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Montabaur 12/4/80

bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiasen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine salche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

F estsetzung en du rch Text gen, 5 9 BBeufi Inhalt des Planbereiches

Flur 1:

1/2, 38/1, 38/2, 38/3, 2oo7, 2/2, 3, 44/4, 52/5, 44, 2oo8, 2oo6/l, 2006 / 2 , 8, 42/9, 43/9, 42/8, 48/1, 53/6, 37/16, 14/15, 13/15, 47/14, 36/13, ll/lo, 12/lo, 11, 49, 12, 2olo, 2oo9/3, 2o/l, 2o/2, 56/21, 21/2o, 57/22, 54, 53/1, 53/2, 52/4, 52/3, 52/2, 18/8, 18/7, 18/6, 18/5, 18/2, 5o/l, 5o/2, 48/5o, 54/17, 18/4, 19, 2olS/2, 51/2, 2ol5/l, 26/23, 2oll, 25/1, 56/1, 56/2, 25/2, 27/23, 67, 68, 69, 7o, 71/1, 71/Z, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 2o12, 74, 75, 76, 77, 8o, 2ol4/l, 2ol4/2, 55, 51/1, 45, 24/2

Flur 24:

33/ 12 , 33/lo, 33/ 13, 77/5, 33/6 , 93/2 , 33/8, 93/ 1 , 8o/2, 34, 92, 8o/l teilw., 39, 4o, 41, 42/1, 42/2, 42/3, 76, 81 teilw., 84 teilw., 77/4

Flur 2:

19/26, 25/27, 2o21, 57, 51/28, 5o/29, 3o/3, 3o/4, 3o/2, 22/58, 21/58, 48/31, 59/1, 2o22, 2o2o, 47/32, 13/33, 14/33, 45/81, 34/62, 4o/83, 83/1, 35/83, 2o17, 33/63, 32/34, 34/6, 34/8, 2ol8/l, 2o18/2, 38/63, 66/3, 66/2, 66/1, 34/5, 34/7, 34/11, 34/12, 34/10, 34/9, 2oZ4

Flur 3:

lol, lo2/l, lo5, lo6, 119/1, 117/1, 8/123, 2o25 , 4/ 122 , 5/ 123, 143/1, 2o3o teilw-, 2199 teil«., 2o23 teilw., 2o27 teilw.,

2o26 teilw., 159/1, 2o32/l, 161/3, 166/3, 168/4, 168/5, 162/3, 163/4, 171/8, 171/7, 173/5, 173/4, 174/1, 174/2, 175, 176,

177, 178, 179/1, 18o/5, 18o/6, 181/6, 181/7, 181/8, 2o34/5,

2o 34/ 7 , 2o34/3, 152/6, 185/8 , 1 65/ 9 , 2 : J / 1 , 138/ 1 , 139/1

(Fortsetzung der Parzellen auf Seite 20!)

Girod, den 18. Januar 1980 Leber, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Montagabend, dem 28.1.1980 um 19.00 Uhr findet eine Feuerwehrübung für alle aktiven Wehrmänner aus Girod und Kleinholbach statt.

Vereinsring Girod Fastnachtskampagne 1980

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für die Teilnahme des Fastnachtszuges als Fußgruppe oder Wagen:

Anmeldung bitte bei

Herrn Bruno Zupp, Girod, Vor den Gärten 7,

Herrn Hubert Hoizbach, Kleinholbach, Mittelstraße 7 Anmeldeschluß ist der 3.2.1980.

GROSSHOLBACH:

MGV Großhol hach

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Der MGVCäcilia" Großholbach, lädt hiermit alle Mitglieder Freunde und Gönner zur Jahreshauptversammlung für Samstag, den 26. Januar 1980, abends 20 Uhr ins Vereinslokal Fischbach Lenz ein.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Jahresberichte (Schriftführer und Kassierer)

3. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 1979

4. Neuwahlen des Vorstandes

5. Termine für das Jahr 1980

6. Ausflug 1980

7. Verschiedenes

GR0SSH0LBACH/ GIROD:

Alte Herren

Am Samstag, dem 26.1.80,ab 14 Uhr veranstalten wir in der Kreissporthalle (an der Realschule) Montabaur ein Alt-Herren- Fußballturnier.

An diesem Turnier nehmen folgende AH-Mannschaften teil. Marienberg, Rhens, Eschhofen, Selters, Diez und Eisbachtal. Hierzu laden wir alle Fußballfreunde recht herzlich ein.

Der Eintritt ist frei !

Schutzpolizeiinspektion Montabaur

GROSSHOLBACH: Inder Nacht zum 7.1.1980 wurde der in der Hauptstraße stehende Münzfernsprecher mutwillig beschä­digt.

Wer diesbezüglich sachdienliche Hinweise geben kann, wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion 543 Montabaur, Tel. 02602/5011.

GÖRGESHAUSEN:

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Am 1.2.1980 findet um 20.11 Uhr im Gasthaus Henrich der diesjährige Fbusball des Sportvereins statt.