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Montabaur 5/23/80

Müllsr, Günther Claus Werner, Mayen, Fontanestr. 10 Müller geb. Leschnik, Ingeborg Maria Felizitas Montabaur,

Köpern ikusstr. 3

gillaudelle, Franz Helmuth, Welschneudorf, Montabaurer Str.18 Billaudelle geb. Hommrich, Beate Fledwig, Großholbach, Orgelsweg 23

Eschenauer, Wolfgang Theodor, Montabaur, Vorderer Rebstock 20a,

Eschenauer, geb. Landgraf, Barbara, Montabaur, Vorderer Rebstock 20a

Lohr, Reinhard Waldemar, Montabaur 2, Buchenstr. 6

Lohr geb. Spitzhorn, Renate Magdalena, Montabaur, Nurdstr.10

soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes die Tötung angeordnet ist.

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtige waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen, daß Men­schen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen kön­nen.

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| Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung I vom 23.2.1977 (BGBl. I. S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom j 11.3.1977 (BGBl. I. S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Stadt Montabaur - Stadtteil Eschelbach - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26 6 1909 (RGBl. I. S. 519) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23.2.1977 (BGBl. I. S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz v.25.11.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verord­nung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl.

I S. 444) folgendes angeordnet:

§ 5

Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 21. Mai 1980

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Im Aufträge:

Eisenmenger, Amtsrat

Garagenschloß beschädigt

ln der Zeit vom 24.5.80 bis 27.5.80 wurde auf einem An­wesenIn der Hehl" das Garagenschloß vermutlich von Ju­gendlichen beschädigt.

Wer diesbezüglich sachdienliche Angaben machen kann,wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion in 543 Montabaur, Telefon 02602/5011

Heimatliches Brauchtum

Der ArbeitskreisHeimatliches Brauchtum" des Westerwald­vereins Montabaur trifft sich am Mittwoch, dem 11. Juni 1980 um 20 Uhr in der GaststätteSchusterjunge" Bahnhofs­straße, um Bräuche bei Geburt, Taufe und Geburtstagen zu besprechen. Gäste sind herzlich willkommen.

§ 1

Die Stadt Montabaur -Stadtteil Eschelbach einschließlich ihrer Gemarkung wird

zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeord­neten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr be­seitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit In­krafttreten dieser Anordnung.

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseuchen­gesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Ausnahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden,nicht zugelassen werden.

2. Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.

3. Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk ver­bracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.

§3

1. Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, frei umherlaufende Hunde und Katzen innerhalb des gefährdeten Bezirks einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Ein Anspruch

auf Entschädigung für getötete Hunde und Katzen kann nicht geltend gemacht werden.

2. Seuchenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige ge­fangengehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur Bestäti­gung oder Beseitigung des Verdachts sicher einzusperren,

Hausfrauenbund Montabaur

Dienstag, den 10. Juni 1980, 20.00 Uhr, Strandbadcafe Deweß in Montabaur, Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vor­standes. Gleichzeitig wird uns ein kurzer, interessanter Dia- vortrag über den Westerwald gehalten.

Dienstag, den 17. Juni 1980, 20.00 Uhr, gemeinsames Spargel­essen mit Ehemännern auf der Insel Niederwerth. Hierzu bitte anmelden bei Frau Stauch, Telefon 2607.

TSV Eigendorf, Abt. Tischtennis

Am Samstag, dem 7.6 V finden die Vereinsmeisterschaften für Damen und Herren statt. Beginn 14.00 Uhr in der Gemeinde­halle.

Für Donnerstag, den 12.6., wird eine Spielerbesprechung einbe­rufen, deren wichtigstes Thema die Zusammensetzung der Mannschaften für die Saison 1980/81 ist. Alle Aktiven werden deshalb gebeten, sich in der Gemeindehalle einzufinden (20 Uhr).

Alte Herren TSV Eigendorf

Am Samstag, dem 7. Juni 1980,findet das Alte-Herren-Spiel gegen Nauort statt. Anstoß in Nauort 17.00 Uhr.

Abfahrt Forellenstube 16.00 Uhr Folgende Spieler:

Meuer Reinhold Görg Elmar Badenh.Walter

Heibel Gerhard Paulus Richard Badenh.Reinh.

Görg Manfred Schmidt Günter Müller Norbert

Bauch Rudi Schmidt Helmut Kloth H.Werner

Born Lothar Haas Reinhard Normann Walter

Am Sonntag fahren wir zum Alte-Herren-Turnier nach Rans­bach. Erstes Spiel beginnt 10.30 Uhr.

Zu diesem Spiel mögen sich die Spieler in Ransbach einfinden.