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Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert,' Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 8
FREITAG, den 18. Januar 1980
Nummer: 3
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Öfter) tt. Bekanntmachungen
Einstellung eines Sozialarbeiters
Die Verbandsgemeinde Montabaur (33.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung.
Der Aufgabenbereich umfaßt die Planung, Entwicklung und Koordinierung der Jugendarbeit auf Verbandsgemeindeebene (24 Ortsgemeinden, 1 Stadt = 12.000 Einwohner). Hierzu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit den in der Jugendbetreuung tätigen Organisationen, die Ausarbeitung und Durchführung von Programmen für die offene Jugendarbeit, die Mitwirkung bei der Planung von Jugendeinrichtungen und dergleichen.
Von den Bewerbern werden pädagogisches und organisatorisches Geschick, Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit en/vartet.
Die Vergütung richtet sich nach dem BA T.
Die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.
BEWERBUNGEN mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und Tätigkeitsnachweisen sind zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Postfach 140 Montabaur
Wassergeld- und Kanalgebühren-Abrechnungen 1979
Wir weisen darauf hin, daß in den nächsten Tagen die Wassergeld- und Kanalgebühren-Abrechnungen für 1979 zugestellt werden.
Es ist zu beachten, daß aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung per 1.7.1979 von 6 % auf 6,5 % in den Endabrechnungen der Gesamtwasserverbrauch und der Grundpreis halbiert und vom 1.1. bis 30.6.1979 mit 6 % MWSt, und vom 1.7.1979 mit 6,5 % berechnet wird.
Die auf dem Abrechnungsformular in der Spalte „Verbrauch" stehenden ersten beiden Positionen ergeben den gesamten Wasserverbrauch und die Positionen 3 und 4 zusammen die Kanalgebühren.
Wurde im Abrechnungszeitraum 1979 ein Zähler gewechselt, so errechnet sich der gesamte Wasserverbrauch aus den ersten drei Positionen und die Kanalgebühren aus den Angaben 4 und 5.
BESUCHSZEITEN bei der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 6.00 bis 12.00, Dienstag g 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

