Montabaur- 21/14/80
WELSCHNEUDORF:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 25.3.1980
Zu Beginn der Sitzung hatten die Mitglieder des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes zu befinden. Der Gewerbesteuerhebesatz im Jahre 1979 war auf 320 v. H. festgesetzt. Aufgrund der zum 1.1.1980 in Kraft getretenen Steueränderungsgesetze - der Grundgedanke des Gesetzgebers im Hinblick auf den Erlaß dieser Steueränderungsgesetze war, die gewerbliche Wirtschaft zu entlasten - hatte der Ortsgemeinderat nun darüber zu entscheiden, inwieweit dem Grundgedanken des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann. Mehrheitlich sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates dafür aus, den GewerLesteuerhebesatz für das Haushaltsjahr 1980 auf 280 v. H. festzusetzen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 1980 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1983 beschlossen
Unmittelbar nach der Beschlußfassung über die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes beschloß der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1979 - 1983. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen 567.000 ,-t DM
Ausgaben 567.000,-- DM
Vermögenshaushalt:
Einnahmen 414.000,-- DM
Ausgaben 414.000,- DM.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 65.000,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt.
Die Steuerhebesätze für Grund - und Hundesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Gewerbesteuerhebesatz wird entsprechend dem in gleicher Sitzung gefaßten Beschluß auf 280 v. H. festgesetzt. Die Volumenssteigerung im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Vorjahr beträgt 45.000,- DM. Diese Steigerung ist fast ausschließlich auf die verbesserte Einnahmenssituation im Steuersektor zurückzuführen. Die Ausgabenbelastung des Verwaltungshaushaltes, bedingt durch höhere Unterhaltung und Bewirtschaftdngskosten, durch höhere Umlagebelastungen, durch Zinsmehrausgaben sowie durch erhöhte Lohnkosten für den Gemeindearbeiter hat zur Folge, daß dem Vermögenshaushalt nur 59.000, : - DM (1979 =
93.000,-- DM) zugeführt werden können. Abzüglich der Pflichtzuführung von ca. 8.000,- DM erhält man mit 51.000,- DM die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1980. Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 414.000,-- DM und liegt mit 307.000,- DM deutlich unter dem des Vorjahres. Die Bereitstellung der Mittel im Vermögenshaushalt erfolgte, um die anstehenden Vorhaben verwirklichen zu können. Im einzelnen sind nachfolgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben vorgesehen:
1. Restfinanzierung der Kirchenrenovierung 26.000,-DM
2. Restfinanzierung der Grünordnungsmaßnahmen
70.000,-
3. Aufstellung von Parkbänken 15.000,-
4. Grunderwerb beim Ausbau der L 327 5.000,-
5. Restfinanzierung - Ausbau L 327 15.000,-
6. Ausbau des Brunnenweges einschl. des
Straßenoberflächenentwässerungsanteils 65.000,-
7. Ausbau des Wiesenweges 70.000,-
8. Restfinanzierung der Straßenbeleuchtungserweiterung in der Neustraße 1.000,-
9. Kauf eines Gemeindefahrzeuges mit Zubehör 70.000,--
DM
DM
DM
DM
DM
DM
DM
DM
10. Restfinanzierung des Geräteunterstellhauses 4.000,- DM
11. Zuführung zur allgemeinen Rücklage als
Planabrundungssumme 300,- DM
12. Tilgung von Krediten an den Bund und
den Kreditmarkt 7.700,- DM
Finanziert werden diese Ausgaben durch die nachfolgend veranschlagten Einnahmen:
1. Zuweisung vom Naturpark Nassau zum Aufstellen der Parkbänke
2. Zuweisung des Landes zum Bau einer Wartehalle
3. Kreiszuwendung für verschiedene Grünordnungsmaßnahmen
4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
5. Erstattung von vorfinanzierten Kanalbaukosten in verschiedenen Ortsstraßen
6. Einnahmen aus Grundstückserlösen L 327
7. Verkauf eines Unimogs
8. Modernisierungszuschuß
9. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
10. Zuführung von Verwaltungshaushalt
11. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde sicht für die Jahre 1981 - 1983 die Verwirklichung der weiteren Erschließung des "Oberen Dielkopffeldes", des Baues einer Leichenhalle, des Ausbaues von Wirtschaftswegen, der Schaffung von Erholungseinrichtungen, der Generalinstandsetzung des Friedhofes und des Baues eines Forstgemeinschaftshauses vor.
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter zur Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kindergartenausschusses durchgeführt
7.500,-
- DM
e 9.000,-
- DM
20.000,-
- DM
136.000,-
- DM
69.000,-
-DM
5.000,-
-DM
1.500,-
-DM
2.000,-
-DM
40.000,-
-DM
59.000,-
- DM
65.000,-
-DM
In den Rechnungsprüfungsausschuß wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter gewählt:
Mitglieder: Kurt Schewior, Hartmut Ostermann, Eduard Trum, Stellvertr.: Werner Meuer, Sieghard Grein, Engelbert Lehmler. Der Kindergartenausschuß wurde wie folgt besetzt:
Mitglieder: Sieghard Grein, Lambert Stahlhofen, Ursula Rücker Stellvertr.: Edgar Bitlaudelle, Josef Kilian, Günther Dommermuth.
Auftragsvergabe zum Ausbau des Brunnen- und Wiesenweges beschlossen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Auftragsvergabe zum Ausbau des Brunnen- ynd Wiesenweges. Die Ausbaukosten (Straße) betragen 97.549,51 DM. Der Ortsgemeinderat behält sich in diesem Zusammenhang die Festlegung der endgültigen Fahrbahnbreite vor.
Erneuerung der Eingangstreppe am Rathaus beschlossen
Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag zur Erneuerung der Eingangstreppe am Rathaus. Die Auftragssumme beläuft sich auf 9.061,51 DM.
Dem Antrag des SV 1920 Welschneudorf wurde weitgehend entsprochen (Antrag auf Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Sports).
In weiten Teilen konnte der Ortsgemeinderat dem Antrag des SV Welschneudorf entsprechen.
Im einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen:
1. Die umgehende Planierung der Erdanschüttungen and Säuberung des Sportplatzes einschl. des Umfeldes wird zugesagt.
2. Der Verlegung von Strom und Wasser zum Sportplatz kann momentan nicht entsprochen werden, da hierzu keine finanziellen Mittel bereitstehen.
3. Es soll überprüft werden, ob die Aufstellung einer mobilen WC-Anlage in Betracht kommt.

