Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 22. Februar 1980
Nummer: 8
IN EIGENER SACHE:
Amtsblatt - Wochenblatt
HAT SICH ETWAS GEÄNDERT?
Im Zusammenhang mit der Änderung des Namens hat sich auch der Rechtscharakter der Zeitung geändert. Bisher war Herausgeber des AMTSBLATTES die Verbandsgemeindeverwaltung. Nunmehr ist Herausgeber des WOCHENBLATTES und damit redaktionell verantwortlich für dessen Inhalt der Verlag Linus Wittich in Höhr- Grenzhausen.
Für den Bezieher dieser Zeitung hat sich daraus jedoch keine Veränderung ergeben, denn
•• die Zeitung wird nach wie vor kostenfrei zu jedem Wochenende
an alle Haushalte verteilt. Die Kosten der Zeitung und der Zustellung werden von der Verbandsgemeinde finanziert,
•• das Wochenblatt enthält - wie bisher - die amtlichen Bekanntmachungen
der Verbandsgemeinde und aller Ortsgemeinden, Berichte über die Gemeinderatssitzungen, Mitteilungen aus dem Gemeinde- und Vereinsleben, kirchliche Nachrichten und Werbeanzeigen,
•• die für die Veröffentlichung vorgesehenen Berichte, Mitteilungen und
Anzeigen können - wie bisher - bei der Verbandsgemeindeverwaltung vor Redaktionsschluß abgegeben werden. Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung an den Verlag.
Warum ist eine Umwandlung von einem „A m t s b I a 11" in ein „W ochenblatt" vorgenommen worden?
In einem Amtsblatt dürfen nur amtliche Bekanntmachungen, Berichte von Gemeinderatssitzungen, Mitteilungen über Vereinsveranstaltungen und kirchliche Nachrichten veröffentlicht werden.
Die im Verbandsgemeinderat oder auch im Ortsgemeinderat vertretenen Parteien und politischen Gruppierungen dürfen dagegen im Amtsblatt nicht veröffentlichen, keine eigenen Meinungen darstellen, ihre Ratsentscheidungen nicht begründen, keine politischen Auffassungen vertreten. Kurzum: Die politischen Parteien und Gruppierun- 9en konnten im bisherigen Amtsblatt ihren Standpunkt zu Sachfragen und ihre politischen Absichten nicht darstellen.
BESUCHSZEITEN bol der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Vor- ondsbeigeordneter Rausch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BIZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

