Montabaur 5/23/80
Müllsr, Günther Claus Werner, Mayen, Fontanestr. 10 Müller geb. Leschnik, Ingeborg Maria Felizitas Montabaur,
Köpern ikusstr. 3
gillaudelle, Franz Helmuth, Welschneudorf, Montabaurer Str.18 Billaudelle geb. Hommrich, Beate Fledwig, Großholbach, Orgelsweg 23
Eschenauer, Wolfgang Theodor, Montabaur, Vorderer Rebstock 20a,
Eschenauer, geb. Landgraf, Barbara, Montabaur, Vorderer Rebstock 20a
Lohr, Reinhard Waldemar, Montabaur 2, Buchenstr. 6
Lohr geb. Spitzhorn, Renate Magdalena, Montabaur, Nurdstr.10
soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes die Tötung angeordnet ist.
Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtige waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen, daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
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| Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung I vom 23.2.1977 (BGBl. I. S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom j 11.3.1977 (BGBl. I. S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
MONTABAUR
Aus den Gemeinden
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Stadt Montabaur - Stadtteil Eschelbach - • Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26 6 1909 (RGBl. I. S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I. S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz v.25.11.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl.
I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 5
Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, den 21. Mai 1980
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Im Aufträge:
Eisenmenger, Amtsrat
Garagenschloß beschädigt
ln der Zeit vom 24.5.80 bis 27.5.80 wurde auf einem Anwesen „In der Hehl" das Garagenschloß vermutlich von Jugendlichen beschädigt.
Wer diesbezüglich sachdienliche Angaben machen kann,wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion in 543 Montabaur, Telefon 02602/5011
Heimatliches Brauchtum
Der Arbeitskreis „Heimatliches Brauchtum" des Westerwaldvereins Montabaur trifft sich am Mittwoch, dem 11. Juni 1980 um 20 Uhr in der Gaststätte „Schusterjunge" Bahnhofsstraße, um Bräuche bei Geburt, Taufe und Geburtstagen zu besprechen. Gäste sind herzlich willkommen.
§ 1
Die Stadt Montabaur -Stadtteil Eschelbach einschließlich ihrer Gemarkung wird
zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Ausnahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden,nicht zugelassen werden.
2. Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.
3. Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk verbracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.
§3
1. Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, frei umherlaufende Hunde und Katzen innerhalb des gefährdeten Bezirks einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Ein Anspruch
auf Entschädigung für getötete Hunde und Katzen kann nicht geltend gemacht werden.
2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige gefangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts sicher einzusperren,
Hausfrauenbund Montabaur
Dienstag, den 10. Juni 1980, 20.00 Uhr, Strandbadcafe Deweß in Montabaur, Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes. Gleichzeitig wird uns ein kurzer, interessanter Dia- vortrag über den Westerwald gehalten.
Dienstag, den 17. Juni 1980, 20.00 Uhr, gemeinsames Spargelessen mit Ehemännern auf der Insel Niederwerth. Hierzu bitte anmelden bei Frau Stauch, Telefon 2607.
TSV Eigendorf, Abt. Tischtennis
Am Samstag, dem 7.6 V finden die Vereinsmeisterschaften für Damen und Herren statt. Beginn 14.00 Uhr in der Gemeindehalle.
Für Donnerstag, den 12.6., wird eine Spielerbesprechung einberufen, deren wichtigstes Thema die Zusammensetzung der Mannschaften für die Saison 1980/81 ist. Alle Aktiven werden deshalb gebeten, sich in der Gemeindehalle einzufinden (20 Uhr).
Alte Herren TSV Eigendorf
Am Samstag, dem 7. Juni 1980,findet das Alte-Herren-Spiel gegen Nauort statt. Anstoß in Nauort 17.00 Uhr.
Abfahrt Forellenstube 16.00 Uhr Folgende Spieler:
Meuer Reinhold Görg Elmar Badenh.Walter
Heibel Gerhard Paulus Richard Badenh.Reinh.
Görg Manfred Schmidt Günter Müller Norbert
Bauch Rudi Schmidt Helmut Kloth H.Werner
Born Lothar Haas Reinhard Normann Walter
Am Sonntag fahren wir zum Alte-Herren-Turnier nach Ransbach. Erstes Spiel beginnt 10.30 Uhr.
Zu diesem Spiel mögen sich die Spieler in Ransbach einfinden.

