Montabaur 5/27/80
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese" der Stadt Montabaur
■Änderung der Zuwegung zur Sauertalstraße- - hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG.
Oer Stadtrat von Montabaur hat beschlossen, den Bebauungsplan „Eichwiese" dergestalt zu ändern, daß die im genehmigten Plan ausgewiesene Zuwegung zur Sauertalstraße (Serpentine über den Steilhang) aus dem Plan herausgenommen wird.
Ais Ersatz wird die Zuwegung zwischen Trafostation und bestehendem Bauhofsgebäude ausgewiesen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 , Abs. 1 BBauG bekannt jemacht.
Montabaur, den 24. Juni 1980
Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Eichwiese" der Stadt Montabaur hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.11.79 die Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 14. Juli 1980 bis 14. August 1980 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 20
Flurstücke: 3358/3
Die Änderung hat zum Inhalt, daß die im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesene Fußgängerverbindung von der Eichwiese zur Sauertalstraße über den Steilhang herausgenommen wird und als Ersatz eine Zuwegung zwischen bestehender Trafostation und Bauhofsgebäude ausgewiesen wird.
Montabaur, den 24. Juni 1980 Mangels, Bürgermeister
AUS DER SITZUNG DES STADTRATES
meister Mangels betonte, die Aussagen über die Einstellung eines Sozialarbeiters durch die Verbandsgemeinde, die in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates angesprochen wurde, stehe nicht im Zusammenhang mit dem „Haus der Jugend".
Der von der Verbandsgemeinde einzustellende Sozialarbeiter solle vielmehr mit den Aufgaben der offenen Jugendarbeit in den Ortsgemeinden betraut werden. Der Rat der Stadt Montabaur habe bisher entschieden, erst dann einen Sozialarbeiter ein- zustellen, wenn die räumlichen Voraussetzungen für das „Haus der Jugend" vorliegen. Ebenso betonte der Bürgermeister, bisher habe es im Stadtrat lediglich Absichtserklärungen gegeben, ein Haus der Jugend zu bauen. Eine definitive Entscheidung für ein Projekt an einer bestimmten Stelle sei nicht gefallen. Der Stadtrat habe zuvor wissen wollen, welche Kosten mit der Maßnahme verbunden sind.
Die Kosten hatte Dipl.Ing. Fetz erarbeitet. Er bezifferte die notwendigen Baumaßnahmen für den Umbau des Gebäudes zu einem funktionsgerechten „Haus der Jugend" auf 238.000,-- DM. Darin sind nicht die Kosten für den Grunderwerb (ca. 240.000,- DM), das Mobiliar und die Baunebenkosten (Architektenhonorar etc.) enthalten, Sodann erläuterte der Architekt seine Vorstellungen bezüglich der einzurichtenden Räume und Einrichtungen.
Ratsmitglied Widner (SPD) forderte, nach Vorlage der Kostenermittlungen in konkrete Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde und in die Detailerörterung im Bau- und Haupt- und Finanzausschuß zu gehen. Er sprach sich dafür aus, das ehemalige Wasserwirtschaftsamtsgebäude als „Haus der Jugend 1 ' zu nutzen und nicht die mögliche Alternative, einen Neubau zu errichten, zu verfolgen. Dafür spreche die geeignete Lage des Gebäudes und die Möglichkeit, schneller zu einem „Haus der Jugend" zu kommen.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erkundigte sich nach dem Ende der schulischen Nutzung des Gebäudes. Bürgermeister Mangels konnte auf diese Frage antworten, der Schulleiter habe mitgeteilt, man sei durch organisatorische Maßnahmen in der Lage, das Gebäude kurzfristig freizustellen.
Ratsmitglied Kochern (FDP) sprach sich dafür aus, die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Räume im Gebäude „Stadthalle/Soldatenheim" zu nutzen. Er stellte die Frage, ob dies nicht eine doppelte Belastung der Stadt für den gleichen Zweck sei.
Ratsmitglied Schwind (CDU) votierte nachdrücklich gegen die Vorstellungen, durch Bereitstellung im Soldatenheim das Haus der Jugend zu ersetzen. Auch Bürgermeister Mangels betonte, zwar stünde im Soldatenheim ein breites Raumangebot für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung. Dies sei jedoch nicht das, was sich die Jugendlichen vorstellten. Ihnen ginge es um ein „eigenes Haus".
Man kam überein, die Angelegenheit „Haus der Jugend" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt, Finanz- und Bauausschusses zu setzen. Dann will man sich näher mit den Plänen auseinandersetzen. Auch soll nun in konkrete Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde eingetreten werden. Es geht dabei um die Kostenbeteiligung anhand der nunmehr vorliegenden • Zahlen.
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 9. Juni 1980
Ncht über den Stand des Projektes „Haus der Jugend"
Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zu Grunde,die einen Bericht über den Stand des Projekts „Haus der Jugend" wünschte. Die Verwaltung hatte zu diesem Punkt den mit der Planung für das ins Auge gefaßte Gebäude (ehemaliges Wasserwirtschaftsamt) beauftragten Dipl.Ing. Hans Peter Fetz,Montabaur/ Nin, eingeladen. Dessen Auftragsstellung bezog sich auf die Kostenermittlung und die Planung über die räumliche Aus — nutzung des Gebäudes.
Zuvor wurde berichtet, daß man mit Kosten für den Erwerb des Gebäudes in Höhe von 240.000,- DM rechnet. Bürger-
Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum"
Bei diesem Punkt ging es um die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum", die der Stadtrat bereits früher beschlossen hatte. Diese Entscheidungen müssen jetzt in einem förmlichen Verfahren nach dem Bundesbaugesetz vollzogen werden. Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wurde am 28.2.1980 gefaßt und hatte folgenden Inhalt:
1. Die innerschulischen Erschließungsanlagen sind um Radwege zu erweitern. Zwischenzeitlich wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes Radwege eingezeichnet Es handelt sich um

