Montabaur 14/7/80 Daubach : Hardo Diel Untershausen : Uwe Holzenthal Stahlhofen : Schule (nur donnerstags)
Die notwendigen Altkleidersäcke sind in Stahlhofen bei Dietmar Schlosser, Brunnenstraße 12, in den anderen Orten bei den o.g. Personen zu erhalten.
HOLLER:
Männergesangverein „Frohsinn-Lyra", Holler
Am Samstag, dem 16. Februa^um 20.11 Uhr findet im Saale Heibel der traditionelle Maskenball des Männergesangvereins Frohsinn-Lyra, statt. Hierzu laden wir alle Fastnachtsgecken, besonders aber die Aktiven und Inaktiven des MGV, recht herzlich ein.
STAHLHOFEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Freitag, dem 1.2.1980,trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeitssitzung zusammen. Es wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes für das Haushaltsjahr 1980 beschlossen
Aufgrund der zum 1.1.1980 in Kraft getretenen Steueränderungsgesetze zeichnete sich eine finanzielle Entlastung im Haushalt der Ortsgemeinde ab. Da es jedoch die Absicht des Gesetzgebers war, durch diese Steuerreformgesetze die gewerbliche Wirtschaft zu unterstützen, beriet der Ortsgemeinderat darüber, inwieweit eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes in Betracht kommt, ohne daß der Haushalt der Ortsgemeinde dadurch gegenüber den Vorjahren eine Mehrbelastung erfährt. Nach Abschluß der Beratung sprach sich der Ortsgemeinderat einstimmig dafür aus, den bisherigen Gewerbesteuerhebesatz von 320 v.H. für das Jahr 1980 auf 280 v.H. zu senken.
Ja zur Teilnahme am Kresswettbewerb 1980 "Unser Dorf soll schöner werden"
Der Ortsgemeinderat sprach sich mehrheitlich dafür aus, auch im Jahre 1980 an dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" teilzunehmen. An die Bürger der Ortsgemeinde Stahlhofen ergeht in diesem Zusammenhang der Aufruf, durch Eigeninitiative zur erfolgreichen Teilnahme beizutragen.
Bebauungsplanänderung „Im Rosengarten" beschlossen
Die vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „Im Rosengarten" sieht folgendes vor >
1. Die Abstandsfläche zwischen der Verkehrsfläche (Gartenstr.) und der Baugrenze im Bereich der Flurstücke Nr. 10, 9, 7 und 6 in Flur 4 wird von 5,00 mauf 3,00 m reduziert.
2. Die im Bereich des Flurstückes Nr. 10 versetzte Baugrenze wird begradigt.
MGV „Concordia" Stahlhofen
Kommen Sie zum Faschingsball am Rosenmontag, dem 18.Febr. 1980, in unser Vereinslokal „Westerwälder Hof", Inh. V.Ferdi- nand. Beginn: 20.11 Uhr.
Für Stimmung und gute Laune sorgt die Musikapelle „The Suffles".
FSV Gelbachtaler Sportfreunde
Am Samstag, dem 16.2.80,um 20.11 Uhr ist Maskenball im Vereinslokal Stephan. Es spielen für Sie The Top Sounds.
Nachtrag zu Montabaur:
PROGRAMM DER TOLLEN TAGE IN MONTABAUR
SONNTAG, 17.2.1980:
13.30 Uhr Beginn des Kinderfastnachtszuges am Bahnhof mit Einzug des Kinderprinzenpaares sowie des Prinzen
14.00 Uhr Proklamation des Kinderprinzenpaares vor dem Rathaus. Anschließend Kinderball in der Schloßschenke
20.00 Uhr Ball der G KM mit Empfang des Prinzen in der Schloß-Schenke
MONTAG, 18.2.1980:
20.00 Uhr Veranstaltung des MGV Mendelssohn Bartholdy in der Schloßschenke
DIENSTAG, 19.2.1980:
14.00 Uhr Großer Fastnachtszug durch die Straßen von Montabaur,
anschließend Ausklang mit lustigem Treiben in den Lokalen
WISSENSWERTES
Mehr Geld für Modernisierungen ■
- Grundsteuervergünstigung auch für Modernisierun- ■ gen - I
Bauherren und Hausbesitzern ist allgemein bekannt, daß für ■ neu geschaffene Wohnungen unter bestimmten Voraussetzun- I gen Grundsteuervorteile gewährt werden. Weniger bekannt ist ■ jedoch, daß auch für modernisierte Wohnungen in Altbauten ■ die 10jährige Grundsteuervergünstigung in Anspruch genom- I men werden kann. • ■
Die LBS Landes-Bausparkasse weist in diesem Zusammenhang I' jedoch darauf hin, daß es sich um eine umfassende urtd nicht I nur geringfügige Modernisierung handeln muß, um die Steuer- ■ vorteile in Anspruch zu nehmen. ■
Nach den Bestimmungen des 2. Wohnungsbaugesetzes gelten ■ Wohnungen, die den Wohnansprüchen der heutigen Zeit nicht ■ mehr genügen, ebenfalls als neu geschaffen, wenn sie mit we- ■ sentlichem Aufwand den geänderten Wohnverhältnissen ange- ■ paßt werden. Als "wesentlich" ist dabei nach einem Urteil K des Bundesverwaltungsgerichtes ein Bauaufwand anzusehen, ■ der mindestens 1/3 der Neubaukosten einer entsprechenden ■ Wohnung beträgt. ■
Die so mögliche Grundsteuerbegünstigung ist für den Hauste-1 sitzer bares Geld wert, denn er hat für den Zeitraum von 10 B Jahren nur für den auf Grund und Boden entfallenden Teil des» Einheitswertes Grundsteuer zu zahlen. I
Eine Hausmodernisierung lohnt sich aber auch aus einem an-1 deren Grund. Der Staat unterstützt im Rahmen der Sonder- ■ Programme des Bundes und der Länder solche Modernisierung® und Instandsetzungsmaßnahmen. Ein Bausparvertrag der LBS« kombiniert mit der staatlichen Sparförderung - garantiert aud® in der jetzigen Hochzinsphase durch vertraglich fest vereinte™ Darlehenszinsen von nur 4,5 oder 5 %, je nach Tarifwahl, ein«B ausgezeichnete Finanzierung der Althausmodernisierung. And® den Modernisierungswilligen, die noch keinen Bausparvertrag® besitzen, kann, wie die LBS Landes-Bausparkasse weiter mit- ■ teilt, durch einen günstigen yor- oder Zwischenkredit geholte® 1 werden. I

