IVlontabaur 8 / 14/80
Haupt- und Finanzausschuß Gedanken „über das Klima" im Stadtrat gemacht hat Gemeint waren hier die Luftverhältnisse im Sitzungssaal, die sich durch starkes Rauchen in der Vergangenheit mit zunehmender Dauer der Sitzung verschlechtert haben. Bürgermeister Mangels berichtete, die Fraktionen seien nicht der Auffassung gewesen, daß ein formeller Beschluß über ein Rauchverbot notwendig sei. Man habe vereinbart,sich selbst „Mäßigung" aufzuerlegen. Der Wunsch, das Rauchen zu unterlassen, sei auch an die Zuhörer'an Stadtratssitzungen gerichtet.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Hospitalfonds Montabaur für 1980 beschlossen
Einstimmig beschloß der Stadtrat die Haushaltssatzung für den Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1980, in der die Endsummen des Haushaltsplanes
a) im Verwaltungshaushält in Einnahme und Ausgabe auf
1.609.400,- DM und
b) im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe auf
399.300,- DM festgesetzt worden sind.
Kredite sind für das Haushaltsjahr 1980 nicht vorgesehen. Das gleiche gilt für Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes (1.609.400,- DM) ist gegenüber dem Vorjahr um 9.91 % gestiegen.
Die Steigerung wird auf der Ausgabenseite induziert durch höhere Personalausgaben ( + 8,62 %), Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (+ 41,47 %), Lebensmittel und sonstige sächliche Betriebs- und Geschäftsausgaben (+ 3,25 %), Erstattungen (+ 1%) kalkulatorische Kosten (+ 1,8%), Zinsen (+ 12,25 %) und die Zuführung zum Vermögenshaushalt (+ 22,99 %). Ins Auge fallen die überdurchschnittlichen Ausgabesteigerungen bei den Personalkosten, den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten und den Zinsen für Kredite. Bei den Personal kosten ist Ursache für die Steigerung die Schaffung weiterer Stellen für die Beschäftigung von ausgebildeten Altenpflegerinnen. Ihre Aufgabe soll es sein, die Ordensschwestern, die mit einer Ausnahme die Altersgrenze weit überschritten haben, in ihren Führungsaufgaben zu unterstützen und zu entlasten und sich dabei überwiegend im Bereich der Altenpflege zu betätigen. Der Anstieg der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten hat seine Ursache in den höheren Energiekosten. Der Zinsanstieg ist Ausfluß der gesamtwirtschaftlichen Situation.
Auf der Einnahmenseite ist eine Erhöhung der Tagespflegesätze auf
a) 39,40 DM / Tag für Heimbewohner mit Einbettzimmer
b) 54,20 DM / Tag für pflegebedürftige Heimbewohner mit Einbettzimmer und
c) 76,20 DM / Tag für besonders pflegebedürftige Heimbewohner mit Einbettzimmern vorgesehen. Die Erhöhung der Pflegesätze ist notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Stiftung zu gewährleisten und die Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermö genshaushalt zu ermöglichen.
Die höheren Pflegesätze stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Pflegesatzkommission, die jedoch erwartet wird.
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 399.300,- DM. Davon entfallen auf der Ausgabenseite 359.000,- DM auf Investitionen und 40.300,- DM auf die Tilgung von Krediten. Auf der Einnahmenseite schlagen im Vermögenshaushalt
a) die Zuführung vom.Verwaltungshaushalt (33.700,- DM),
b) Rückflüsse von Darlehen (5.600,- DM) und
c) Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (360.000,- DM)
zu Buche. Die größte Investitionsmaßnahme im Jahr 1980 ist der Bau eines Gymnastikraumes mit Ersteinrichtung und einer Garage mit Abstellraum (Mittel: 185.000,- DM).
Im Vorbericht zum Haushaltsplan ist zu lesen, daß das Vermögen des Hospitalfonds 3.913.814,- DM beträgt.
Die Schulden belaufen sich auf 1.007.374,- DM. Daraus ist zu schließen, daß die Vermögensverhältnisse der Stiftung gesund sind.
Bürgermeister Mangels bezeichnete in seiner Erklärung zum Haushaltsplan des Hospitalfonds die Finanzsituation der Stiftung als gesund, gab jedoch zu erkennen, daß die fehlende Mög- Icihekit der Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt dazu zwinge, nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Er habe daher das Rechnungsprüfungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung zu einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Betriebes beauftragt. Bürgermeister Mangels betonte jedoch, es gehe nicht darum, den Lebensstandard der Senioren im Altenheim zu schmälern. Dies gelte insbesondere für die Verpflegung. Vielmehr wolle man nach Möglichkeiten suchen, durch wirtschaftlichen Personal- und Materialeinsatz Einsparungen zu erzielen.
Bürgermeister Mangels richtete Worte des Dankes an die Schwestern, die im Altenheim ihren Dienst verrichten, obwohl sie selbst in einem Alter sind, mit dem normalerweise niemand mehr im Arbeitsprozeß steht. Sein Dank galt auch der Kongregation in Dernbach, die es durch die Bereitstellung der Schwestern ermöglichen, daß das Altenheim unter ihrer Leitung in wirtschaftlicher Form geführt wird. Auch die Sprecher der Fraktionen Dr.Hütte (CDU), Stahl (SPD) und Schweizer (FWG) erklärten ihren Dank an die Schwestern für den aufopferungsvollen Einsatz-im Aten- heim. Übereinstimmend bezeichneten die Sprecher den Haushalt als solides Planwerk und die Finanzsituation des Hospitalfonds als gesund . Dementsprechend erklärten sie für ihre Fraktionen die Zustimmung zum Haushaltsplan in der vorgelegten Form.
Bei dieser Gelegenheit ging Bürgermeister Mangels auf Kritik gegen die Errichtung eines Gymnastikraumes im Bereich des Innenhofes ein. Er erklärte, ihm sei zu Ohren gekommen, daß von verschiedenen Stellen die Baumaßnahme deshalb kritisiert worden sei, weil dadurch die Freifläche im Innenhof eingeschränkt würde. Bürgermeister Mangels begründete die Notwendigkeit der Baumaßnahme damit, daß es im Altenheim eine recht große Gruppe von Senioren gibt, die unter Anleitung der Schwestern gerne Gymnastik treiben würden. [Derzeit seien die räumlichen Verhältnisse im Altenheim dazu nicht geeignet. Die Baumaßnahme entspreche dem Wunsch der alten Menschen im Altenheim und sei daher bereits im vergangenen Jahr nach übereinstimmender Auffassung als notwendig betrachtet worden.
Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten" im Stadtteil Horressen
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten" ging es um die Anpassung der Tesctfestsetzung des Bebauungsplanes über die Errichtung von Garagen an die Bestimmungen der gültigen Landesbauordnung. Die Änderung des Bebauungsplanes stellt für die Grundstückseigentümer insofern eine Verbesserung dar, als die Festsetzungen des Bebauungsplanes nunmehr an die großzügigeren Regelungen der neuen Landesbauordnung angepaßt werden. Nachdem der Bebauungsplan offengelegen hat und keine Bedenken und Anregungen von Planbetroffenen vorgebracht wurden, beschloß der Stadtrat den Bebauungsplan als Satzung. Der Bebauungsplan wird anschließend der Kreisverwaltung zur Genehmigung zugeleitet.
Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I", 2. Abschnitt, als Satzung gern. § 10 BBauG.
Durch Beschluß des Stadtrates vom November 1979 wurde beschlossen, für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes „Himmelfeld I", 2. Abschnitt. Walmdächer und Satteldächer bis 18 0 zuzulassen. Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes haben in der Zeit vom 18.2. - 18.3.1980 offengelegen. Bedenken und Anregungen dagegen wurden nicht vorgebracht, so daß der Stadtrat die Änderung als Satzung beschloß und so das Änderung? verfahren abzuschließen und die Genehmigung einholen zu können
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