Montabaur 6/23/80
AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1980 vom 22.5.1980
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.5.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalferforderlich ist, wird auf 423.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
3. Die HUNDESTEUER
BETRÄGT FÜR HUNDE, DIE INNERHALB DES GEMEINDEGEBIETES GEHALTEN WERDEN: für den ersten Hund 18,- DM
für den zweiten Hund 27,- DM
für jeden weiteren Hund 36,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 423.000,- DM.
5430 Montabaur, den 19.5.1980
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge
Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1980 bis
1.598.000,- DM 1.598.000,- DM
1.362.000,- DM 1.362.000,- DM
20.6.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaj in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. j
Heiligenroth, den 22.5.1980 !
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung HeiligenJ
Manns, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Mont baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnun vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Kirchweihfest
Am kommenden Wochenende feiert Heiligenroth sein Kirchweihfest (Petrus und Marcelinus). Neben der kirchlichen Feier ist dies ein Fest des ganzen Dorfes, unsere Kirmes.Vielfach wird auch heute noch die ganze Verwandtschaft (Sippe! wie in früheren Zeiten zur Kirmes eingeladen. So sind die Kir mestage Treffpunkt vieler „Ehemaliger" Heiligenrother, wasd bührend gefeiert werden muß. Aber auch den „Neubürgern" und das ist heute eine stattliche Zahl, bieten diese Tage Gelegenheit, ihr Dorf einmal von der fröhlichen Seite her kerj nenzulernen. Ihnen gilt daher meine besondere Aufforderung, diesen alten Brauch fröhlich mitzumachen.
Der traditionelle Zug der Kirmesburschen zieht am Sonntag um 14 Uhr mit dem Musikverein durch das Dorf zum Festplatz, wo unter dem Kirmesbaum der Kirmestanz stattfindet Anschließend die alljährliche Verlosung mit vielen schönen Preisen. Ich bitte alle Bürger, ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken.
Allen Gästen, die in diesen Tagen in unsere Gemeinde komml rufe ich ein herzliches Willkommen zu und wünsche ihnen und natürlich auch allen Bürgern unserer Gemeinde frohe Kirmestage.
Ihr Ortsbürgermeister Manns
Ortsbürgermeister in Urlaub
vom 11.6. bis 2. Juli 1980 befindet sich der Ortsbürgermeistel Manns in Urlaub. Während dieser Zeit wird er von dem I.Orta beigeordneten Erich Kohlhaas vertreten, der auch die übliche! Sprechstunden hält. Herr Kohlhaas ist unter der Tel. Nr. 3921 zu erreichen. I
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung I
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am' I DONNERSTAG, dem 12. Juni 1980,um 20 Uhr im Gemeind! haus statt. |
TAGESORDNUNG: I
I. Öffentliche Sitzung: I
1. Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung eines 1
Wirtschaftsweges in Ruppach-Goldhausen. I
2. Verschiedenes. I
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG I
1. Grundstücksangelegenheiten I
2. Verschiedenes. I
Ruppach-Goldhausen, 2.6.1980 Ferdinand, Ortsbürgermeistel

