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Montabaur 2/9/80

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Erweiterung der Hauptschule in der Gemeinde Nentershausen die Rohbau- und Installationsarbeiten öffentlich aus.

Die Baumaßnahme umfaßt 2 zweigeschossige Bauteile - teil­unterkellert- mit insgesamt 6800 cbm umb. Raum und 800 qm bebauter Fläche.

Ausgeführt werden:

Los I: Erd-, Maurer-, Getön-, Stahlbeton-, Isolierungs­

und Entwässerungsarbeiten Los II: Zimmererarbeiten

Los III: Dachdecker-, Klempner- und Wandverschieferungs-

arbeiten

Los IV: Heizungsinstallation

Los V: Lüftungsanlagen für Fachklassen

Los VI: Sanitärinstallation

Los VII: Elektroinstallation

Los VIII: Blitzschutzanlagen

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen schriftlich beim Architekturbüro Horst Reichwein, Limburger Straße 55, 6254 Elz, anfordern.

Die Schutzgebühren in Höhe von 30,-- DM für Los I

10,- DM für Los II 15,- DM für Los III 20," DM für Los IV 10,- DM für Los V 15,- DM für Los VI 20,- DM für Los VII 5,-- DM für Los VIII

sind unter Angaben des Verwendungszweckes auf das Konto der Kreissparkasse Limburg 30 350 367 einzuzahlen. Der Ein­zahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.

Abgabetermine für die Angebote sind:

Freitag, den 14. März 1980

10.00

Uhr

Los

I

10.15

Uhr

Los

II

10.30

Uhr

Los

III

10.45

Uhr

Los

IV

11.00

Uhr

Los

V

11.15

Uhr

Los

VI

11.30

Uhr

Los

VII

11.45

Uhr

Los

VIII

Angebote sind mit entsprechenden Aufschriften bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, den 14. Februar 1980

Varbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

I.V. Reusch, I. Beigeordneter

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde bzw. die Stadt Montabaur schreiben folgende Baumaßnahmen öffentlich aus:

1. Ausbau des Vorderen Rebstockes in Montabaur

2. Pflasterung der Bürgersteige und

Sanierung der Kanalisation in der Bahnhofstraße, Montaba

Es fallen an:

ca. 2.000 m2 Pflasterung in Verbundsteinpflaster,

Einbau von 3 Schächten,

sowie Herstellung der Hausanschlüsse an die Kanalisation.

Die Schutzgebühr beträgt je DM 25,- für 1. und 2.

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Firmen, die an den o.g. Baumaßnahme Interesse haben.wer- den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt- Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.

Submissionstermine sind

für 1. Donnerstag, 20.3.1980, 9.30 Uhr

für 2. Donnerstag, 20.3.1980, 9.45 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind zu den vorgenannten Terminen bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung - Bauamt - 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, einzureichen.

Montabaur, den 26.2.1980

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

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Vie Verwaltung informiert

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Gerichtsformalismus contra Bürgernähe der Gemeinden

In den Tageszeitungen, im Rundfunk und Fernsehen ist über einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Koblenz berichtet worden, wonach die von den Gemeinden für die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen in Anspruch genommenen "Wochenblätter" keine Zeitungen wären und die Veröffent­lichungen insbesondere von Satzungen unwirksam sein würden. Bei der Bevölkerung, insbesondere denjenigen Bürgern, die Bei­träge und Gebühren zu zahlen haben, kann der Eindruck ent­stehen, daß damit die Erhebung solcher Abgaben schlechthin unzulässig und nicht nachholbar wäre.

Dieser Beschluß ist lediglich in einem Vorverfahren über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen einen Ab­gabenbescheid ergangen, weil das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zeitungsqualität eines Wochenblattes hatte und die Kla­ge gegen den Bescheid später erfolgreich sein könnte. Selbst wenn das Verwaltungsgericht in der Hauptentscheidung zu dem gleichen Ergebnis kommen würde, gilt das Urteil nur für die Parteien dieses Rechtsstreits. Wird Berufung eingelegt, ist erst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz

abzuwarten, ehe daraus für die anderen Gemeinden Folgerungen zu ziehen sind.

Es fallen an:

ca. 250 m 0 300 mm Betonrohre für Kanalisation ca. 250 m duktile Gußrohre für Wasserleitung ca. 1.500 m^ Befestigung in Naturpflaster

Die Feststellung des Verwaltungsgerichts ist jedoch in der Sache nicht begründet. Wochenblätter werden seit vielen Jahren ebenso wie die Tageszeitungen von privaten Verlegern auf der Grund­lage des Landespressegesetzes herausgegeben. Die Wochenblätter haben ebenso wie die gemeindlichen Amtsblätter den höchsten Veröffentlichungsgrad von Bekanntmachungen, insbesondere

BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch M.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.