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Montabaur 16 / 14/80

3. Anlage eines Wanderparkplatzes

4. Ausbau des Scha-Weges

5. Anteil der Ortsgemeinde am Ausbau der K 171

6 . Herstellung eines Weges zur geplanten Müllkippe "Eiskämmerchen"

7. vorzufinanzierende Haus- und Kanalhaus­anschlußkosten für gemeindeeigene lo.ooo,-- DM

Bauplätze im Baugebiet "Kleines Hühfeld"

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens "Kleines Hühfeld" wer­den in 198o voraussichtlich Ausgleichszahlungen in Höhe von

II 0 . 000 ,- DM zu erbringen sein, denen Zahlungen von Beteilig­ten von voraussichtlich 60 . 000 ,- DM gegenüberstehen.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist wie folgt festgesetzt:

Erwartete Zuweisungen des Kreises für

3 . 000 ,-

DM

den Bau des Kinderspielplatzes und der Er­

richtung des Wanderparkplatzes

Erschließungsbeiträge

3o.ooo,~

DM

erwartete Zuweisungen des Landes für den

5o.ooo,--

DM

Ausbau der K 171

erwartete Zuweisungen des Kreises für

4 . 000 ,-

DM

Grünordnungsmaßnahmen an der K 171

Grundstückserlöse

4o.ooo,-

DM

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

61.9oo,-

DM

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

1 0 . 000 ,-

DM

Kreditaufnahme

284.000,-

DM

Ein Blick auf die freie Finanzspitze für die Jahre 198o bis 1983 zeigt, daß sowohl die Maßnahmen 198o als auch die mittelfristig vorgesehenen Investitionen finanzierbar sind. Die freie Finanz­spitze zeichnet sich wie folgt ab:

198o

(Ü)

7o.ooo,- DM

1981

(Ü)

63.000,-- DM

1982

(Ü)

80 . 000 ,- DM

1983

(Ü)

97.000,- DM

Mittelfristig plant die Ortsgemeinde die weitere Erschließung des Neubaugebietes "Kleines Hühfeld" Teilerschließung des Neu­baugebietes "An der Schmiede", den Ausbau des Straßennet­zes sowie die Errichtung einer Leichenhalle. Zur Finanzierung dieser Maßnahme werden voraussichtlich 1981 und 1982 keine Kredite benötigt. Ausweislich des Finanzplanes können sogar in 1981 und 1982 Sondertilgungen vorgenommen werden.

Anschaffung einer Bühnenanlage für die Halle "Buchfinken­zentrum" beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates Horbach dafür aus, eine höherverstellbare Bühne für die Halle anzuschaffen. Die Kosten für eine solche Bühnenanlage belaufen sich auf ca. 28. 000 ,-- DM.

Für die Anschaffung dieser Bühnenanlage ist ein gleichlautender Beschluß des Ortsgemeinderates Gackenbach erforderlich.

A

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 8 . 4. 198o, 19.oo Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung

1. Vorstellung des Planentwurfes für den Bebauungsplan "Cam­pingplatz" durch das Kulturamt Westerburg

2. Verschiedenes

Girod, den 27. 3. 198o

i. V. Hannappel, 1. Ortsbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Girod - Hebung von Beitragsvor­schüssen

Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14. 7 . 1953 - BGBl. I S. 591 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu he­ben. Durch Verfügung vom 4. 7. 1978 hat das Kulturamt We­sterburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrens­teilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 31. Januar 198o für das Rechnungsjahr 198o eine Hebung von 1oo,~ DM / ha in Worten: Einhundert pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:

DM 5o,- am 1. 5. 198o DM 5o,- am 1. 1o. 198o

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüs­se sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenver­walter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die Zahlungs­pflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüs­se und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft In Kürze zugestellt. Bei Miteigen­tümern zur gesamten Hand - z. B. Erbengemeinschaften - wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hingegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.

6 . 000 ,- DM 25.000,- DM 2o2.ooo,- DM

lo.ooo,- DM

Spvgg. Horbach Von Raklamatl °nen wegen geringfügigen Flächenabweichungen

Am vergangenen Sonntag gewann unsere 1. Mannschaft ihr bi « e ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des end-

Auswärtsspiel in Katzenelnbogen mit 2 : 1 (Tore: M. Ludwig 9 ulb 9 en Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichs­

und A. Ferdinand). Die II. Mannschaft gewann gegen Friedrichs- e un 9 verrec net werden, segen mit 2 : o (Tore: E. Merz und T. Meuer).

Am 7. 4. 198o, Ostermontag, spielt unsere 1. Mannschaft um 15.oo Uhr in Dahlheim. Die II. Mannschaft hat spielfrei.