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Montabaur- 22/14/80

4. Hinsichtlich der Verbesserung der Einfahrt zum Sportplatz wird seitens des Ortsgemeinderates eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Im Anschluß daran

soll über möoliche Verbesserunaen beraten werden.

5. Bezüglich der Erweiterung der Sitzgelegenheiten am Sport­platz wird festgestellt, daß im Haushaltsplan 1980 Mittel zur Aufstellung von Sitzbänken bereitstehen. Diese Mittel sollen u. a. auch zur Aufstellung von Sitzbänken am Sportplatz verwandt werden..

6 . Die Einrichtung einer Flutlichtanlage kann aus finanziellen Gründen momentan nicht erfolgen.

7. Hinsichtlich der Bezuschussung des "Sonderturnens"

(gegen Haltungsschwächen/Haltungsschäden) für Kinder im Vorschulalter von 3 - 6 Jahren regt der Ortsgemeinde­rat an, seitens des Vereins alle Möglichkeiten zusätzlicher Finanzierungen auszuschöpfen. Sobald der Verein das seinerseits Erforderliche hierzu getan hat, ist der Ortsge­meinderat bereit, über eine Zuschußgewährung zu be­raten.

Zum Schluß der Sitzung (öffentlicher Teil) unterrichtete Ortsbürgermeister Stahlhofen den Ortsgemeinderat über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschafts­führung der Ortsgemeinde Welschneudorf in den Jahren 1974 bis 1979. Der Ortsgemeinderat will hierzu in der nächsten Sitzung Stellung nehmen.

Kath. Kindergarten Welschneudorf

Ist Ihr Kind drei Jahre alt?

Dann kann es zu uns in den Kindergarteh kommen. Anmeldungen für August 1980 werden ab sofort nachmittags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr entgegengenommen.

Telefon: 02608/501.

Anmeldeschluß: 30. April 1980.

GELBACHHÖHEN

HOLLER:

SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren

In der vergangenen Woche wurden zwei Spiele bestritten.

Das Spiel am Mittwoch wurde in Rotenhain mit 4 : 3 Toren gewonnen (Torschützen Molsberger, Limatola, Hild (2)).

Am Samstag gab es gegen die Elf von Bendorf-Sayn ein 0 : 0. Am Ostersamstag, dem 5.4.1980 wird in Großholbach gegen Eisbachtal gespielt.

Anstoß: 16.00 Uhr.

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1980 vom 26.3.1980 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.3.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 352.000,-- DM

in der Ausgabe auf 352.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 40C.500,- DM

in der Ausgabe auf 408.500,-- DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaft­lichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gern. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.

5430 Montabaur, den 18.3.1980 Kreisverwaltung Im Aufträge:

des Westerwaldkreises (L.S.) Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.4.1980 bis 17.4.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Stahlhofen, den 26.3.1980 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen

Pehl, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung v om 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Ablagerung von Müll- und Bodenmassen im Steinbruch (Diel Kopf)!

(Schließung der ehern. Müllkippe, Bekanntmachung vom 31.8.1 979)

Einige unserer Bürger haben zwar gelesen, daß die ehern. Müll­kippe geschlossen ist, jedoch den fortlaufenden Text nicht be­achtet und meinen, nun könnten sie einfach ihren Müll bzw. Bodenmassen in den Steinbruch Diel Kopf (den die Ortsgemein­de auch heute noch an die Rh.-Provinzial GmbH Sinzig ver­pachtet hat) ablagern. Aus diesem Grunde gibt die Ortsge­meindeverwaltung nochmals den Text der Bekanntmachung