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| 0 ntabaur 11/26/80 NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

Beratung und Beschlußfassung über die Zahlung einer Auf- i Wuchsentschädigung für Friedhofsgelände.

Beratung und Beschlußfassung über den Zuschußantrag der Pfadfinder.

Bauanträge, Bauvoranfragen.

Personalangelegenheiten Elektro-Planung für die Einsegnungshalle Verschiedenes, Bekanntgaben etc. itelborn, 23. Juni 1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

JlNWElS:

I e Fraktionssitzung der FWG Hümmerich findet am Dienstag,

Im

1.7.1980, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses

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ffentliche Bekanntmachung

Itzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Festlegung der lenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom I Juni 1980

Lfgrund des § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung Im 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Isetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung ln Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 GBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeinde- |dnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14,12.1973 VBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 IVBI, S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Eitelborn am 6.Febr. MO folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch b Bezirksregierung Koblenz vom 10. Juni 1980 hiermit öffent- i bekanntgemacht wird.

§ 1

llgende Grundstücke gehören zu dem im Zusammenhang be­llten Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG: ur 9

[irstücke 19/1, 19/2, 20, 21, 22, 23/3, 24/3, 23/4, 23/1,

24/1, 218/1 Weg tlw. b Erschließung der Grundstücke wird durch den Abschluß ftes Erschließungsvertrages zwischen der Verbandsgemeinde Intabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn einerseits und dem jundstückseigentümer (Bauherrn) andererseits geregelt.

§ 2

Ir beigefügte Lageplan, in dem die Grenzen des im Zusam- Inhang bebauten Ortsteils festgelegt sind, ist Bestandteil Jser Satzung.

§ 3

Ise Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- Ichung in Kraft, jelborn, den 23. Juni 1980

Hümmerich, Ortsbürgermeister

PIEHMIGT!

|iörtzum Bescheid vom 10.6.80 Az. 355-28 fzirksregierung Koblenz p Auftrag [terschrift

Uder vorgenannten Satzung hat die Bezirksregierung Koblenz (Bescheid vom 10.6.80, Az. 355-28 folgende Genehmigung feilt:

rmit wird gemäß § 34 Abs. 2 BBauG, in der Fassung der Be- Intmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), geändert durch fctzvom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), die in der Gemeinde- fcsitzung der Ortsgemeinde Eitelborn vom 6.2.1980 beschlos- l e Satzung über die Festlegung von Grenzen für einen im Zu- pienhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Eitelborn Jehmigt.

! Bekanntmachung erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 BBauG, plborn, den 24. Juni 1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

100 Jahre MännergesangvereinMozart"

LIEBE EITELBORNER MITBÜRGER !

Wie inzwischen wohl bekannt ist, feiert der MGVMozart an diesem Wochenende sein 10Ojähriges Bestehen.

Für Freitag und Samstag haben sich viele befreundete Chöre angemeldet, die mit ihren Liedvorträgen die Zuhörer erfreuen möchten.

Am Sonntag um 8.45 Uhr feiern wir im Festzelt einen Gottes­dienst, zu dem wir alle Bürger recht herzlich einladen.

Nach dem Gottesdienst findet ein Frühschoppenkonzert statt, welches von dem Musikverein Holler und Chören der Sänger­gruppe II gestaltet wird. Der Eintritt hierzu ist frei.

Auch für das leibliche Wohl unserer Gäste ist bestens gesorgt.

Es werden verschiedene Gerichte angeboten, so daß jeder Besu­cher Gelegenheit hat, auf dem Festplatz zu Mittag zu essen.

All unseren Gästen wünschen wir einige frohe und vergnügliche Stunden.

Der Jahrgang 1930

trifft sich am Freitag, dem 4.7.1980 in der GaststätteWester­wälder Hof".

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Jahrgang 1922 Eitelborn

Auf vielseitigen Wunsch treffen wir uns am 5.7.80, 20 Uhr im der Gastwirtschaft zur Krone , zwecks Besprechung über einen Ausflug.

Auch Neubürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Es zeichnet sich ab, daß wegen Sonderinteresse und Fehlen von Ratsmitgliedern der Rat am 26.6.1980 beschlußunfähig ist, weil nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Rats- mitglieder bei der Abstimmung mitwirken kann.

Es ist daher notwendig, gern. § 39 Abs, 1 S. 2 GemO einzuladen. Die Zahl der anwesenden und mitwirkungsberechtigten Ratsmit­glieder ist bei den Punkten 1-3 für die Beschlußfähigkeit ohne Bedeutung.

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

MONTAG, dem 30. Juni 1980 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgeranhörung zum Be­bauungsplanAuf der Haid".

2 . Beratung und Beschlußfassung über den BebauungsplanAuf der Haid".

a) Zustimmung zum PlanentwurfAuf der Haid"

b) Offenlage des Planes gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietAuf der Haid"

4. Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1980.

a) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Vorlage 1

b) Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aus­gaben - Vorlage 2 -

5. Verschiedenes.

Neuhäusel, 23.6.1980

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Wettbewerb 1980Unser Dorf soll schöner werden"

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, hat die Ortsgemeinde Neu­häusel am diesjährigen KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" den ersten Platz in der Sonderklasse belegt.