Einzelbild herunterladen

Montabaur 6/5/80

5430 Montabaur, angetreten. Bürgermeister Mangels verpflichte­te sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, die sich aus dem Amt des Ratsmitgliedes ergeben (Treuepflicht, Schweigepflicht etc.),

Neuwahl von Ausschußmitgliedern

Der Tod von Herrn Daubach machte auch die Neubesetzung einer Reihe von Ausschußsitzen erforderlich.

Der Stadtrat besetzte durch Wahlakt (bei Stimmenthaltung der Betroffenen) einstimmig folgende Ausschußsitze neu:

1. Herr Lothar Elsner, Jakob-Hannappel-Str. 10, wurde zum Mit­glied des Bauausschusses gewählt.

2. Frau Monika Friemel, Hammerweg 15, wurde zur Stellvertre­terin in den Bauausschuß gewählt.

Weiterhin wurde Frau Friemel als Stellvertreterin in den Rechnungsprüfungsausschuß, den Sozialausschuß, den Hospital­ausschuß und den Umlegungsausschuß gewählt. Frau Friemel wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion gewählt, da auch der verstorbene Herr Daubach von dieser Fraktion in die Ausschüs­se entsandt wurde.

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde Herr Gerhard Frink, Hos- pitalstr. 9, als Mitglied des Wald- und Friedhofsausschusses ge wählt. Die Neuwahl wurde erforderlich, weil der ursprünglich Gewählte sein Mandat nicht angenommen hat.

Wahl von Mitgliedern für den Stadtteilausschuß

Nachdem die Hauptsatzung nunmehr in Kraft getreten ist, konn­te die darin vorgesehene Wahl von Mitgliedern für den Stadtteil­ausschuß vorgenommen werden. Über Aufgaben und Zusam­mensetzung dieses Ausschusses wird in diesem Wochenblatt gesondert berichtet. Ratsmitglied Widner (SPD) gab seiner Hoff­nung Ausdruck, daß dieser Ausschuß unbürokratisch zum Nutzen der Bürger arbeiten werde. Ratsmitglied Schweizer (FWG) wies darauf hin, seine Fraktion habe ursprünglich die Bildung von Ortsbezirken angestrebt.

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 1979

Einstimmig genehmigten die Ratsmitglieder eine Haushaltsüber­schreitung für das Jahr 1979 für die Bewirtschaftung städtischer Wohngrundstücke in Höhe von 3.500,- DM. Es handelt sich da­bei um die Erhöhung von Wassergeld und Kanalgebührerr, die von der Stadt vorgelegt und später auf die einzelnen Mieter um­gelegt werden. Faktisch handelt es sich lediglich um durchlaufen­de Gelder.

Verkürzung der Sperrzeit

Jeweils einstimmig gab der Stadtrat seine Zustimmung zur Hinaus­schiebung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für zwei in Montabaur ansässige Nachtbars. Die Genehmigung wurde auf die Dauer eines halben Jahres erteilt und erging unter dem Vorbehalt, daß bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit ein Widerruf möglich ist.

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregun­gen zum BebauungsplanHemchen" im Stadtteil Horressen im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG

Gegen den BebauungsplanHemchen" hatten eine in diesem Be­reich angesiedelte Spedition und ein Landwirt Bedenken erhoben. Sie befürchteten, daß durch die Anlegung einer Straße in diesem Bereich zuwenig Platz für technische Einrichtungen ihrer Betrie­be besteht.

Der Stadtrat gab diesen Bedenken statt und beschloß einstimmig, die PlanstraßeC" in westlicher Richtung (in den Bereich der privaten Grünzone) um 5,00 m zu verschieben. Dabei soll sicher­gestellt werden, daß kein versetzter Kreuzungspunkt im Einmün­dungsbereich der L 312 besteht, weil dies zu Schwierigkeiten mit den Straßenverkehrsbehörden führen würde.

Die KEVAG Koblenz hatte ebenfalls Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf. Es ging einmal um die Versetzung eines Mastes und die Führung einer 20 KV-Kabeltrasse. Das Ka­bel soll im Bereich der Flurstücke 407, 408, 409 und 410 in den Straßenkörper (Stichstraße B und Planstraße A) verlegt werden. Damit wird eine Einschränkung der Bebauung des in der Umlegung zu bildenden Baugrundstückes vermieden. Die Kosten für die Verlegung werden im Rahmen des Umlegungsverfahrens verrechnet.

Anschließend wurde der BebauungsplanHemchen" gern. § 10 BBauG als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird nun der Genehmigungsbehörde vorgelegt.

Änderung des BebauungsplanesHirtengarten" im Stadtteil Horressen ,

Bei dieser Änderung geht es um die Anpassung an die Landes­bauordnung bezüglich der Errichtung von Garagen. Im einzel­nen wurde folgendes geändert:

Abs. 3 der Ziffer 8 der Textfestsetzung wird ersatzlos gestricht Dieser sah vor, daß ein Kellergefälle von 10 % vorhanden sein] muß. Diese Bestimmung, die nach der damals geltenden Lande! bauordnung in den Bebauungsplan aufgenommen worden I war, ist nach den heutigen Erkenntnissen überholt und auch inl der Landesbauordnung nicht mehr vorgeschrieben. Der Abs.2l der Ziffer 8, nach dem Garagen bis zu einer Höhe von maximl 2,50 m und einer Tiefe von maximal 7,50 m errichtet werden] dürfen, wird durch einen Hinweis auf die jeweils gültigen Best! mungen der Landesbauordnung über die Errichtung von Gara l gen ersetzt. Begründet wurde der Beschluß damit, daß die Bei l behaltung der Festsetzungen für die Betroffenen eine unbilligel Härte und eine erhebliche Einschränkung gegenüber den gültigl Bestimmungen der Landesbauordnung bedeuten. Nach dergiil tigen Landesbauordnung können Garagen unter Einhaltung Am Auflagen in einer Länge von 11,00 m und einer Traufhöhevol

2.80 m errichtet werden. Bei hängigem Gelände sind sogar I

3.80 m als Traufhöhe zulässig. I

Einleitung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietIn deA Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf I

Ebenfalls einstimmig 'wurde beschlossen, für das Baugebiet I In den Fichten - Auf der Trift" gm. § 46 (1) BBauG das UmA gungsverfahren einzuleiten. Der Stadtrat beauftragte den UmA gungsausschuß mit der Durchführung des Verfahrens. I

Aufnahme eines Schuldscheindarlehens I

Der Stadtrat beschloß die Aufnahme eines Schuldscheindar-1 lehens in Höhe von 1 Mill DM zur Teilfinanzierung von MaßA nahmen des Vermögenshaushaltes im Jahre 1979. Bei der OiA kussion über diesen Punkt wurden die Unwägbarkeiten der A derzeitigen .Konjunktursituation und der BundesbankpolitiA deutlich. Da niemand derzeit eine realistische Prognose über A die Entwicklung des Zinses abgeben kann, hielt man die Auf A nähme eines Kredites zu den Bedingungen eines variablen ZiA satzes für angebracht. A

Verwiesen wurde auch darauf, daß nach dem neuen Haushalt« recht die Kredite als allgemeines Deckungsmittel für die FiniA zierung aller im Vermögenshaushalt veranschlagten MaßnahA men aufgenommen werden. Eine Aussage über die VerwendB der Mittel im einzelnen ist also nicht mehr möglich.

Bericht über die Ansiedlungsverhandlungen mit der Firma Black & Decker

Öürgarmsistar Mangels berichtete - nachdem die Entscheid^ der Firma Black & Decker für die Stadt Limburg als Ansiedlj ort gefallen ist - über den Ablauf der Verhandlungen, die ruij der Firmenleitung geführt wurden. Der Bürgermeister unters] er habe alles Erdenkliche getan um eine Entscheidung der Fi menleitung für den Standort Montabaur herbeizüführen.