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Montabaur 9/6/80

spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem

Katasteramt, Schloßweg 6, 543o Montabaur als Geschäfts­stelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Simmern schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend ge­nannten Katasteramt eingegangen ist.

Simmern, den 31. Januar 1980 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S) Rohrbacher, Vermessungsdirektor

Beschlüsse des Ortsgemeinderates - Sitzung vom 28.1.1980

Die Tagesordnung, die diesmal nur aus einem öffentlichen Teil bestand, fand im Hotel Waldhof statt. 22 Zuhörer waren gekom­men; die 15 Tagesordnungspunkte wurden zügig - in 2 1/4 Stun­den - abgewickelt! Mit einer Ausnahme gab es, unter Berück­sichtigung von einigen Stimmenthaltungen nur 1 Nein -Stimme.

Kreiswettbewerb 1980 "Unser Dorf soll schöner werden"

Auch in diesem Jahr wird die Ortsgemeinde an diesem Wettbe­werb teilnehmen. Durch den Ausbau weiterer Ortsstraßen wur­de und wird unsere Gemeinde noch schöner, und wir hoffen,

1980 wieder einen vorderen Platz in der Sonderklasse zu erzie­len. (1979 2. Platz).

Die Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ortsbereich möchten wir heute schon bitten, so wie in den ver­gangenen Jahren, wieder mitzumachen. An einigen bestimmten Stellen sollte man rechtzeitig mit den Aufräumungsarbeiten be­ginnen. Vielleicht läßt sich durch das Anlegen von weiteren Grünanlagen und Blumenbeeten das Ortsbild noch verschö­nern.

1980 findet auch wieder der Sonderwettbewerb statt. Hier kön­nen ortsverschönernde Einzelmaßnahmen von Vereinen oder Gruppen vorgestellt, bewertet und prämiert werden. Ortsbürgermeister Schneider wird in der nächsten Ringversamm­lung den Ortsvereinen die Richtlinien dieses Sonderwettbewer­bes zur Kenntnis und Anregungen geben. Vielleicht ist der eine oder andere Ortsverein bereit, hier mitzumachen.

Umlage 1979 und Abschlagzahlung 1980 für die Bullenhaltung festgelegt

Aufgrund einer Landesverordnung zur Durchführung des Tier­zuchtgesetzes ist die Umlage für die Bullenhaltung jährlich fest­zusetzen ;die Kosten für die Haltung der Bullen werden auf die Halter weiblicher Tiere umgelegt.

1979 waren 4.o2o,oo DM an Kosten entstanden. Bei einem Viehbestand von 223 Stück weiblichen Tieren ergab sich pro Stück eine Umlage von 18,o2 DM (1978 17,97 DM). Hiervon übernimmt die Ortsgemeinde 3,o2 DM je Stück, so daß mit der in 1979 geleisteten Abschlagzahlung in Höhe von 15,oo DM Nachzahlungen entfallen.

Für 1980 wurde die gleiche Abschlagzahlung beschlossen.

Anregungen, die Bullenhaltung den ortsansässigen Landwirten zu übertragen, damit keine Steuergelder hierfür verwendet wer­den, fand keine Zustimmung.

Man muß hierbei berücksichtigen, daß die Landwirte als Grund­stückseigentümer auf einige Tausend-DM-Pachteinnahmen ver­zichten, die der Ortsgemeinde zugute kommen. Die Bullen­haltung zählt zu den Aufgaben der Ortsgemeinde und es ist nicht beabsichtigt, hieran etwas zu ändern.

Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Verabschiedung des Haushaltsplanes 1980 an. Hierüber werden wir in den nächsten Ausgaben des Wochenblattes ausführlich berichten.

Gemeindeanteil für Ausbau Schloß- und Kleringstraße fest­gelegt

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus­bau von Erschließungsaniagen (Ausbaubeiträge) ist die Ortsge­meinde verpflichtet, für jede einzelne Ausbaumaßnahme den Anteil am beitragsfähigen Aufwand festzulegen.

Schloßstraße und Kleringstraße wurden 1978 ausgebaut und fertiggestellt.

Als Zeitpunkt der Beendigung dieser Ausbaumaßnahmen wurde der 1.1o.1979 beschlossen.

Für Bürgersteig und Fahrbahn wurde der Gemeindeanteil diffe­renziert festgesetzt, und zwar stellt sich der Gemeindeanteil für die Bürgersteige auf 25 %. Da der Ausbau der Fahrbahnen aus wirtschaftlichen Gründen früher erfolgte, als es der Zustand er­forderte, wurde dieses bei dem Gemeindeanteil berücksichtigt und hierfür auf 55 % festgesezt.

Die angrenzenden Grundstückseigentümer in beiden Straßen ha­ben somit bei den Bürgersteigen 75 % und bei den Fahrbahnen 45 % vom beitragsfähigen Aufwand zu tragen.

Sobald die Verbandsgemeindeverwaltung alle Zahlen für die Veranlagung erstellt hat, ist beabsichtigt, hierüber alle infrage kommenden Grundstückseigentümer einzuladen und zu infor­mieren.

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen - Straßenbeleuchtung - im Bereich des Neubaugebietes "Im Alte­garten" beschlossen

Im vergangenen Jahr wurde die Straßenbeleuchtungsanlagen im Neubaugebiet erweitert bzw. fertiggestellt; 3 weitere Leuchten wurden durch die Kevag installiert.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung beschloß der Ortsgemeinderat den 1.12.1979. Die entstandenen Kosten für die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage sind gemäß der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßungsanlagen (Erschließungsbeiträge) auf die Grundstückseigen­tümer im Bereich des Neubaugebietes "Im Altegarten" unter Berücksichtigung des Gemeindeanteils von 10 % umzulegen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird in diesem Jahr die ent­sprechenden Bescheide erstellen.

Das Rechnungsprüfungsamt hatte bei der Prüfung der Jahresrech­nungen auf diese Abrechnung hingewiesen.

Anschaffung eines Fahrzeuges mit Zubehör

Unterhaltung von Feldwegen, Grünanlagen, Friedhof, Parkplätze, Wanderwege, Schneeräumen und Streuen und Unterhaltung von sonstigen gemeindlichen Einrichtungen machen die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges mit Zubehör erforderlich. Der Orts­gemeinderat beschloß, einen Ausschuß zu bilden, der sich mit der Anschaffung eines Fahrzeuges - neu oder gebraucht - befas­sen soll.

Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt - 27.ooo,oo DM. Doch wird dieser Betrag bei einer Neuanschaffung nicht aus­reichen, so daß im Nachtrag 1980 evtl, weitere Mittel bereitge­stellt werden müssen.

Durch den Umbau einer Scheune zum Lager mit Garagen ist ein Unterstellplatz für ein solches Fahrzeug bereits vorhanden.

Grobplanung für Gestaltung der Gemeindeschutthalde be­schlossen

Eine Teilfläche der Schutthalde ist bereits seit vielen Jahren ver­fällt. Damit weitere anfallende Erdmassen und Bauschutt ord­nungsgemäß und so eingebaut werden können, damit bei einer späteren Verwendung dieses Geländes Planierungskosten etc. eingespart werden können, soll ein Gartenbauarchitekt mit der Erstellung einer Grobplanung beauftragt werden.

Es stehen Überlegungen im Raume, an dieser Stelle ein Festplatz und evtl. Tennisplätze zu errichten.

Die Kosten für eine solche Planung werden sich auf ca. 1. 000,00 bis 2 . 000,00 DM belaufen.