Montabaur 7/24/80
IUmlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Pie Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 4. Juni 1980
per Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Rohrbacher, Vermessungsdirektor.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Elisabethenstraße" mit der Bezeichnung „Elisabethenstraße" hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs.
I BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.5.80 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Elisabethenstraße" beschlossen.
Der Beschluß lautet wie folgt:
Förden Bereich der Grundstücke 3332, 3331, 3330/4, 3330/2 und 3330/1, Flur 20 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planinhalt wird als Parkfläche ausgewiesen.
Der Rat stimmt dem Entwurf in der vorgelegten Form zu und beschließt die Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt gemacht.
Montabaur, den 3. Juni 1980 Mangels, Bürgermeister
Öffentl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV" hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.5.80 die Änderung des o .a. Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
a) im Bereich des Flurstückes Nr. 409 (Saarstraße) wird ein Kinderspielplatz ausgewiesen,
b) entlang der Elgendorfer Straße - von Haus Müller bis Fußweg Saarstraße - wird ein Parkstreifen angelegt.
Dem Änderungsplan wird in der vorgelegten Form zugestimmt und die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG bekanntgemacht
Montabaur, den 3. Juni 1980 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Farenau - Acker - Mittelwald" im Stadtteil Horressen
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2, Abs.
1 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.5.80 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
a) Fürdie Parz.Nr. 2468/12 wird die Baugrenze auf 16 m parallel zur Grundstücksgrenze entlang der Buchenstraße festgesetzt
h) Für die Parz. Nr. 2468/9 wird die Baugrenze im Abstand von 18 m parallel zur gemeinsamen Grenze zu der Parz.Nr.
2468/10 festgesetzt.
n An der Parz.Nr. 2468/9 wird die Baugrenze entlang der Mainzer Straße in eine Baulinie abgeändert, d) Zwischen Gewerbegebiet und Mainzer Straße wird entsprechend des Vorschlages des Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz v - 8.5.72 im Bebauungsplan eine Grünzone von 5 m vorgesehen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt- pemacht. Montabaur, 4. Juni 1980: Mangels, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der Stadt Montabaur am 9. Juni 1980
Vorstellung der Pläne für die Gestaltung der Anlagen um die katholische Kirche
Zu diesem Punkt waren Vertreter des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde „St. Peter in Ketten" eingeladen. Es ging darum, die Pläne zur Gestaltung der Außenanlage um die kath. Kirche und das Gebück vorzustellen und gemeinsam zu erörtern. In Vorgesprächen war zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde die grundsätzliche Einigung erzielt worden, daß die Gestaltung gemeinsam erfolgen soll. Man hatte die Planung für einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Den Aus Schußmitgliedern und Vertretern der Kirchengemeinde lagen drei alternative Pläne von Landschaftsarchitekten vor. Es wurde Übereinstimmung erzielt, einem dieser Architekten den Zuschlag zu geben, hatte jedoch auch gegenüber diesem Vorschlag Änderungswünsche. Aus der Diskussion und den Plänen ist folgende Grundkonzeption zu entnehmen,
1. Die Pfarrkirche selbst soll als dominierende Bausubstanz f frei bleiben; es soll also um die Pfarrkirche herum keine
Bepflanzung erfolgen.
2. Vor der Kirche soll sine kleine Parkbucht (Fassungsvermögen ca. 6 Fahrzeuge) erhalten bleiben. Die übrigen Parkplätze sollen wegfallen,
3. Der Einmündungsbereich Elisabethenstraße/Kirchstraße soll überarbeitet werden,
4. Die Toilettenanlage soll durch Eingrünung und Erdaufschüttung aus dem Blickfeld genommen werden.
5. Im Bereich zwischen dem Finanzamt (ehemaliges Gymnasialgebäude) und der Kirche soll ein Brunnen angelegt werden. Gegenüber den Plänen wurde jedoch der Wunsch geäußert, die Anlage zu verkleinern und mehr Sitzplätze namentlich für ältere Menschen zu schaffen.
6 Im Bereich des „Alten Gebücks" soll ein Kleinkinderspielplatz angelegt werden. Hier war man sich einig, daß lediglich für Kleinkinder eine Spielmöglichkeit in der Nähe der Ruhebänke zu schaffen ist, um den Müttern die Möglichkeit zu geben, von den Bänken aus die Kinder beim Spielen zu beaufsichtigen. Es wurde darauf hingewiesen, daß für die älteren Kinder und Jugendlichen Spielmöglichkeiten im Bereich des Seminarplatzes und auf der Modellspielanlage „Quendelberg" bestehen.
Einigkeit bestand auch darüber, das „Kehrein-Denkmal" vom jetzigen Standort (neben der Kirche) wegzunehmen und auf der Rasenfläche vor der Joseph-Kehrein-Schule aufzustellen.
Im Zusammenhang mit den oben dargestellten Planungsabsichten bestand grundsätzliche Übereinstimmung, daß diese Baumaßnahme im Interesse der Stadt und der Kath. Kirchengemeinde liegt und ihre Realisierung wesentlich zur Verschönerung und Hebung der Attraktivität des Stadtbildes beiträgt. Es wurde ins- Auge gefaßt, die Maßnahme 1981 in Angriff zu nehmen.
Die Planer wurden von den beiden Ausschüssen beauftragt, die Änderungswünsche einzuarbeiten und ihren Plan entsprechend zu überarbeiten.
Planung der Leichenhalle im Stadtteil Eigendorf
Unter diesem Punkt wurde den Ausschußmitgliedern entsprechend einem früher geäußerten Wunsch eine überarbeitete Planung für die Einsegnungshalle im Stadtteil Eigendorf vorgelegt.
Die Dachneigung wurde reduziert (22°)Dadurch verringert sich die Spitze des Daches um 1,50 m. Die Folge ist eine Reduktion der Dachfläche auf 210 qm. Um Einsparungen zu erzielen, wurde die cbm-Zahl verringert.
Die reinen Baukosten belaufen sich auf 150.000,-- DM, Nach den Berechnungen des Architekten betragen die Gesamtkosten rd. 210.000,- DM. Die Ausschußmitglieder waren mit der Planung einverstanden. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Basis dieser Überlegungen die Baugenehmigungsplanung in

