Montabaur- 22/14/80
4. Hinsichtlich der Verbesserung der Einfahrt zum Sportplatz wird seitens des Ortsgemeinderates eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Im Anschluß daran
soll über möoliche Verbesserunaen beraten werden.
5. Bezüglich der Erweiterung der Sitzgelegenheiten am Sportplatz wird festgestellt, daß im Haushaltsplan 1980 Mittel zur Aufstellung von Sitzbänken bereitstehen. Diese Mittel sollen u. a. auch zur Aufstellung von Sitzbänken am Sportplatz verwandt werden..
6 . Die Einrichtung einer Flutlichtanlage kann aus finanziellen Gründen momentan nicht erfolgen.
7. Hinsichtlich der Bezuschussung des "Sonderturnens"
(gegen Haltungsschwächen/Haltungsschäden) für Kinder im Vorschulalter von 3 - 6 Jahren regt der Ortsgemeinderat an, seitens des Vereins alle Möglichkeiten zusätzlicher Finanzierungen auszuschöpfen. Sobald der Verein das seinerseits Erforderliche hierzu getan hat, ist der Ortsgemeinderat bereit, über eine Zuschußgewährung zu beraten.
Zum Schluß der Sitzung (öffentlicher Teil) unterrichtete Ortsbürgermeister Stahlhofen den Ortsgemeinderat über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Welschneudorf in den Jahren 1974 bis 1979. Der Ortsgemeinderat will hierzu in der nächsten Sitzung Stellung nehmen.
Kath. Kindergarten Welschneudorf
Ist Ihr Kind drei Jahre alt?
Dann kann es zu uns in den Kindergarteh kommen. Anmeldungen für August 1980 werden ab sofort nachmittags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr entgegengenommen.
Telefon: 02608/501.
Anmeldeschluß: 30. April 1980.
GELBACHHÖHEN
HOLLER:
SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren
In der vergangenen Woche wurden zwei Spiele bestritten.
Das Spiel am Mittwoch wurde in Rotenhain mit 4 : 3 Toren gewonnen (Torschützen Molsberger, Limatola, Hild (2)).
Am Samstag gab es gegen die Elf von Bendorf-Sayn ein 0 : 0. Am Ostersamstag, dem 5.4.1980 wird in Großholbach gegen Eisbachtal gespielt.
Anstoß: 16.00 Uhr.
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1980 vom 26.3.1980 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.3.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 352.000,-- DM
in der Ausgabe auf 352.000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 40C.500,- DM
in der Ausgabe auf 408.500,-- DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
5430 Montabaur, den 18.3.1980 Kreisverwaltung Im Aufträge:
des Westerwaldkreises (L.S.) Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.4.1980 bis 17.4.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Stahlhofen, den 26.3.1980 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen
Pehl, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung v om 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Ablagerung von Müll- und Bodenmassen im Steinbruch (Diel Kopf)!
(Schließung der ehern. Müllkippe, Bekanntmachung vom 31.8.1 979)
Einige unserer Bürger haben zwar gelesen, daß die ehern. Müllkippe geschlossen ist, jedoch den fortlaufenden Text nicht beachtet und meinen, nun könnten sie einfach ihren Müll bzw. Bodenmassen in den Steinbruch Diel Kopf (den die Ortsgemeinde auch heute noch an die Rh.-Provinzial GmbH Sinzig verpachtet hat) ablagern. Aus diesem Grunde gibt die Ortsgemeindeverwaltung nochmals den Text der Bekanntmachung

