundesbahn verwiesd« Stadtrat zunächst auf seine Stellungnahme zur Netzkonzepti der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der Anhörung im J«| 1978. Auch damals hatte sich der Stadtrat u.a. massiv gegen die Stillegungspläne der Deutschen Bundesbahn für die Strec Westerburg-Montabaur ausgesprochen. Seinerzeit war vom die hohe Verkehrsdichte im innerstädtischen Bereich und vor allem an den Bushaltestellen ins Feld geführt worden.Dd Stadtrat erwähnte auch eine für die Benutzer der öffentlich« Verkehrsmittel negative Konsequenz, die sich bei Realisiert der Pläne der Deutschen Bundesbahn einstellen würde, narrn lieh die Verteuerung und Verlängerung der Wegstrecken. Vor allem für die Schüler wären diese Folgen nach Auffassun! des Stadtrates gravierend. Der Stadtrat machte auch auf sei« Anstrengungen zur Förderung der Mittelpunktfunktion Moni baur aufmerksam. Man verwies auf die in Montabaur ansässig Behörden und Schulen und die daraus resultierende Notwe« keit, auch für nicht motorisierte Bürger des Umlandes erreich

