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ontabaur 11/10/80
; c hockiert" zeigte sich Ratsmitglied Kochern über evtl. Überleben, die Gewerbesteuer zu erhöhen, wenn keine andere Mög - hkeit besteht, langfristig den Einnahmebedarf auch unter Ein- arung von Ausgaben zu sichern.
usdrücklich begrüßt wurde von Ratsmitglied Kochern die Anle- mg eines Fußweges zwischen dem neu zu erstellenden Parkplatz idder Freizeitanlage „Quendelberg" entlang des Bachlaufes.
igesichts der Vielzahl von Anträgen auf Anbringung von Sperr- rI oerken wurde die Sitzung für 15 Minuten zur fraktionsinternen iratung über das Verhalten zu den einzelnen Anträgen unterbro- ien. Bürgermeister Mangels wies in diesem Zusammenhang rauf hin, daß nach seiner Auffassung die Sperrvermerke an und r sich insofern völlig überflüssig seien, als bei der Ausführung des lushaltsplanes ohnehin keine Entscheidungen ohne Beschluß , s Haupt- und Finanzausschusses getroffen werden, itztlich seien dies Hindernisse, die der Rat für sich selbst auf baue.
ich Wiedereröffnung der Sitzung wurde über die einzelnen An- ige wie folgt abgestimmt:
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Anträge der CDU-Fraktion
em Antrag, bei dem Haushaltsansatz für den Ausbau des „Hauses r Jugend" in Höhe von 150.000,- DM einen Sperrvermerk anzuringen, wurde mit 20 Ja-Stimmen , 1 Stimmenthaltung und 7 in-Stimmen entsprochen.
em Antrag für die Minigolfanlage die bereitgestellten Mittel inso- n umzuschichten, als vorrangig der Weg zwischen dem Park- itz und Freizeitanlage gebaut werden soll und im übrigen die nigolfanlage errichtet werden soll, wurde nicht stattgegeben 3Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 14 Nein-Stimmen).
genvo e Umwandlung der Bezeichnung „Planungskosten" in „Ausbau- WG-Fi s ten" für die Grünanlage gegenüber dem Amtsgericht wurde schlag stimmig akzeptiert.
Anträge der SPD-Fraktion
m Antrag auf Anbringung eines Sperrvermerkes bei der Haus- Itsstelle für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur För- rugg der Jugendarbeit in Höhe von 20.000,- DM wurde bei 7 Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
!r Antrag auf Sperrvermerk beim Haushaltsansatz für einen Zu- iiußan einen noch zu bildenden örtlichen Musikverein in Höhe n 3.000,- DM wird mit 7 Ja-Stimmen und 21 Nsin-Stimmen gelehnt.
)er Antrag auf Aufstockung der Mittel für das Haus der Ju- nd" um 100 000,- DM und Einsparung der Mittel bei der aushaltsstelle für die Minigolfanlage bei gleichzeitiger An- gung des Fußweges wird mit 7 Ja-Stimmen und 21 Nein- das If fitnnrien abgelehnt. terZe Anträge der FWG-Fraktion
r Antrag auf Anbringung des Sperrvermerkes bei einem Gentbetrag für das „Haus der Jugend" (380.000,- DM) bei Weiterung der Grundstücksverhandlungen wird mit 8 Ja-Stimmen, :nthaltung und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
_r Antrag auf Anbringung eines Sperrvermerkes bei dem Haus-
B tsansatz in Höhe von 120.000,- DM für die Minigolfanlage bei ügabe der Mittel für die Anlegung eines Fußweges in Höhe v. 9 tno ; 0-000,- DM wird mit 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 14 Nein- erti itimmen angenommen, jarten 1
voigf ^ sch ‘ ,e ßend wurde der Haushaltsplan für das Jahr 1980 vom te Rat tP dtrat >n der Gesamtheit einstimmig beschlossen.
^ 2 c- 5 Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen :
ind® s Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt in Einnahme u. t Blic sgabe 10.759.760.- DM und im Vermögenshaushalt zerde, 143.100,- DM. Kredite sind vorgesehen in Höhe von onJfl i/9.000,- DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
ind{l igen beträgt 1.232.000,- DM. n unv
Kassenkredite werden nicht beansprucht. Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 270 v.H.
2. GEWERBESTEUER NACH GEWERBEERTRAG UND
KAPITAL 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
für den ersten Hund 60,- DM
für den zweiten Hund 90,- DM
für jeden weiteren H und 120,- DM
Bei den Steuerhebesätzen hat sich nur verändert, daß die Lohn - summensteuer infolge der Steueränderungsgesetze hinfällig gewor den ist.
Zum Schluß wurde - losgelöst vom Haushaltsplan - über einen Antrag der SPD-Fraktion, die Mittel für die Altenarbeit im Haushaltsplan von 1.000,- DM auf 5.000,- DM zu erhöhen und gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen, abgestimmt. Der Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.
Entlastung für das Haushaltsjahr 1978
Unter Leitung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied König, (CDU) erteilte der Stadtrat durch einstimmigen Beschluß dem Verbands- und Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt sowie dem l. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds für das Jahr 1978 gern.
§ 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Jahresrechnungen wurden ebenfalls einstimmig beschlossen. Dieser Entscheidung ging ein Bericht des Rechnungsprüfungsausschußvorsitzenden über die Prüfungen der Belege durch den Rechnungsprüfungsausschuß und über die finanzielle Situation der Stadt zuvor.
Ratsmitglied König konnte bestätigen, daß die Verwaltung die Haushaltsgeschäfte im Jahr 1978 sparsam und wirtschaftlich geführt hat. Insofern hat der Rechnungsprüfungsausschuß keine Beanstandungen erhoben.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 (Hospitalfonds)
Der Stadtrat genehmigte einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe für die Bewirtschaftungskosten des Altenheimes in Höhe v. 15.000,- DM. Ursache waren die gestiegenen Ölpreise.
Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum" geändert
Unter diesem Punkt befaßte sich der Stadtrat zunächst mit Auflagen, die in der Genehmigungsverfügung gemacht wurden. Es ging um die Verschiebung des Wendeplatzes westlich des Busbahn hofes und die bauleitmäßige Erfassung der veränderten Straßenführung der „von Bodelschwingh-Straße" Den Auflagen der ; Genehmigungsbehörde soll Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wurden folgende Änderungen des Bebauungsplanes beschlossen:
1. Die innerschulischen Erschließungsanlagen sind um Radwege zu erweitern.
2. Der geplante Wendeplatz westlich des Busbahnhofes ist in Richtung Sporthalle zu verschieben.
3. Die veränderte Straßenführung der von Bodelschwingh-Straße ist bauleitmäßig zu erfassen.
4. Die Pkw Parkplätze vor der Realschule und vor dem Aufbaugymnasium sind aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.

