Montabaur 2/9/80
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Erweiterung der Hauptschule in der Gemeinde Nentershausen die Rohbau- und Installationsarbeiten öffentlich aus.
Die Baumaßnahme umfaßt 2 zweigeschossige Bauteile - teilunterkellert- mit insgesamt 6800 cbm umb. Raum und 800 qm bebauter Fläche.
Ausgeführt werden:
Los I: Erd-, Maurer-, Getön-, Stahlbeton-, Isolierungs
und Entwässerungsarbeiten Los II: Zimmererarbeiten
Los III: Dachdecker-, Klempner- und Wandverschieferungs-
arbeiten
Los IV: Heizungsinstallation
Los V: Lüftungsanlagen für Fachklassen
Los VI: Sanitärinstallation
Los VII: Elektroinstallation
Los VIII: Blitzschutzanlagen
Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen schriftlich beim Architekturbüro Horst Reichwein, Limburger Straße 55, 6254 Elz, anfordern.
Die Schutzgebühren in Höhe von 30,-- DM für Los I
10,- DM für Los II 15,- DM für Los III 20," DM für Los IV 10,- DM für Los V 15,- DM für Los VI 20,- DM für Los VII 5,-- DM für Los VIII
sind unter Angaben des Verwendungszweckes auf das Konto der Kreissparkasse Limburg 30 350 367 einzuzahlen. Der Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.
Abgabetermine für die Angebote sind:
Freitag, den 14. März 1980
10.00
Uhr
Los
I
10.15
Uhr
Los
II
10.30
Uhr
Los
III
10.45
Uhr
Los
IV
11.00
Uhr
Los
V
11.15
Uhr
Los
VI
11.30
Uhr
Los
VII
11.45
Uhr
Los
VIII
Angebote sind mit entsprechenden Aufschriften bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, den 14. Februar 1980
Varbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
I.V. Reusch, I. Beigeordneter
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeinde bzw. die Stadt Montabaur schreiben folgende Baumaßnahmen öffentlich aus:
1. Ausbau des Vorderen Rebstockes in Montabaur
2. Pflasterung der Bürgersteige und
Sanierung der Kanalisation in der Bahnhofstraße, Montaba
Es fallen an:
ca. 2.000 m2 Pflasterung in Verbundsteinpflaster,
Einbau von 3 Schächten,
sowie Herstellung der Hausanschlüsse an die Kanalisation.
Die Schutzgebühr beträgt je DM 25,- für 1. und 2.
Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Firmen, die an den o.g. Baumaßnahme Interesse haben.wer- den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt- Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.
Submissionstermine sind
für 1. Donnerstag, 20.3.1980, 9.30 Uhr
für 2. Donnerstag, 20.3.1980, 9.45 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind zu den vorgenannten Terminen bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Bauamt - 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 26.2.1980
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
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Vie Verwaltung informiert
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Gerichtsformalismus contra Bürgernähe der Gemeinden
In den Tageszeitungen, im Rundfunk und Fernsehen ist über einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Koblenz berichtet worden, wonach die von den Gemeinden für die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen in Anspruch genommenen "Wochenblätter" keine Zeitungen wären und die Veröffentlichungen insbesondere von Satzungen unwirksam sein würden. Bei der Bevölkerung, insbesondere denjenigen Bürgern, die Beiträge und Gebühren zu zahlen haben, kann der Eindruck entstehen, daß damit die Erhebung solcher Abgaben schlechthin unzulässig und nicht nachholbar wäre.
Dieser Beschluß ist lediglich in einem Vorverfahren über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen einen Abgabenbescheid ergangen, weil das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zeitungsqualität eines Wochenblattes hatte und die Klage gegen den Bescheid später erfolgreich sein könnte. Selbst wenn das Verwaltungsgericht in der Hauptentscheidung zu dem gleichen Ergebnis kommen würde, gilt das Urteil nur für die Parteien dieses Rechtsstreits. Wird Berufung eingelegt, ist erst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
abzuwarten, ehe daraus für die anderen Gemeinden Folgerungen zu ziehen sind.
Es fallen an:
ca. 250 m 0 300 mm Betonrohre für Kanalisation ca. 250 m duktile Gußrohre für Wasserleitung ca. 1.500 m^ Befestigung in Naturpflaster
Die Feststellung des Verwaltungsgerichts ist jedoch in der Sache nicht begründet. Wochenblätter werden seit vielen Jahren ebenso wie die Tageszeitungen von privaten Verlegern auf der Grundlage des Landespressegesetzes herausgegeben. Die Wochenblätter haben ebenso wie die gemeindlichen Amtsblätter den höchsten Veröffentlichungsgrad von Bekanntmachungen, insbesondere
BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch M.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

