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Montabaur -16/19/80

Durch die erhebliche finanzielle Leistungsfähigkeit können alle im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen verwirk­licht werden.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die freien Finanz­spitzen wie folgt festgesetzt:

1979-Ü 148.000,--DM

1980 - Ü 201.000,- DM

1981 - Ü 260.000,- DM

1982- Ü 238.000,-DM

1983- Ü 316.000,-DM.

Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens für einen Teil des Baugebietes "Im Hostigfeldchen" beschlossen

Mehrheitlich wurde die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens für einen Teilbereich des Baugebietes "Hostigfeldchen beschlossen. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Südstraße; im Osten durch die L 327 (Hauptstraße); im Süden durch die Flurstücke Nr. 193 und 217; im Westen durch die Lahnstraße und Teile der Flur­stücke 1, 136/5, 135/1, 132/1.

Das Umlegungsgebiet erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Niederelbert Grundbuchbezirk: Niederelbert Flur 16

Flurstück Nr.: 1 tlw., 4 tlw., 6 tlw., 7 tlw., 132/1 tlw., 135/1 tlw., 136/5 tlw.,140/4, 141/1, 142, 143, 193 tlw., 194, 195, 196, 197, 198, 200/2, 200/3, 201/1, 201/2, 201/3, 201/4, 203/1, 203/3, 203/4, 205/1, 208, 209/1, 210/4, 210/5, 211, 212,

213, 214, 215, 216/1, 216/2, 327/1 tlw., 328/1, 350 tlw.,

351/2.

Mai-Fete

im renovierten Pfarrheim am 14.5.1980. Beginn: 19.30 Uhr. Herzliche Einladung an aile Jugendliche von Niederelbert zur Maibowle mit Disco Sound.

AH Blau» Weiß Niederelbert

Am kommenden Samstag, dem 10.5.1980 spielen wir unser Heimspiel gegen die AH aus Meudt.

Anstoß: pünktlich um 16.30 Uhr.

Jugendclub

Zur Eröffnung und Fertigstellung des Jugendraumes wird clubintern eine Programmfete gefeiert.

Alle Jugendlichen, die an der Mitarbeit, am Programm und der Organisation des Clubs interessiert sind, sind herzlich einge­laden.

Mittwoch, 14. Mai 1980 um 19.00 Uhr.

OBERELBERT: öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1980 vom 30.4.1980

I.

Der Ortsgemein de rat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.4.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 459.000,-- DM

in der Ausgabe auf 459.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 330.000,- DM

in der Ausgabe auf 330.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens­haushalt erforderlich ist, wird auf 169.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz.

5430 Montabaur, den 24.4.1980

Kreis Verwaltung des Im Aufträge:

Westerwaldkreises (L.S.) gez. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.5.1980 bis 23.5,1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Oberelbert, den 30.4.1980 Ortsgemeindeverwaltung Ober- (L.S.) elbert, gez. Weyand, Ortsbürger­

meister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S, 770).

Kreiswettbewerb 1980 "Unser Dorf soll schöner werden"

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, nimmt die Ortsgemeinde Oberelbert, nachdem wir einige Zeit ausgesetzt haben, in diesem Jahr wieder an dem Kreis Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" teil.

Nach dem vorgesehenen Terminplan wird die Kreisbewertunos- kommission am 2. Juni 1980 in unserer Gemeinde die Be­sichtigung vornehmen.

Wir weisen schon jetzt auf diesen Termin hin und bitten unsere Einwohner sehr herzlich, ihre Außenanlagen so herzurichten, daß diese Aktion für unsere Gemeinde zu einem Erfolg wird.