Montabaur
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|jiO - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft. (Montabaur, den 7. Mai 1980
Mangels, Bürgermeister
I HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 . die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 12. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
I ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- [nungder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- Iden können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- ] baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeiordnung von Rheinland-Pfalz — GemO — vom 14.12.1973 l(GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz |zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung [vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
1 Arbeiter
ein. Es wird ein Mitarbeiter gesucht, der beim Bauhof, insbesondere in den Anlagen der Stadt eingesetzt wird.
Die Einstellung wird davon abhängig gemacht, daß die Ehefrau oder eine andere im Haushalt des Mitarbeiters lebende, zuverlässige Person in der Zeit von Juni bis September eines jeden Jahres die Aufsicht und den Betrieb des Kiosk in der Freizeitanlage „Quendelberg“ übernimmt.
Die Entlohnung richtet sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden. Es erfolgt Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.
Die Entlohnung für die Aufsicht der Freizeitanlage erfolgt nach freier Vereinbarung. Der Kiosk wird auf Rechnung des Pächters betrieben.
Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte umgehend an die
Verbandsgemeindeverwaltung -Personalamt- Postfach 140, 5430 Montabaur Das Personalamt erteilt auf Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.
Planfeststellungsverfahren nach § 36 BBG für den Rückbau der EBÜ in km 21,453 der eingleisigen Nebenbahn Staffel- Montabaur im Bahnhof Montabaur
hier: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes
Der Planfeststellungsbeschluß nebst einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt gern. § 74, Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.5.1976 in der Zeit vom 27. Mai 1980 bis 11. Juni 1980 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7 während der Dienststunden öffentlich aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Der Planfeststellungsbeschluß ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Montabaur, den 19. Mai 1980 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemein de Montabaur.
Am 16. Mai 1980 sind Gewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Veranlagungsbescheide
soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser fälligen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeinde kasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszu - Schlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten
Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.
Dia Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
(BLZ 500 100 60) 108 000-603 (BLZ 570.510 01) 500 017 (BLZ 510 500 15) 803 000 212 (BLZ 570 910 00) 108
Postscheckamt Frankfurt/Main Kreissparkasse Montabaur Nass.Sparkasse Montabaur Vokksbank Montabaur Montabaur, den 21. Mai 1980
Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemei ndekasse
Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr
Wegen des Feiertages Pfingstmontag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in allen Gemeinden des Westerwaldkreises in der Woche vom 26. bis 31.5.1980 jeweils um einen Tag, d.h. von Montag auf Dienstag usw.
Vie l/erwaltung informiert
Ausbau des Vorderen Rebstockes in Montabaur
Ab sofort wird der Vordere Rebstock in Montabaur ausgebaut. Die Ausbaumaßnahme umfaßt die Verlegung von

