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Montabaur 10/26/80

TuS Montabaur, Gymnastikgruppe Philippi -

Die letzte Gymnastikstunde vor den Ferien findet am 2.7.80 im Aufbaugymnasium statt. Am 9.7. und 16.7.80 ist Treffpunkt am Hallenschwimmbad um 19.30 Uhr -Trimm-Pfad-.

Der erste Turntag nach den Ferien ist der 20.8.1980. Teilneh­mer, die die Fahrt nach Straßburg und zum Theater mitma­chen möchten, wollen sich bitte unbedingt noch vor den Ferien unter der Ruf-Nummer 176 72 anmelden.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIQENR0TH:

Öffentl. Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Heiligenroth hat am 23. Juni 1980 für einen weiteren Teil des Umlegungsgebietes Vogelsang", Gemarkung Heiligenroth, die Unanfechtbarkeit durch Beschluß festgestellt.

Entsprechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:

Ordn.Nr. 1 mit dem Einlagegrundstück 4402/2 der Flur 35, Ordn.Nr. 1a mit dem Zuteilungsgrundstück 134 der Flur 51, Ordn.Nr. 17 mit den Einlagegrundstücken 3194, 3195, 3196 der Flur 36 und den Zuteilungsgrundstücken 126 und 132 der Flur 51.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit be­kanntgegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 27.6.80 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 4.7.1980 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) anzu­zeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtl. Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfol­gen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsver zeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. 11 des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 4.7.1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur unter AngabeBU Vogelsang" den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Heiligenroth Vereinba­rungen über die Tilgung getroffen hat.

Heiligenroth, den 24. Juni 1980

Ortsgemeindeverwaltung

Umlegungsausschuß

(Siegel) Rohrbacher, Verm.Direktor

Vorsitzender des Umlegungsauschusses

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Gemeinde kauft Mähgerät

Nachdem sich die Ratsmitglieder im Rahmen einer Besichti gung von der Brauchbarkeit des Gerätes überzeugt hatten, kam man überein, einen Spindelmäher zu kaufen. Die Kosten

belaufen sich auf ca. 38.000,- DM. Die Notwendigkeit dieses Gerätes ergibt sich aus den großen Flächen im Landespflegg. bereich, dem Kinderspielplatz, auf dem Friedhof und in den sonstigen Anlagen der Gemeinde.

Das Gerät hat eine Balkenbreite von 3,38 m und bringt eine Leistung von 2 ha je Stunde.

Die Ratsmitglieder versprechen sich von dieser Anschaffung es jetzt ermöglicht wird, die gemeindlichen Anlagen in einem guten Zustand zu halten.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen

Am kommenden Wochenende feiert die Gemeinde Ruppach- Goldhausen ihr traditionelles Kirchweihfest. Ich wünsche alle Bürgern und Einwohnern schöne und stimmungsvolle Kirmes tage.

Natürlich gilt dieser Wunsch auch für alle Gäste unserer Kirmi die ich auf diesem Weg herzlich willkommen heiße.

Zu Ihrer Information sei darauf hingewiesen, daß unser la riger Schaustellerbetrieb, die Fa. Pfeiffer, wegen einer andere Verpflichtung nicht nach Ruppach-Goldhausen kommen kan Sie hat uns aber ein anderes Unternehmen besorgt, nämlich d Fähtz, die sie sicher gut vertreten wird. Wir haben uns davon überzeugt, daß die Ausstattung unseres Kirmesplatzes mit Gei ten und Ständen ebenso gut ist wie in den Vorjahren.

Mein besonderer Dank gilt dem Jahrgang 1960/61, der sich bereiterklärt hat, in diesem Jahr nochmals die Kirmesgesell­schaft zu bilden. Ohne diese Bereitschaft hätten wir keine Kirmesgesellschaft.

Der Kirmesgesellschaft wünsche ich viel Spaß und gute Stim­mung. Ferdinand, Ortsbürgermeister

ent

AUGST

Öffentliche Veranstaltung der CDU-Ortsverbände in der Au^

Am Mittwoch, dem 2. Juli 1980, beginnt um 20.00 Uhr in S mern, HotelWaldhof", eine öffentliche Veranstaltung der CDU-Ortsverbände Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern, mit Minister Otto Meyer, stellv.Ministerpräsident und stellv.CDU-Landesvorsitzender \ zum Thema:Für Frieden und Freiheit - gegen den totalen SPDStaat"!

Alle CDU-Mitglieder und interessierten Bürger sind herzlich | zu dieser Veranstaltung eingeladen.

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findeta] Dbnnerstag, dem 3. Juli 1980 um 20 Uhr im Sitzungssaal« Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung venj dener Erschließungsanlagen (Hunselweg und Stichstr.)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellungder| Helfensteinstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Weiterverwendunj

einer Wohnung im Gemeindehaus ]

4. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

Ilger

Selbe