Montabaur 12/25/80
Nachdem inzwischen die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1979 erstellt wurde, ergab sich, daß der Rücklage ein Betrag in Höhe von 23.000,- DM zugeführt werden kann. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit beschloß daher der Ortsgemeinderat, den für die Rücklagenzuführung zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 23.000,- DM für eine Sondertilgung in benannter Höhe zu verwenden.
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 25. Juni 1980, 20.00 Uhr, findet eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Girod in der Schule statt.
5431 Girod, 16.6.1980 Leber, Ortsbürgermeister
Öffsfttliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1980 vom 11.6.1980 l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.6.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 621.000,-- DM
in der Ausgabe auf 621.000,--DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
430.000,- DM 430.000,-- DM festgesetzt.
§2
§3
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 170.500,- DM festgesetzt
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,- DM festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod
für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 170.500,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H,
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, den 4.6.1980
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge
Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.6.1980 bis 4.7.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Girod, den 11.6. 1980
Ortsgemeindeverwaltung Girod Leber, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichl nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün« können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht w« den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfa GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert dura das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung| und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770I
GR0SSH0LBACH:
Verloren / Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde eine Kinderarmbanduli| abgegeben.
Dieselbe kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis im Büro des Ortsbürgermeisters während der Sprechstunden at holt werden. Metternich, Ortsbürgermeister |
GR0SSH0LBACH/GIR0D:
Alte Herren:
Am nächsten Samstag, dem 21.6.80 ( machen wir unseren diesjj rigen Ausflug. Abfahrt ab Gasthaus Fischbach 13.30 Uhr,« Gasthaus Schönberger, Girod 13.40 Uhr. Unsere Fahrt führt | uns zunächst nach Altenkirchen, dort werden wir gegen die Alten Herren von Altenkirchen ein Freundschaftsspiel austraa Zum Abschluß fahren wir dann abends nach Bad Hönningen.I Hierzu sind alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder recht herzj lieh eingeladen.
Und hier noch ein Termin zum Vormerken:
Unsere vier Tagefahrt nach Innsbruck/Österreich beginntantj 11.9. und endet am 14.9.1980.
GÖRGESHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.6.1911
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden u.a. folgende Beschlij gefaßt:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strich beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß stimmten die Mitgliederd gemeinderates der Änderung des Bebauungsplanes „ImS zu.

