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Montabaur

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|jiO - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft. (Montabaur, den 7. Mai 1980

Mangels, Bürgermeister

I HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 . die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 12. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

I ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- [nungder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- Iden können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- ] baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­iordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 l(GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz |zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung [vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

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STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

1 Arbeiter

ein. Es wird ein Mitarbeiter gesucht, der beim Bau­hof, insbesondere in den Anlagen der Stadt einge­setzt wird.

Die Einstellung wird davon abhängig gemacht, daß die Ehefrau oder eine andere im Haushalt des Mit­arbeiters lebende, zuverlässige Person in der Zeit von Juni bis September eines jeden Jahres die Aufsicht und den Betrieb des Kiosk in der Freizeitanlage Quendelberg übernimmt.

Die Entlohnung richtet sich nach dem Bundesman­teltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden. Es er­folgt Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.

Die Entlohnung für die Aufsicht der Freizeitanlage erfolgt nach freier Vereinbarung. Der Kiosk wird auf Rechnung des Pächters betrieben.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterla­gen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisab­schriften, Lichtbild) richten Sie bitte umgehend an die

Verbandsgemeindeverwaltung -Personalamt- Postfach 140, 5430 Montabaur Das Personalamt erteilt auf Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.

Planfeststellungsverfahren nach § 36 BBG für den Rückbau der EBÜ in km 21,453 der eingleisigen Nebenbahn Staffel- Montabaur im Bahnhof Montabaur

hier: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Aus­fertigung des festgestellten Planes

Der Planfeststellungsbeschluß nebst einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt gern. § 74, Abs. 4 des Verwaltungsver­fahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.5.1976 in der Zeit vom 27. Mai 1980 bis 11. Juni 1980 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7 während der Dienststunden öffentlich aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß gegenüber den Betroffenen als zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluß ist mit einer Rechtsbehelfsbeleh­rung versehen.

Montabaur, den 19. Mai 1980 Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemein de Montabaur.

Am 16. Mai 1980 sind Gewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungs­steuern, Mieten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Veranlagungsbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser fälligen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeinde kasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebe­nenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszu - Schlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten

Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Post­nachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.

Dia Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

(BLZ 500 100 60) 108 000-603 (BLZ 570.510 01) 500 017 (BLZ 510 500 15) 803 000 212 (BLZ 570 910 00) 108

Postscheckamt Frankfurt/Main Kreissparkasse Montabaur Nass.Sparkasse Montabaur Vokksbank Montabaur Montabaur, den 21. Mai 1980

Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemei ndekasse

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

Wegen des Feiertages Pfingstmontag verschiebt sich die wöchent­liche Müllabfuhr in allen Gemeinden des Westerwaldkreises in der Woche vom 26. bis 31.5.1980 jeweils um einen Tag, d.h. von Montag auf Dienstag usw.

Vie l/erwaltung informiert

Ausbau des Vorderen Rebstockes in Montabaur

Ab sofort wird der Vordere Rebstock in Montabaur ausgebaut. Die Ausbaumaßnahme umfaßt die Verlegung von