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Montabaur 5/26/80

Allerdings wurde die Anregung ausgesprochen, die im Planent- L u rf ausgewiesenen 5 m breite Stichstraße in einer solchen Brei- I teauszuweisen, daß sie zu einem späteren Zeitpunkt eine ver- kahrsgerechte Anbindung an die Gemarkung Heiligenroth ermög- liehe.

Nachwahl von Ausschußmitgliedern

Unter diesem Punkt hatte der Verbandsgemeinderat fünf Aus- [schußsitze neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht lag jeweils bei [der SPD Fraktion, weil die früheren Ausschußmitglieder von der SPD-Fraktion in diesen Ausschuß entsandt waren. Der Verbands­gemeinderat wählte einstimmig

s) Herrn Josef Engelmann, Eitelborn, zum Mitglied des Sozial- und Sportausschusses als Nachfolger für Frau Ingrid Widner, Montabaur, die auf ihr Mandat verzichtet hat,

Frau Ingrid Widner zum Mitglied des Schulträgerausschusses als Nachfolgerin für Frau Monika Friemel, die ihr Mandat nie­dergelegt hat,

|c) Herrn Herbert Simon, Eitelborn, zum stellvertretenden Mit­glied des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung als Nachfolger für den verstorbenen Herrn Willi Daubach

[dl alsstellve'rtretendes Mitglied des Sozial- und Sportausschusses Herrn Manfred Höhne, Gackenbach, als Nachfolger für die ausgeschiedene Frau Monika Friemel und

|e) Herrn Manfred Höhne, Gackenbach, zum stellvertretenden Mitglied des Schulträgerausschusses als Nachfolger für Frau Ingrid Widner, die zum ordentlichen Mitglied des Schulträger­ausschusses aufgerückt ist.

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IStraßensperrung anläßlich des Seifenkistenrennens am 28. und 29. Juni 1980

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Aus Anlaß des Seifenkistenrennens am 28. und 29. Juni 1980 müssen die Albertstraße bis zur Kreuzung Siegstraße/Warthe­straße und die gesamte Hunsrückstraße jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Vollsperrung aller in diesen Straßenzug einmündenden Straßen.

Der Anliegerverkehr wird jeweils bis zur Vollsperrung zugelas­sen. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt aus Rich­tung Koblenzer Straße über die Rhönstraße und die Weserstraße zur Elgendorfer Straße und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend beschildert.

Ausreichende Parkplätze für Besucher sind in der Hunsrückstraße und in der StraßeAm Fröschpfort" vorhanden.

Wir bitten die Autofahrer um Verständnis und Rücksichtnahme.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Durchführung der örtlichen Eichtage 1980

Nachstehend geben wir die Termine für die Nacheichung 1980 bekannt:

Eichlokal: Gasthaus Ferdinand, 5431 Stahlhofen für die Ortsgemeinden

a) Stahlhofen Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

b) Daubach Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

c) Untershausen Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

d) Hübingen Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

e) Gackenbach Dienstag, 8.7.1980 von 8.30- 10.00 Uhr

f) Holler Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

g) Welschneud. Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

h) Horbach Dienstag, 8.7.1980 von 8.30 - 10.00 Uhr

Alle Gewerbetreibenden, die bei ihrer Tätigkeit Meßgeräte, Waa­gen und Gewichte verwenden und keine persönliche Aufforde­rung durch das Eichamt erhalten haben, unterliegen ebenfalls der Eichpflicht.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß die Besitzer feststehender Großwaagen verpflichtet sind, den Transport der Prüfgewichte zu den Waagen selbst zu übernehmen.

Die Abholung der Prüfgewichte ist mit dem Eichamt an der Nacheichstelle vorher zu vereinbaren.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde.

Erhebung 1980 über den Anbau von Gemüse und Erdbeeren zum Verkauf

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Erngeerhe- bung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August ^1978 (BGBl. I S. 1509) findet vom 2. bis 9. Juli 1980 eine Erhebung statt über den

ANBAU VON GEMÜSE UND ERDBEEREN.

Die Ergebnisse der Erhebung dienen zur Ermittlung der Ernte und als Unterlagen für agrar- und handelspolitische Zwecke.

Die richtige und rechtzeitige Feststellung des Anbaues liegt daher im eigenen Interesse der Anbauer.

Auskunftspflichtig sind alle P e r s o n e n, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen. Der Erhebungsbogen ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und spätestens am 9. Juli 1980 bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsge­meindeverwaltung abzugeben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die verlangten Angaben ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige An­gaben macht handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrig­keit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiter­leitung von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten