Montabaur 2/3/80
Die Abschläge für 1980 werden um 8 % angehoben, da ab 1.1.1980 eine Erhöhung der Kanalgebühren von 0,80 DM auf 0,95 DM bzw. von 1,05 DM auf 1,25 DM erfolgt ist.
5430 Montabaur, 15. Jan. 1980
Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinden Horbach und Hübingen Be- und Entwässerungsarbeiten öffentlich aus.
Es fallen an:
LOS I- HORBACH
35 m 0 500 mm Entwässerungskanal
65 m 0 400 mm Entwässerungskanal
160 m 0 300 mm Entwässerungskar:al
300 m 0 100 mm Bewässerung duktiles Guß
LOS II - HÜBINGEN
450 m 0 100 mm Bewässerung duktiles Guß
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, ab 21.1.1980 anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von DM 25,- für Los I und DM 15,- für Los II ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, der 25. Februar 1980, Los I 10.00 Uhr
Los II 10.15 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen. Montabaur, den 11. Januar 1980
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Vfc Verwaltung informier t
Meldepflichten der Hundehalter
Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihren Meldepflichten über die An- und Abmeldung von Hunden nachkommen.
Nachstehend wird daher erneut hierauf hingewiesen:
••Wer in der Gemeinde einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als angeschafft.
•■ Jeder Hund, welcher abgeschafft wurde oder abhanden gekommen ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, innerhalb dessen der Abgang erfolgt ist, abgemeldet werden.
Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefrei-
Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
Dichter- und Erzählerwettbewerb 1980 für Senioren
ausgeschrieben von der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur
Wir erinnern noch einmal an diesen Wettbewerb, der unter dem Thema
„Westerwald, alte - neue Heimat " veranstaltet wird. Die Bewerbungen sind bisher etwas spärlich eingegangen. Eigentlich spricht das Thema so recht die älteren Menschen an, die mit der Vorstellung Heimat noch viel verbinden. Wir suchen keinen neuen „Goethe", sondern schlichte Dokumentationen dessen, was uns bei dem Wort Heimat einfällt. Sei es ein kleines Gedicht, eine Verserzählung oderauch eine Äußerung in Briefform. Der Abgabetermin ist auf Anfang März befristet. Versuchen Sie sich bitte ein bißchen schriftstellerisch oder dichterisch. Es geht vor allem darum, daß die Heimat, die wir vielfach nur noch im Herzen tragen, uns allen wieder etwas näher und lebendiger wird.
Einsendungen werden noch gerne bis Anfang März 1980 entgegengenommen.
Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur, Geschäftsstelle Rathaus, Zimmer 17,
5430 Montabaur
ung gewährt wird. Soweit Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen.
Die An- bzw. Abmeldung kann bei der Ortsgemeinde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Steueramt - Rathaus Zimmer 19, III. Etage - vorgenommen werden.
Um Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalter in ihrem eigenen Interesse, die vorstehenden Meldepflichten zu beachten. Insbesondere weisen wir darauf hin, daß die Nichtbeachtung der Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Heilkräuter einst und jetzt
Am Dienstag, dem 5. Februar 1980, 20.00 Uhr, spricht Pater Hermann Josef Roth, O.Cist Marienstatt, in der Joseph-
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BURGERZEITU Ne oP fIntlachen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

