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Montabaur - 16/16/80

Der Plan beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

1. Der Zugang zur Kirche und dem Friedhof soll neu ge­staltet werden.

2. Durch Ankauf von Privatflächen war eine Vergrößerung der gemeindlichen Pflanzflächen möglich. Die Pflanzungen sollen entsprechend erweitert werden.

3. Die vorhandene Brunnenanlage soll in Natursteinen aufge­baut werden.

4. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Brunnens soll noch der Bau einer Sitzgruppe erfolgen.

Erhöhung der Zuschüsse an ortsansässige Vereine beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates dafür aus, den Ortsansässigen Vereinen (MGV, Freiwillige Feuerwehr, Schützenverein, Kirchenchor und Möhnenverein) einen einmaligen Zuschuß in Höhe von je 400,-- DM im Jahre 1980 zu gewähren.

Freiwillige Feuerwehr Girod

EINLADUNG ZUM WANDERN

Hiermit möchten wir alle Giroder sowie auswärtigen Freudne zu unserem Wandertag am 1. Mai einladen. Gegen 10.00 Uhr wandern wir am Gerätehaus ab. Auf halber Strecke findet ein Ballonfliegen statt. Für eine kleine Erfrischung wird bei dieser Gelegenheit auch gesorgt. Um 12.00 Uhr steht auf dem Grillplatz das Mittagessen bereit. Dazu sind auch die alle eingeladen, denen der 2-Stunden-Wanderweg zu beschwerlich ist.

Wir würden uns über eine gute Beteiligung sehr freuen.

Bei schlechtem Wetter wandern wir direkt zum Grillplatz und halten auch dort das Ballonfliegen ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 227.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.

Montabaur, 3.3.1980

Kreisverwaltung im Aufträge

des Westerwaldkreises (L.S.) Meckel

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am

Montag, dem 21.4.1980 um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENLTICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

2. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des "Birkenweges''

4. Verschiedenes

5431 Großholbach, den 15.4.1980

Metternich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

DER HAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGEMEINDE GROSS­HOLBACH FÜR DAS JAHR 1980 VOM 14.4.1980

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.3.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushai t in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

316.500,00 DM 316.500,00 DM

442.300,00 DM 442.300,00 DM

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1980 bis 30.4.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Großholbach, 14.4.1980 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (L.S.) Metternich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großhol­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

GR0SSH0LBACH/GIR0D:

"Alte Herren"

Unser Spiel am 19.4.1980 gegen unsere Sportkameraden in Bad Marienberg kann erst um 17.15 Uhr beginnen. Abfahrt:

16.15 Uhr.

An dieser Stelle weisen wir schon jetzt auf unsere Maiwanderung durch den Naturpark Nassau am 1. Mai und dem anschließenden Erbsensupp-Essen am Sportplatz in Großholbach hin.

Hierzu laden wir wieder die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.

GÖRGESHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 8.4.1980

Im öffentlichen Teil der Sitzung berieten die Mitglieder des